Datum: 13.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorgezogene Bundestagswahl 2025 - Wahlhelferentschädigung
2 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.11.2024
3 Verschiedenes

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1. Vorgezogene Bundestagswahl 2025 - Wahlhelferentschädigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0125. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt. Hierzu ist eine Beschlussfassung über die Gewährung der Wahlhelferentschädigung erforderlich. 

Durch die Leistung von Wahlhelferentschädigungen wird die Bereitschaft, in einem Wahlehrenamt mitzuwirken, erheblich gefördert.

Bei der Europawahl 2019, bei der Kommunalwahl 2020 sowie bei der Bundestagswahl 2021 betrugen die Wahlhelferentschädigungen für
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                70,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                50,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                40,- €

Folgende Erhöhung der Wahlhelferentschädigung wurde seitens des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 16.01.2023 für die Europawahl Anfang 2024 beschlossen.
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                90,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                70,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                50,- €

Folgende Wahlhelferentschädigung wird seitens der Verwaltung für die anstehende Bundestagswahl vorgeschlagen:
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                90,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                70,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                50,- €

Unter der Annahme, 9 allgemeine Wahlbezirke und 8 Briefwahlbezirke zu errichten und rund 145 Wahlhelfer einzusetzen, ist bei der vorgeschlagenen erhöhten Entschädigung mit Kosten in Höhe von rund 11.000,- Euro zu rechnen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt, die Wahlhelferentschädigung für die am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl wie folgt festzulegen:
  • Mitglieder des Wahlvorstandes                90,- €
  • Mitglieder des Briefwahlvorstandes                70,- €
  • Hilfskräfte (Ergebnisermittlung)                50,- €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0125. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 05.11.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 05.11.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0125. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.01.2025 ö informativ 3

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2025 12:00 Uhr