Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Burgau für das Haushaltsjahr 2025 ist von der Verwaltung erstellt worden. Vorberatungenen sind zunächst mit den Fraktionsvorsitzenden (insbesonder zu den Investitionen) und dann in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vom 07.04.2025 abgehalten worden. Die dabei angesprochenen Änderungen sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 eingearbeitet worden.
- Rückblick Haushaltsjahr 2024
Das abgelaufene Haushaltsjahr 2024 ist durch eine rückläufige Wirtschaftslage aufgrund zahlreicher wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten geprägt worden. Eine weitere Belastung ist das Hochwasserereignis im Juni 2024 gewesen, dass zu nicht geplanten Ausgaben im Haushalt der Stadt geführt hat. Obwohl die ökonomischen Prozesse auch an der Burgauer Wirtschaft nicht spurlos vorübergegangen sind, hat sich die Einnahmenseite relativ stabil gezeigt. Von den Burgauer Unternehmen ist zwar nicht mehr eine so hohe Gewerbesteuer wie 2023 vereinnahmt worden, dennoch ist die örtliche Wirtschaftslage recht stabil gewesen, so dass die Gewerbesteuer mit 13,9 Mio. € ein immer noch sehr gutes Ergebnis erbracht hat und der Haushaltsansatz von 11,0 Mio. € deutlich übertroffen werden konnte. Die hierdurch möglich gewordene höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt hat die Finanzierung des Vermögenshaushaltes zwar erleichtert, allerdings haben die investiven Maßnahmen, insbesondere im Grunderwerb, zur Finanzierung die Ausschöpfung der Rücklagenentnahme erfordert.
Der Verwaltungshaushalt 2024 hat, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen höheren Überschuss als geplant erwirtschaftet und die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 3,7 Mio. € erhöht.
Im Vermögenshaushalt ist deutlich weniger ausgegeben worden als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang 2024 umgesetzt bzw. 2024 nicht begonnen worden sind und diese Ausgaben in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 23,2 Mio. € sind letztendlich ca. 13,9 Mio. € tatsächlich verausgabt worden. Dennoch ist eine sehr hohe Investitionstätigkeit zu verzeichnen gewesen, zu deren Finanzierung Rücklagenmittel in Anspruch genommen werden mussten.
Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2024 hat insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 6,2 Mio. € aufgewiesen, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden musste. Dadurch steht dieses und die kommenden Jahre aus der Rücklage nur noch der jeweils veranschlagte Betrag für das nun begonnene Hochwasserschutzprojekt Burgau zur Verfügung.
2. Verwaltungshaushalt 2025
2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
Geplante Einnahmen 34.912.170 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung) 33.838.170 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt 1.074.000 €
Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 ist hier ein Rückgang zu verzeichnen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen wird bei der Gewerbesteuer, wie im letzten Jahr, mit 11,0 Mio. € kalkuliert. Trotz höherer Einnahmen fallen die Ausgabensteigerungen aber insgesamt höher aus, was letztendlich eine niedrigere Zuführung zur Folge hat.
2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
Plan 2025 vorl. Ergebnis 2024
- Gewerbesteuer: 11.000.000 € 13.938.123 €
- Beteiligung an der Einkommenssteuer: 7.500.000 € 6.917.948 €
- Sonstige Steuereinnahmen: 3.980.000 € 3.495.454 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)
Die weiteren Einnahmen sind:
- Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb: 10.235.170 € 7.852.926 €
- Sonstige Finanzeinnahmen: 2.197.000 € 2.050.000 €
2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Plan 2025 vorl. Ergebnis 2024
Personalausgaben: 8.842.260 € 7.507.660 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten: 10.178.810 € 9.696.590 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen): 2.269.600 € 2.211.555 €
Sonstige Finanzausgaben, davon:
- Kreisumlage: 11.225.500 € 9.425.507 €
- Gewerbesteuerumlage: 1.200.000 € 1.631.109 €
- Zuführung zum Vermögenshaushalt: 1.074.000 € 3.670.000 €
- Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve): 122.000 € 22.043 €
Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wieder. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung ist zum einen auf die aktuelle Tarifrunde zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Neben Stellenanpassungen in der Verwaltung (u.a. Bauverwaltung) sind, wie in den Vorjahren, Stellenmehrungen im Kita-Bereich zu verzeichnen. Hier spielt auch die vorgesehene Inbetriebnahme einer weiteren städtischen Kindertagesstätte eine Rolle. Im Gegensatz zum Vorjahr ist dieses Jahr mit deutlich höheren Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu rechnen. Während letztes Jahr noch Preissteigerungen durch sinkende Energiekosten aufgefangen werden konnten, ist dies dieses Jahr nicht möglich. Kostensteigerungen sind in allen Bereichen zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich der Kanalunterhaltsmaßnahmen musste ein deutlich höherer Ausgabeansatz gewählt werden. Bei den Umlagen verbleibt der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage auf dem Vorjahresniveau, allerdings steigt die Kreisumlage dieses Jahr deutlich an und erreicht einen neuen Höchststand. Gründe hierfür sind neben den gestiegenen Steuerkraftzahlen (Umlagekraft) auch der deutlich angehobene Kreisumlagesatz. Die Kreisumlage stellt im Verwaltungshaushalt die größte Einzelausgabeposition dar und macht ca. 1/3 des Ausgabevolumens im Verwaltungshaushalt aus. Kreisumlage und Personalausgaben zusammen sind für mehr als die Hälfte der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verantwortlich.
Auf der Einnahmenseite können bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet werden. Positiv wirken sich hier die neuen Grundsteuerhebesätze aus, welche aufgrund der Grundsteuerreform neu festgelegt worden sind. Hier kann mit Mehreinnahmen von ca. 350.000 € kalkuliert werden. Trotz dieser Steigerungen ist der Zuwachs bei den Ausgaben höher, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf 1.074.000 € sinkt.
2.2 Finanzpolitische Ziele
Langfristiges Ziel:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.
Operatives Ziel 2025:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2,5 Mio. € - 3,5 Mio € zu erreichen.
Diese Ziele werden planungsmäßig 2025 nicht erreicht. Die derzeitige wirtschaftliche Lage erschwert die Bewirtschaftung des Verwaltungshaushaltes 2025, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt sinkt. In den kommenden Jahren ist allgemein mit einer schwierigen Finanzlagen bei den Kommunen zu rechnen. Aus diesesm Grund ist auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk zu legen, um die Finanzstabilität nicht zu gefährden. Das operative Ziel für 2025 kann erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.
- Vermögenshaushalt 2025
3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes
Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten): 10.289.000 €
Geplante Ausgaben: 19.953.600 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme): - 9.664.600 €
3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)
An Eigenmitteln können generiert werden:
Plan 2025 vorl. Ergebnis 2024
Zuführung vom Verwaltungshaushalt: 1.074.000 € 3.670.000 €
Entnahme aus Rücklage: 850.000 € 6.221.500 €
Veräußerung von Anlagevermögen: 2.660.000 € 334.328 €
Beiträge und ähnliche Entgelte: 1.914.000 € 14.506 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen: 3.791.000 € 1.147.521 €
Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 sinken die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt deutlich. Dies ist allerdings allein der Rücklage geschuldet. Nachdem im Vorjahr eine hohe Rücklagenentnahme erforderlich geworden ist, kann zukünftig nur noch auf die für den Hochwasserschutz vorgesehenen Mittel aus der Rücklage zurückgegriffen werden. Dies entspricht der Vorgabe des Stadtrates mit der Folge, dass für die weiteren investiven Ausgaben ein Rückgriff auf die Rücklage nicht mehr erfolgen kann. Die vorgesehene Rücklagenentnahme 2025 beträgt deshalb nur noch 850.000 €. Zusammen mit der gesunkenen Zuführung an den Vermögenshaushalt erschwert dies die Bewirtschaftung des Vermögenshaushaltes. Bei den weiteren Eigenmitteln können dagegen Zuwächse erzielt werden. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere der Verkauf von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich mittelbar auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar. Weiter werden bei den Zuweisungen und Zuschüssen für investive Maßnahmen der Stadt höhere Einnahmen erwartet.
3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes
3.1.2.1 Investiver Bereich
Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 19.953.600 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Plan 2025 vorl. Ergebnis 2024
- Erwerb von Anlagevermögen: 9.701.100 € 8.415.772 €
- Baumaßnahmen: 9.559.000 € 3.883.953 €
- Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen: 443.500 € 1.579.912 €
3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft
Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
Plan 2025 vorl. Ergebnis 2024
- Tilgung von Krediten: 250.000 € 35.194 €
- Zuführung an Rücklage: 0 € 0 €
In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen.
3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)
Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt 9.664.600 €.
Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere dadurch, dass auch im Haushaltsjahr 2025 eine hohe investive Tätigkeit vorgesehen ist, deren Finanzbedarf rein durch Eigenmittel nicht gedeckt werden kann. Die geplante investive Tätigkeit erreicht in der Planung insgesamt zwar nicht mehr das Rekordniveau der Haushaltsplanung 2024, liegt mit ca. 19,95 Mio. € dennoch in einem äußerst hohen Bereich. Trotz Ausschöpfung der Einnahmequellen verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mittels Darlehen zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.
3.2 Finanzpolitische Ziele
Langfristiges Ziel:
Vermeidung bzw. Reduzierung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage.
Operatives Ziel 2025:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.
Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
- im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
- im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch wie vorgesehen vereinnahmt werden können bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
- Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2025 ausgeführt werden.
4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung
Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 3,14 Mio. € (2026), 8,43 Mio. € (2027) sowie 9,93 Mio. € (2028) aus. Zuführungen an die Rücklage sind nicht mehr vorgesehen, da die Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes begonnen hat. Rücklageentnahmen werden nur für diesen Zweck erfolgen.
Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2026 bis 2028 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.
Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.
5. Fazit
Der Haushalt 2025
- erwirtschaftet trotz gestiegener Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen eine Zuführung an den Vermnögenshaushalt, die allerdings deutlich niedriger als im Vorjahr ausfällt;
- hat im Vermögenshaushalt geringere finanzielle Spielräume, da neben der niedrigeren Zuführung ein Rückgriff auf die Rücklage nur in geringem Maße für die Hochwassersschutzmaßnahmen möglich ist;
- beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, für deren Finanzierung nur geringe Eigenmittel zur Verfügung stehen;
- weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.
Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über kommsafe zur Verfügung gestellt worden.