Datum: 14.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tekturantrag zur Änderung der Raumaufteilung im Dachgeschoss und Spitzboden sowie Umbau und Sanierung des Erdgeschosses für 6 Appartements am Schmiedberg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/1 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Änderung der Raumaufteilung im Dachgeschoss und Spitzboden sowie Umbau und Sanierung des Erdgeschosses für 6 Appartements am Schmiedberg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/1 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungs-plans und richtet sich nach § 34 BauGB. Es befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Hier bedürfen Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem direkt angrenzenden Grundstück, Fl.Nr. 38 der Gemarkung Burgau, nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Änderung der Raumaufteilung im Dachgeschoss und Spitzboden sowie Umbau und Sanierung des Erdgeschosses für 6 Appartements am Schmiedberg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zum Neubau eines Carports in der Frauenstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/13 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Carports in der Frauenstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/13 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Überdachung des Carports ist an der Ostseite des bestehenden Wohnhauses vorgesehen und ist baulich sowohl mit dem Wohnhaus als auch mit der bestehenden Garage soweit verbunden, dass keine Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO vorliegt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Carports in der Frauenstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/13 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Neubau einer Dachgaube in der Ringstraße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/5 der Gemarkung Limbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer Dachgaube in der Ringstraße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/5 der Gemarkung Burgau.
Das geplante Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Weiheräcker“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Firstrichtung (§ 5 Nr. 1.11)
Der Bebauungsplan sieht für das Baugrundstück eine Firstrichtung (West - Ost) vor. Die geplante Gaube ist nach Norden ausgerichtet.
Dachform / Dachneigung (§ 5 Nr. 1)
Nach dem Bebauungsplan sind für das Grundstück nur Satteldächer zulässig. Ferner setzt der Bebauungsplan in der Bebauungsplanzeichnung eine Dachneigung auf 30° - 38° fest. Die geplante Dachgaube ist jedoch mit einem Flachdach vorgesehen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer Dachgaube in der Ringstraße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Richard-Wagner-Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 666/8 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Richard-Wagner-Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 666/8 der Gemarkung Burgau.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Westlich der Spitzstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Kniestockhöhe (§ 6 Nr. 1.2)
Nach dem Bebauungsplan sind Kniestöcke, gemessen von der Oberkante Geschossdecke bis Schnittpunkt Außenkante mit der Dachoberfläche, mit einer Höhe von mehr als 0,70 m nicht zulässig. Bei dem geplanten Wohnhaus ist ein Kniestock in Höhe von 1,875 m vorgesehen und wird daher um 1,175 m überschritten. Die Überschreitung ist nur bei den vorgesehenen Rücksprüngen erforderlich. Beim bestehenden Haupthaus sind die Kniestockhöhen eingehalten.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Richard-Wagner-Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 666/8 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauvoranfrage zur Erweiterung des Netto-Verbrauchermarkts mit Außenanlagen in der Ulmer Straße 36 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2600/5 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt eine Voranfrage zur Erweiterung des Netto-Verbrauchermarkts mit Außenanlagen in der Ulmer Straße 36 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2600/5 der Gemarkung Burgau.
Der Bauherr möchte zunächst für die weiteren Planungsschritte abklären, ob die Bauweise des geplanten Bauvorhabens genehmigungsfähig ist. Daher werden folgende Fragen gestellt:
- Wird einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Baugrenze im Bebauungsplan zugestimmt?
Ist das Bauvorhaben gem. beiliegendem Lageplan planungsrechtlich hinsichtlich Lage auf dem Baugrundstück, Größe oder/und Höhe zulässig?
Das vorgesehene Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Friedhofstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht in der Planzeichnung ein sog. Baufenster für die Bebauung und u.a. auch für den bereits bestehenden Verbrauchermarkt vor. Diese wird durch die geplante Erweiterung im Süden dreiecks-förmig auf einer Länge von ca. 23 m und einer Breite bis zu ca. 2,8 m überschritten. Die Gesamtfläche der Überschreitung beträgt ca. 34 m².
Begründet wird dies damit, dass das Sortiment und die Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes an die Nachfrage angepasst werden muss und hierdurch der bestehende Verkaufsraum erweitert werden möchte. Die Überschreitung der Baugrenze resultiert aus der Lage des Bestands im Grundstück und dessen bereits vorhandener Überschreitung der Baugrenze auf der Westseite. Eine bautechnisch praktikable Erweiterung lässt sich nur durch eine Überschreitung der Baugrenze im Süden realistisch umsetzen. Mit der geplanten Erweiterung wird die Verkaufsfläche von 917,40 m² auf 999,9 m² erhöht.
Bauplanungsrechtlich setzt der Bebauungsplan dort bereits ein Sondergebiet für großflächige Einzelhandelbetriebe gemäß § 11 BauNVO fest. Demnach sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu max. 1200 m² zulässig.
Anhand der vorgelegten Stellplatzberechnung sind für die Erweiterung des Verbrauchermarktes insgesamt 50 Stellplätze erforderlich. Unter Berücksichtigung der durch die Erweiterung wegfallenden Stellplätze können auf dem Grundstück weiterhin insgesamt 62 Stellplätze nachgewiesen werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann die vorgesehene Überschreitung des Baugrenzen soweit befürwortet werden. Ebenfalls fügt sich das geplante Vorhaben auf Grundlage des vorgenannten Bebauungsplans bauplanungsrechtlich ein.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Voranfrage des Bauherrn zur Erweiterung des Netto-Verbrauchermarkts mit Außenanlagen in der Ulmer Straße 36 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2600/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den Befreiungen aus dem Bebauungsplan „An der Friedhofstraße“ hinsichtlich der Baugrenze in Aussicht.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Bauleitplanung der Gemeinde Kötz
Erneute Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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vorberatend
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6 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Stadtrates
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28.01.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat die 4. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Anlass hierfür ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 19.03.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 2) bereits im Rahmen der förmlichen Beteiligung über die vorgenannte Bauleitplanung beraten und beschlossen, Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße zu erheben.
Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren nun erneut gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Im Zuge des 2. Entwurfs sind folgende Änderungen an den Planunterlagen gegenständlich:
- Wegfall des Änderungsbereichs „Wohnbaufläche am östlichen Ortsrand“ in Kleinkötz (Beibehaltung der Darstellung Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft)
Wegfall des Änderungsbereichs „“Wohnbaufläche „Am Kreuz““ in Kleinkötz (Beibehaltung der Wohnbauflächendarstellung gem. rechtswirksamen Flächennutzungsplan)
Nachrichtliche Darstellung der unter der Katasternummer 77.400.831 geführten Altlast der ehemaligen Militärfläche „Muna“, (Fl.Nr. 670/0, Gemarkung Kleinkötz)
Ergänzung Zweckbestimmung bei Änderungsbereich 4.3.2 „Sondergebiet „Bauhof Kötz“
Redaktionelle und nachrichtliche Ergänzungen der Begründung
Die nachrichtliche Darstellung der „Umgehungsstraße B 16“ im Entwurf des Flächennutzungsplans bleibt weiterhin bestehen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich zu. Im Rahmen der Erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jedoch erneut Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Entwässerungsgebiet "A"
Ausbau der Brementalstraße, Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges
Vorstellung des Bepflanzungskonzeptes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Bei den Arbeiten für den Ausbau der Brementalstraße, Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges sind zur Kompensation des Eingriffs und als Ausgleich für den Verlust bestehender Bäume Ersatzpflanzungen notwendig. Neben der Anlage von Grünflächen (Kraut- und Blumenansaat mit Sträuchern ergänzt) müssen insgesamt 18 Bäume (Obstbäume, Ulmen, Linden und Blumen-Robinien) gepflanzt werden. Der Bepflanzungsplan ist in Anlage beigefügt.
Soweit mit der Planung Einverständnis besteht können die Lieferungen und Leistungen ausgeschrieben werden, so dass die Bepflanzung im Zuge der Fertigstellung der Baustelle bis Ende dieses Jahres vorgenommen werden kann.
Die Kosten werden mit 80.000,- € inklusive Mehrwertsteuer geschätzt.
Beschluss
Der Bauausschuss ist mit der Bepflanzung beim Ausbau der Brementalstraße, der Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Lieferungen und Leistungen zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 03.12.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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14.01.2025
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt.
- Frau Stadträtin Heidi Häuser regte an am „Sackgassen Schild“ in der Markgrafenstraße Richtung Herrenweg ein Zusatzschild „Fahrradfahren frei“ anzubringen.
Dieser Vorschlag fand im Gremium keine Zustimmung, weil der Herrenweg nicht ausreichend breit ist und von vielen Fußgängern benutzt wird.
Die Anregung soll im Rahmen des „Radverkehrs-Konzept“ besprochen werden.
Frau Stadträtin Heidi Häuser schlug vor, bis dahin zumindest ein Zusatzschild „Fußgänger frei“ anzubringen.
- Frau Stadträtin Evelyn Kuhnert informierte, dass die Straße am Eichberg von sehr vielen Autos, trotz Verbots, befahren wird. Sie schlug vor, die Straße Richtung Kleinanhausen zu sperren.
Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke sieht hier keine Möglichkeit, da die Straße in beiden Richtungen für den landwirtschaftlichen Verkehr befahrbar sein muss.
Nach Auffassung von Frau Stadträtin Monika Riß wird die Straße ausschließlich von Bürgern aus Kleinanhausen widerrechtlich befahren.
Herr Stadtrat Michael Spiller regte an die Bürger von Kleinanhausen in „Burgau aktuell“ für das Thema zu sensibilisieren.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2025 11:10 Uhr