Datum: 22.10.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:26 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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5. Bedarfsanalyse und Bedarfsanerkennung von Betreuungsplätzen für die Kinderbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0824. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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07.10.2024
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nö
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vorberatend
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2 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt Protokoll
Nach Art. 7 Satz 1 BayKiBiG entscheidet die Stadt Burgau, welcher örtliche Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen.
Für die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt stehen in der Stadt Burgau insgesamt 375 Betreuungsplätze in folgenden Einrichtungen mit Betriebserlaubnis zur Verfügung:
- Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ - Kindergarten 150 Plätze
Kindertagesstätte „Purzelbaum“ - Kindergarten 100 Plätze
Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ - Kindergarten 125 Plätze
Für Kinder vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre insgesamt 90 Krippenplätze in folgenden Einrichtungen zur Verfügung:
- Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ - Kinderkrippe 30 Plätze
- Kindertagesstätte „Purzelbaum“ - Kinderkrippe 30 Plätze
- Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ - Kinderkrippe 30 Plätze
In der ehem. Lehrerwohnung in Unterknöringen wurde ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erneut eine Kindergarten-Notgruppe eingerichtet.
Zuletzt hat auch der Anteil an Integrativkindern, die mehrere Plätze belegen, zugenommen.
Das Landratsamt Günzburg hat wieder eine Prognose zur Bevölkerungsentwicklung und Betreuungsbedarf nach dem „Hildesheimer Modell“ erstellt. Die Präsentation sowie die Stellungnahme hierzu waren den Sitzungsunterlagen als Anlage beigefügt.
Im Krippenbereich besteht nach diesem Modell in den kommenden Jahren ein etwas höherer Bedarf. Die aktuelle Warteliste zeigt aber aktuell einen höheren Bedarf an Betreuungsplätzen.
Für die Kinderbetreuung von 3- 6 Jahren wird nach allen Bevölkerungsmodellen ebenfalls ein erhöhter Bedarf gesehen, bevor der Bedarf wieder abnimmt.
Auf der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung nach dem „Hildesheimer Modell“ sollte eine Erweiterung der Betreuungsplätze um mind. eine Krippen- (=15 Kinder) und eine Kindergartengruppe (= 25 Kinder) erfolgen.
Ein Beschluss des Stadtrates für folgende Bedarfsanerkennung an Betreuungsplätzen wäre erforderlich:
Bedarfsanerkennung für Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren
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Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ – Kinderkrippe
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30 Plätze
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Kindertagesstätte „Purzelbaum“ – Kinderkrippe
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30 Plätze
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Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ – Kinderkrippe
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30 Plätze
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Neu zu schaffende Plätze
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15 Plätze
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Gesamt:
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105 Plätze
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Bedarfsanerkennung für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt
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Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ – Kindergarten
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150 Plätze
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Kindertagesstätte „Purzelbaum“ – Kindergarten
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100 Plätze
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Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ – Kindergarten
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125 Plätze
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Neu zu schaffende Plätze
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25 Plätze
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Gesamt:
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400 Plätze
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Die KiTa „Hl. Kreuz“ hat nach dem kürzlichen Neubau keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr am Standort.
Der Platz der KiTa „Mindelzwerge“ ist ebenfalls ausgeschöpft. Zudem sollte diese Einrichtung nicht noch weiter vergrößert werden.
Die KiTa „Purzelbaum“ wurde erst vor wenigen Jahren erweitert (Verdoppelung der Gruppen) und ist nun bereits auch eine größere Einrichtung (4 Kindergarten und 2 Krippengruppen). Die weitere Kindergartengruppe in der ehemaligen Lehrerwohnung ist nur als Notgruppe vorgesehen und genehmigt.
Die Schaffung der neuen Betreuungsplätze ist ggf. in den Räumlichkeiten der evang.-luth. Kirchengemeinde in Burgau möglich. Aufgrund der bestehenden Einrichtungsgrößen und räumlichen Lage müsste hier ein neuer (kleiner) Kindergartenstandort errichtet werden.
Über den Standort für die weiteren Betreuungsplätze ist separat zu beraten und Beschluss zu fassen.
Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde von verschiedenen Seiten der langfristige Bedarf hinterfragt. Für kurzfristigen Bedarf solle man anderweitige Lösungen finden.
Die notwendigen Investitionen wurden ebenfalls kritisch gesehen und alternative Standorte und Konzepte angeregt.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner erläuterte im Ausschuss die Zahlen der Prognose zur Bevölkerungsentwicklung und Kindertagesbetreuung. Er wies darauf hin, dass diese Prognose Unschärfen aufweist. Die vorhergehenden Prognosen haben vorgesehen, dass aufgrund der Baumaßnahmen kein weiterer Bedarf bestehe. Doch in der Praxis waren diese Zahlen schnell überholt. So wird weiterhin eine Notgruppe betrieben und im Krippenbereich liegen bereits Anmeldungen für das kommende Jahr vor.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner verwies zudem auf die durch Herrn Rindsfüßer erstellte Prognose aus dem Jahr 2023, die durchaus einen steigenden Bedarf nahelegt.
Beschluss
Zur Deckung des Bedarfs für die Betreuung von Kindern erkennt die Stadt Burgau für Kinder von 1 Jahr bis 3 Jahren zusätzlich 15 Plätze und für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zusätzlich 25 Plätze als bedarfsnotwendig an.
Insgesamt werden folgende Betreuungsplätze in der Stadt Burgau als bedarfsnotwendig anerkannt:
Bedarfsanerkennung von Kindern von 1 Jahr bis 3 Jahren:
- Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ - Kinderkrippe 30 Plätze
Kindertagesstätte „Purzelbaum“ - Kinderkrippe 30 Plätze
Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ - Kinderkrippe 30 Plätze
Schaffung weiterer Betreuungsplätze: 15
Gesamt: 105
Bedarfsanerkennung von Kindern von 3 Jahren bis Schuleintritt:
- Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ – Kindergarten 150 Plätze
- Kindertagesstätte „Purzelbaum“ – Kindergarten 100 Plätze
- Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ – Kindergarten 125 Plätze
Schaffung weiterer Betreuungsplätze: 25
Gesamt: 400
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Ausschreibung der Erdgaslierferungen an die Stadt Burgau;
Abschluss eines Liefervertrages mit der eins energie in sachsen GmbH & Co.KG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0824. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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07.10.2024
|
nö
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vorberatend
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1 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
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22.10.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt Protokoll
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag hat die KUBUS GmbH für die bayerischen Kommunen und Zweckverbänden eine Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2025 bis 2027 durchgeführt.
Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis wurden in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag unbefristete Dienstleistungsverträge der beteiligten Kommunen mit der KUBUS GmbH geschlossen. Die KUBUS GmbH war deshalb von der Stadt Burgau mit der Durchführung der Ausschreibung der Erdgaslieferungen beauftragt.
An der Bündelausschreibung „Schwaben, Erdgas“ haben 19 Auftraggeber teilgenommen. Im Los „Schwaben MIX“ waren 3 Auftraggeber gelistet, darunter die Stadt Burgau.
An der Ausschreibung haben sich 4 Bieter beteiligt. Der Zuschlag ging an den Bieter eins energie in Sachsen GmbH & Co.KG mit folgenden Konditionen:
- Arbeitspreis Erdgas 2025: 4,2400 ct/KWh → prognostizierter Verbrauch: 3.466.684 kWh
Arbeitspreis Erdgas 2026: 4,2400 ct/KWh → prognostizierter Verbrauch: 3.548.932 kWh
Arbeitspreis Erdgas 2027: 4,2400 ct/KWh → prognostizierter Verbrauch: 3.632.272 kWh
Der prognostizierte Verbrauch für die Abnahmestellen der Stadt Burgau wurde aus dem bisherigen Verbrauch der letzten Jahre ermittelt.
Nachrichtlich wird noch mitgeteilt, dass der bisherige Arbeitspreis (Zeitraum 01.01.2022 bis 01.01.2025) 1,8970 ct/KWh. Der durchschnittliche Erdgasbezugspreis für Nicht-Haushalte (Unternehmen, Behörde, usw.) in Deutschland lag in der Verbrauchseinstufung der Stadt Burgau im 1. Halbjahr 2024 bei 5,5600 ct/KWh.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat vorberatend dem Abschluss des Vertrages zugestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, mit der eins energie in Sachsen GmbH & Co.KG den beiliegenden Erdgasliefervertrag für die Zeit vom 01.01.2025, 06:00 Uhr, bis 01.01.2028, 06:00 Uhr abzuschließen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach
Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich am Kiesweg“ im Ortsteil Ried nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.10.2024
|
ö
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vorberatend
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8 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Der Markt Jettingen-Scheppach plant am westlichen Ortsrand der Ortslage Ried und südlich der Straße „Am Kiesweg“ die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Südlich am Kiesweg“.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Am Kiesweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigte Wohnbauflächen geschaffen werden, nachdem eine Entwicklung einer derartigen Nutzung an dem überplanten Standort im Nordwesten der Ortslage Ried auf Grundlage des § 35 BauGB derzeit nicht möglich ist.
Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht betroffen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Südlich am Kiesweg“ des Marktes Jettingen-Scheppach zu. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden keinerlei Bedenken erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Regionalverband Donau - Iller
Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.10.2024
|
ö
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vorberatend
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9 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
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22.10.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt Protokoll
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat die Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels „Windkraft“ beschlossen. Die Stadt Burgau wird als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und hat die Gelegenheit bis 10.11.2024 eine Stellungnahme abzugeben.
Auf der Gemarkung Burgau sollen umfangreiche Flächen im Bereich Brennberg als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen werden. Die bisherige Fläche für das Vorranggebiet hat sich von 10 ha auf 192 ha erhöht. Eine Karte des Vorranggebietes und der Steckbrief aus dem Umweltbericht liegen den Unterlagen bei. Gemäß Umweltbericht ist mit erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Landwirtschaft, Wasservorkommen sowie Landschaft zu rechnen. Auf Grund des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der Erneuerbaren Energien und auf Grund des hier vorhandenen hohen Windpotenzials hat der Regionalverband jedoch zugunsten der Windenergie abgewogen.
Die Verwaltung schlägt vor, im Beteiligungsverfahren erneut auf die vorhandenen Wasserschutzgebiete und das Vorranggebiet zur Sicherung der Wasserversorgung hinzuweisen und eine Rücknahme des Vorranggebietes um diese Bereiche zu fordern.
Verschiedene Stadträte sprachen sich gegen die Erweiterung in diesem Umfang aus, insbesondere da Wasserschutzgebiete der Stadt Burgau betroffen seien. Vereinzelt wurde begrüßt, dass auf dem Gebiet der Stadt Burgau mögliche Flächen für Windkraft vorhanden sind.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau fasst folgenden Beschluss:
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels „Windkraft“ des Regionalplanes Donau-Iller weist die Stadt Burgau auf die für ihre Daseinsvorsorge unentbehrlichen Wasserschutzgebiete und die Vorranggebiete zur Sicherung der Wasserversorgung hin und verlangt eine Herausnahme dieser Flächen aus den Vorrangflächen für „Windkraft“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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9. Entwässerungsgebiet "A"
Ausbau der Brementalstraße, Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges
Vergabe der Straßenbeleuchtung für die restlichen Bauabschnitte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.10.2024
|
nö
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vorberatend
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14 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
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22.10.2024
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt Protokoll
Im Rahmen des Ausbaus der Brementalstraße, der Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges ist auch die Straßenbeleuchtung teilweise zu erneuern und zu ergänzen.
Für den restlichen Bauabschnitte (Brementalstraße und Christoph-von-Schmid-Straße) liegt von der LEW Verteilnetz GmbH aus Augsburg ein Angebot für die Lieferung und Montage von 14 Leuchten in Höhe von 43.566,50 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Ein Übersichtsplan lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beauftragt die LEW Verteilnetz GmbH aus Augsburg mit der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung für die Brementalstraße und Christoph-von-Schmid-Straße in Burgau zu einem Angebotspreis in Höhe von 43.566.50 € inklusive Mehrwertsteuer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Wärmeplanung der Stadt Burgau
Vergabe der Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0924. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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08.10.2024
|
nö
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vorberatend
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15 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
|
22.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt Protokoll
Gemäß Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 sind Gemeinden unter 100.000 Einwohner verpflichtet bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 auf ihrem Hoheitsgebiet eine Wärmeplanung zu erstellen.
Für die Wärmeplanung gibt es staatliche Fördermittel. Im September 2023 wurde von der Verwaltung der erforderliche Zuwendungsantrag gestellt. Gemäß Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom April 2024 werden 90% der Kosten für die Wärmeplanung gefördert.
Auf Grund des geschätzten Auftragswerte für die Erstellung einer Wärmeplanung in Höhe von ca. 80.000,- € zzgl. Mehrwertsteuer war gemäß den Zuwendungsrichtlinien eine Leistungsanfrage bei mindestens 3 Anbietern vorzunehmen.
Für die Erstellung der Wärmeplanung wurden Angebote bei 5 Firmen eingeholt. Von 4 Bietern wurde zum Abgabetermin am 02.08.2024 Angebote abgegeben.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird vorgeschlagen die Firma energie schwaben GmbH, aus Augsburg, zum Angebotspreis in Höhe von 59.404,80 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Die Ausschreibung und der Vergabevorschlag lagen den Unterlagen bei.
Die Angebotsbewertung erfolgte in Abstimmung mit Herrn Ersten Bürgermeister Martin Brenner, Frau Stadträtin Eveline Kuhnert als Umweltreferentin und Hr. Stadtrat Thorsten Brucker, als Wirtschafts- und Verkehrsreferent.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Firma energie schwaben GmbH, aus Augsburg, mit den Planungsleistungen zur Erstellung einer Wärmeplanung zum Angebotspreis in Höhe von 59.404,80 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 24.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
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22.10.2024
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 24.09.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 24.09.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1024. Sitzung des Stadtrates
|
22.10.2024
|
ö
|
informativ
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12 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Der Stadtrat Frank Rupprecht erkundigte sich, ob die Furtmarkierung des Radwegs in der Remsharter Straße, Einmündung zur Umgehungsstraße, beseitigt werden soll. Da die Markierung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist eine Entfernung der Markierung laut staatlichem Bauamt notwendig.
- Herr Stadtrat Harald Stöckle regt an, statt den weißen Zetteln an den Umleitungsschildern für die Baustelle im Entwässerungsgebiet A ein Sackgassenschild in der Maria-Theresia-Straße nach der Realschule aufzustellen. Man werde die Beschilderung prüfen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2024 09:48 Uhr