Datum: 18.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Kapuziner-Halle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 18:38 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 20:06 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Anträge zur Geschäftsordnung - Erweiterung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Herr Erster Bürgermeister Brenner teilte mit, die Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen um den Tagesordnungspunkt „Feuerwehr Burgau - Ersatzbeschaffung eines Versorgungs-Lkw's“ zu erweitern. Da der Stadt ein sehr günstiges Angebot vorliegt, das Fahrzeug aber nur kurzfristig reserviert werden konnte ist eine dringende Beschlussfassung notwendig.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Tagesordnung um den TOP „Feuerwehr Burgau – Ersatzbeschaffung eines Versorgungs-Lkw’s“ aus Dringlichkeitsgründen zu erweitern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt war bei Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
Herr Ludwig Glink war noch nicht stimmberechtigt. (Art. 49 GO)
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2. Wärmeplanung der Stadt Burgau
Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat die Firma „energie schwaben“ in seiner Sitzung vom 22.10.2024 mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Frau Schlenker-Wambach von ‚energie schwaben‘ informierte über die beauftragte Wärmeplanung und ging dabei insbesondere auf den Projektaufbau, die Projektpartner und Projektbeteiligte sowie den Projektablauf ein.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner bat die Gremiumsmitglieder, bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür zu werben, bei der Wärmeplanung mitzuwirken und insbesondere die Fragebögen entsprechend auszufüllen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Ludwig Glink war zu diesem TOP noch nicht stimmberechtigt. (Art. 49 GO)
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3. Entbindung des Herrn Frank Rupprecht von seinem Stadtratsmandat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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03.02.2025
|
nö
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vorberatend
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1 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Herr Stadtrat Frank Rupprecht, Mitglied der Wählergruppe/Fraktion „Christliche Wählergemeinschaft Burgau mit Ortsteilen e.V.“ hat mit Schreiben vom 29.01.2025, eingegangen am 29.01.2025, mitgeteilt, seine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates aus persönlichen Gründen niederzulegen.
Über die Entbindung von Herrn Stadtrat Frank Rupprecht von seinem Ehrenamt als Stadtratsmitglied hat der Stadtrat der Stadt Burgau zu entscheiden.
Der Antrag liegt den Sitzungsunterlagen bei.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner berichtete kurz über das Wirken von Herrn Rupprecht als Stadtratsmitglied und drückte sein Bedauern über das Ausscheiden aus. Abschließend dankte er Herrn Rupprecht für sein Engagement, seine Gremiumsarbeit und das Einbringen seines Fachwissens.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag von Herrn Frank Rupprecht auf Entlassung aus dem Ehrenamt zuzustimmen und ihn damit von seinem Ehrenamt als Stadtratsmitglied zu entbinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Frank Rupprecht nahm an der Abstimmung nicht teil.
Herr Ludwig Glink war noch nicht stimmberechtigt.
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4. Feststellung der Listennachfolge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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03.02.2025
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nö
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vorberatend
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2 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt Protokoll
Nach der Entbindung von Herrn Stadtrat Frank Rupprecht hat der Stadtrat gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz für das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden sowie über die Neubesetzung der Ausschüsse.
Nach dem Ergebnis der Stadtratswahl vom 15.03.2020 ist Herr Werner Brandl, selbstständiger Versicherungskaufmann, Listennachfolger.
Herr Werner Brandl hat bereits mitgeteilt, nicht für die Übernahme des Stadtratsmandates zur Verfügung zu stehen.
Weiterer Listennachfolger ist Herr Ludwig Glink, selbstständiger Kfz-Techniker-Meister.
Herr Ludwig Glink wurde im Auftrag des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses bereits vorsorglich von dem Nachrückungsfall verständigt und zur Stadtratssitzung geladen. Herr Ludwig Glink hat mitgeteilt, dass er das Stadtratsmandat übernehmen wird.
Den Sitzungsunterlagen ist die Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Stadtratswahl 2020 beigefügt, aus der die Listennachfolger ersichtlich sind.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau stellt für den ausgeschiedenen Stadtrat Herrn Frank Rupprecht entsprechend der Bekanntmachung der Stadtratswahl vom 15.03.2020 für den Wahlvorschlag Nr. 7 „Christliche Wählergemeinschaft Burgau mit Ortsteilen e.V.“, Herrn Ludwig Glink, wohnhaft in Burgau, als Listennachfolger fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Vereidigung des Listennachfolgers als Stadtratsmitglied
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt Protokoll
Der vom Stadtrat festgestellte Listennachfolger hat nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz die notwendige Erklärung über die Annahme der Wahl und die Bereitschaft zur Ablegung des Eides gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu unterschreiben.
Anschließend hat der Listennachfolger den Eid abzulegen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab. Nach erfolgter Eidesleistung kann der Listennachfolger als Stadtrat ab sofort an der Sitzung teilnehmen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Hinweis: Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Anstelle der Worte „ich schwöre“ können auch die Worte „ich gelobe“ verwendet werden.
Der Listennachfolger Herr Ludwig Glink legte den Eid ab.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Neubesetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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03.02.2025
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nö
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vorberatend
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3 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt Protokoll
Herr Stadtrat Frank Rupprecht war Mitglied im Bau- und Umweltausschuss und im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss sowie Stellvertreter im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss.
Wegen des Ausscheidens von Herrn Frank Rupprecht hat die Fraktion „Christliche Wählergemeinschaft Burgau mit Ortsteilen e.V.“ das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der Ausschüsse.
Herr Ralf Stambusch teilte im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss mit, dass Herr Ludwig Glink alle Ausschusssitze von Herrn Frank Rupprecht übernehmen wird. Auf Nachfrage teilte er weiter mit, dass die Position des Fraktionsvorsitzenden nun er selbst wahrnehmen werde.
Die Fraktion „Christliche Wählergemeinschaft Burgau mit Ortsteilen e.V.“ schlägt folgende Ausschussbesetzung vor:
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Herr Ralf Stambusch, 1. Vertreter: Herr Ludwig Glink
Bau- und Umweltausschuss
Herr Ludwig Glink, 1. Vertreter: Herr Ralf Stambusch
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss
Herr Ludwig Glink, 1. Vertreter: Herr Ralf Stambusch
Rechnungsprüfungsausschuss
Herr Ralf Stambusch, 1. Vertreter: Herr Ludwig Glink
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die von der Fraktion „Christliche Wählergemeinschaft Burgau mit Ortsteilen e.V.“ genannten Stadtratsmitglieder in die vorgenannten Ausschüsse zu bestellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Katholische Kindertageseinrichtung "Heilig Kreuz"
Genehmigung des Haushaltsplanes 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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03.02.2025
|
nö
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vorberatend
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4 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt Protokoll
Die Verwaltung für die Kindertageseinrichtung „Heilig Kreuz“ der Stadtpfarrkirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ erfolgt durch das Kita-Zentrum „St. Simpert“, Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
Das Kita-Zentrum „St. Simpert“ hat der Stadt Burgau den Haushaltsplan 2025 zur Genehmigung vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Defizit in Höhe von 125.090,00 Euro. Die Stadt Burgau hat hiervon lt. Defizitvereinbarung 85% zu tragen, dies entspricht einer Summe in Höhe 106.326,50 Euro.
Die Begleichung des Defizits soll in vierteljährlichen Raten in Höhe von jeweils 26.581,63 Euro erfolgen.
Das von der Stadt Burgau zutragende Defizit der vergangenen Jahre betrug lt. Haushaltsplanung:
HHJahr
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Defizit
|
Einnahmen lt. HH
|
Ausgaben lt. HH
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2024
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84.388,00 €
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941.650,00 €
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1.040.930,00 €
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2023
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51.030,00 €
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879.100,00 €
|
930.130,00 €
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2022
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101.706,75 €
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764.100,00 €
|
883.755,00 €
|
Das Gesamtvolumen des Haushalts steigt gegenüber dem Vorjahr um +660.460,00 Euro auf nunmehr 1.701.390,00 Euro. Ein wesentlicher Faktor für die Steigerung ist die Tatsache, dass die Einrichtung nach Erweiterung nun zusätzliche Gruppen hat und eine Tarifsteigerung von 3 % einberechnet wurde (= Steigerung der Ausgaben im Bereich „Löhne und Gehälter“ um +639.450,00 €).
Informativ wird darauf hingewiesen, dass sich die Personalkosten für die Küchenkräfte für das Jahr 2025 auf ca. 45.000 € brutto belaufen und über die Erlöse Essen- und Getränkegeld refinanziert werden. Die Kosten der Küchenkräfte laufen somit nicht in das Defizit.
Die Elternbeiträge befinden sich auf dem Niveau der Elternbeiträge, welche die Stadt Burgau für ihre städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt.
Das Kita-Zentrum regt an, die Elternbeitragseinnahmen grundsätzlich zu erhöhen. Die städt. Gebühren wurden zuletzt zum 01.09.2024 erhöht.
Auf die Frage von Herrn Stadtrat Harald Stöckle im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, ob die tariflichen Strukturen und Eingruppierungen bei der Kindertagesstätte „Heilig Kreuz“ ein Problem seien, sagte Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Buckel, dass der Tarifvertrag ABD dem TVöD sehr ähnlich ist. Eine Überprüfung der Eingruppierungen hat keine Auffälligkeiten ergeben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, von der Haushaltsplanung 2025 betreffend die Kath. Kindertageseinrichtung „Heilig Kreuz“ Kenntnis zu nehmen, diese zu genehmigen und die Verwaltung zu beauftragen, die vierteljährlichen Abschlagszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von jeweils 26.581,63 Euro auszubezahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Straßensanierungsarbeiten 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
|
nö
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vorberatend
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11 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt Protokoll
Die Straßenbauarbeiten zur Straßen- und Gehwegsanierung in Burgau und Ortsteilen 2025 wurden von Seiten der Verwaltung mittels einer "Beschränkten Ausschreibung" gemäß VOB/A ausgeschrieben.
Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt 8 Firmen aufgefordert. Zum Submissionstermin am 04.02.2025 lagen von insgesamt 6 Bietern Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt die Verwaltung die Vergabe der Bauarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Firma Josef Hebel aus Memmingen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 700.828,68 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Die Schätzkosten lagen bei ca. 789.000,- € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preisspiegel liegt den Unterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Fa. Josef Hebel aus Memmingen auf Basis des Angebotspreises in Höhe von 700.828,68 € inklusive Mehrwertsteuer mit den Straßenbauarbeiten in Burgau und Ortsteilen 2025 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Hochwasserschutz Burgau
Vergabe von Planungsleistungen zur hydraulischen Überprüfung möglicher Sofortmaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
|
nö
|
|
12 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
|
18.02.2025
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt Protokoll
In Folge des extremen Hochwasserereignisses im Juni 2024 wurden mit dem Wasserwirtschaftsamt Sofortmaßnahmen zur Hochwasserableitung und zum Hochwasserschutz diskutiert, die unabhängig von den für die Hochwasserfreilegung geplanten Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden könnten.
Im Einzelnen wären dies folgende Maßnahmen, von denen aus Erkenntnissen des Hochwasserereignisses Verbesserungen des Abflusses oder ein besserer Schutz erwartet werden könnten:
- Bau eines zusätzlichen Durchlasses für den Erlenbach an der alten Konzenberger Straße
Anbringung eines „Box-Wall-Systems“ entlang der Haldenwanger Straße bei Ausuferung der Brühlmindel.
Anschaffung von leistungsfähigen Pumpen zur Ableitung eines Teilstromes östlich der Bahnlinie.
Das Wasserwirtschaftsamt erklärte sich grundsätzlich mit entsprechenden Maßnahmen einverstanden, empfahl jedoch deren Wirksamkeit und Auswirkungen hydraulisch überprüfen zu lassen.
Die Stadt Burgau hat hierfür ein Angebot des Planungsbüros Obermeyer aus Neu-Ulm angefordert. Das Büro Obermeyer hat für das Wasserwirtschaftsamt die hydraulischen Berechnungen und Planungen für die beiden Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz durchgeführt und kann auf eine breite Datenbasis und entsprechende hydraulische Simulationen zurückgreifen. Die erforderlichen Berechnungen wurden zum Preis in Höhe von 35.023,49 € inklusive Mehrwertsteuer angeboten.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, das Büro Obermeyer aus Neu-Ulm mit den Planungsleistungen zur hydraulischen Überprüfung von Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz zum Angebotspreis in Höhe von 35.023,49 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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10. PV-Anlage Grundschule Unterknöringen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
|
nö
|
vorberatend
|
13 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0225. Sitzung des Stadtrates
|
18.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 19.03.2024 über verschiedene Varianten für die Erneuerung der Heizung in der Grundschule Unterknöringen beraten und beschlossen, einen Gaskessel in Kombination mit einer Photovoltaikanlage einzubauen.
Die Heizung wurde 2024 bereits auf Gas umgestellt. 2025 soll nun die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Turnhalle installiert werden.
Für die hierfür erforderlichen Lieferungen und Leistungen wurden Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A eingeholt.
Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt 12 Firmen aufgefordert. Zum Submissionstermin am 04.02.2025 lagen insgesamt von 2 Bietern digitale Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt die Verwaltung die Vergabe der Elektroarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Fa. Stuhlenmiller, zu einem Angebotspreis in Höhe von 70.363,82 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Die Schätzkosten lagen bei ca. 90.000,- € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preisspiegel liegt den Unterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Fa. Stuhlenmiller aus Altenmünster auf Basis des Angebotspreises in Höhe von 70.363,82 € inklusive Mehrwertsteuer mit der Lieferung und Installation der geplanten PV-Anlage für die Grundschule in Unterknöringen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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11. Feuerwehr Burgau - Ersatzbeschaffung eines Versorgungs-Lkw`s
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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beschließend
|
11 |
Sachverhalt Protokoll
In der Finanzplanung des Haushalts 2024 waren 80.000,- Euro für die Ersatzbeschaffung eines Versorgungs-Lkw’s im Haushaltsjahr 2025 vorgesehen.
Der Stadt liegt nun ein Angebot eines gebrauchten Lkw’s, einem MAN HX60, 4x4 für insgesamt 119.000,- Euro (inkl. MwSt) vor.
Das Fahrzeug wurde 11/2008 erstmals zugelassen und hat eine Laufleistung von rund 1.800 km.
Da das Fahrzeug im Militärdienst eingesetzt war, muss noch eine entsprechende Umrüstung (Laderampe, Funktechnik, Blaulicht & Martinshorn, Lackierung, Beklebung) erfolgen. Die Schätzkosten liegen hier bei ca. 50.000,- bis 60.000,- Euro.
Bei einer Neubeschaffung eines Versorgungs-Lkw’s in dieser Größenordnung ist mit Kosten in Höhe von mind. 300.000,- Euro zu rechnen. Dabei dürfte das Fahrgestell allein einen Anteil in Höhe von ca. 150.000,- Euro ausmachen.
Der Zuschuss des Freistaats Bayern für die Neubeschaffung eines Versorgungs-Lkw‘s beträgt 52.910,- Euro.
Aufgrund der Wattiefe und Aufbau des Fahrzeugs ist auch ein Einsatz im Hochwasserfall möglich.
Die Hochwasserkatastrophe 2024 zeigte, dass der Einsatz des Versorgungs-Lkw’s in der derzeitigen Größe nur eingeschränkt möglich war.
Gemäß Feuerwehrbedarfsplan sowie des aktuellsten Projektberichts wird ein Versorgungs-Lkw nicht für die kommunale Gefahrenabwehr benötigt, sondern wird als Zusatzausstattung im Ermessen der Stadt gesehen.
Da das Fahrzeug nur kurzfristig reserviert werden konnte, ist eine dringende Beschlussfassung ohne Ladung und Vorberatung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss erforderlich.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, der Feuerwehrreferent Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke sowie Herr Stadtrat Harald Stöckle befürworteten die Beschaffung, um u.a. auch im Hochwasserfall gut gerüstet zu sein.
Herr Stadtrat Ludwig Glink bescheinigte, dass es sich bei diesem Fahrzeug um ein sehr gutes Angebot handelt. Für den Umbau der Laderampe und weiteren Umbauten geht er von Kosten in Höhe von 25.000-30.000 Euro aus.
Beschluss
Der Stadtrat erkennt die Dringlichkeit der Beschlussfassung an und beschließt die Verwaltung mit dem Kauf des Fahrzeugs bei der Firma EB GmbH aus Beselich zum Angebotspreis in Höhe von 119.000,- Euro nach erfolgter positiver Inaugenscheinnahme zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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12. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Stadtrates
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18.02.2025
|
ö
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informativ
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12 |
Sachverhalt Protokoll
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte über einen Beschluss des Stadtrates in nicht-öffentlicher Sitzung vom 28.01.2025:
Die SPD-Fraktion stellte den Antrag auf Bezahlung notwendiger Kinderbeaufsichtigung für Stadträte für die Teilnahme an Sitzungen und offiziellen städt. Veranstaltungen.
Nach Beratung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss und Diskussion im Stadtrat wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 28.01.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0225. Sitzung des Stadtrates
|
18.02.2025
|
ö
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beschließend
|
13 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2025 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 28.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0225. Sitzung des Stadtrates
|
18.02.2025
|
ö
|
informativ
|
14 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Herr Stadtrat Harald Stöckle erkundigte sich, ob mit dem vorherigen TOP bzgl. des Hochwasserschutzes nur eine hydraulische Prüfung beauftragt wird. Er befürwortet darüber hinaus auch die Beschaffung von leistungsfähigen Pumpen.
Mit der hydraulischen Überprüfung soll zunächst die Umsetzbarkeit sowie Effektivität der Maßnahme geprüft und die Auswirkungen auf andere Bereiche ermittelt werden.
- Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke sprach sich dafür aus, die Pflege der Kammel auf Burgauer Flur in Abstimmung mit dem Flussmeister des Wasserwirtschaftsamtes anzugehen und insbesondere die Bäume und Sträucher, die im Wasser liegen zu beseitigen. Frau Stadträtin Monika Riß ergänzte, dass sie sich ebenfalls bereits mehrfach an das WWA gewandt habe, bisher aber nichts passiert sei.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner teilte mit, dass für diese Maßnahmen das Wasserwirtschaftsamt zuständig sei. Man werde hier entsprechend nachhaken und um Beseitigung der Probleme bitten.
Datenstand vom 18.03.2025 14:55 Uhr