Datum: 29.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2025 - Verabschiedung
2 Städt. Freibad Burgau - Kombiticket mit dem Waldbad Günzburg
3 Bestätigung der neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau
4 Update der Microsoft Serverlizenzen in der Stadtverwaltung Burgau
5 Antrag zur Änderung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau
6 Erneuerung Mischwasserkanal und Trinkwasserleitung - Afrastraße - Burgau Vergabe der Planungsleistungen
7 Vollzug der Wassergesetze Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel
8 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 01.04.2025
9 Verschiedenes

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1. Haushalt 2025 - Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 07.04.2025 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Burgau für das Haushaltsjahr 2025 ist von der Verwaltung erstellt worden. Vorberatungenen sind zunächst mit den Fraktionsvorsitzenden (insbesonder zu den Investitionen) und dann in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vom 07.04.2025 abgehalten worden. Die dabei angesprochenen Änderungen sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 eingearbeitet worden.

  1. Rückblick Haushaltsjahr 2024

Das abgelaufene Haushaltsjahr 2024 ist durch eine rückläufige Wirtschaftslage aufgrund zahlreicher wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten geprägt worden. Eine weitere Belastung ist das Hochwasserereignis im Juni 2024 gewesen, dass zu nicht geplanten Ausgaben im Haushalt der Stadt geführt hat. Obwohl die ökonomischen Prozesse auch an der Burgauer Wirtschaft nicht spurlos vorübergegangen sind, hat sich die Einnahmenseite relativ stabil gezeigt. Von den Burgauer Unternehmen ist zwar nicht mehr eine so hohe Gewerbesteuer wie 2023 vereinnahmt worden, dennoch ist die örtliche Wirtschaftslage recht stabil gewesen, so dass die Gewerbesteuer mit 13,9 Mio. € ein immer noch sehr gutes Ergebnis erbracht hat und der Haushaltsansatz von 11,0  Mio. € deutlich übertroffen werden konnte. Die hierdurch möglich gewordene höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt hat die Finanzierung des Vermögenshaushaltes zwar erleichtert, allerdings haben die investiven Maßnahmen, insbesondere im Grunderwerb, zur Finanzierung die Ausschöpfung der Rücklagenentnahme erfordert.

Der Verwaltungshaushalt 2024 hat, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen höheren Überschuss als geplant erwirtschaftet und die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 3,7 Mio. € erhöht.

Im Vermögenshaushalt ist deutlich weniger ausgegeben worden als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang 2024 umgesetzt bzw. 2024 nicht begonnen worden sind und diese Ausgaben in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 23,2 Mio. € sind letztendlich ca. 13,9 Mio. € tatsächlich verausgabt worden. Dennoch ist eine sehr hohe Investitionstätigkeit zu verzeichnen gewesen, zu deren Finanzierung Rücklagenmittel in Anspruch genommen werden mussten.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2024 hat insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 6,2 Mio. € aufgewiesen, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden musste. Dadurch steht dieses und die kommenden Jahre aus der Rücklage nur noch der jeweils veranschlagte Betrag für das nun begonnene Hochwasserschutzprojekt Burgau zur Verfügung.


2. Verwaltungshaushalt 2025

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         34.912.170 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        33.838.170 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        1.074.000 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 ist hier ein Rückgang zu verzeichnen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen wird bei der Gewerbesteuer, wie im letzten Jahr, mit 11,0 Mio. € kalkuliert. Trotz höherer Einnahmen fallen die Ausgabensteigerungen aber insgesamt höher aus, was letztendlich eine niedrigere Zuführung zur Folge hat.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
       Plan 2025         vorl. Ergebnis 2024
  • Gewerbesteuer:        11.000.000 €        13.938.123 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        7.500.000 €        6.917.948 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.980.000 €        3.495.454 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        
       
Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        10.235.170 €        7.852.926 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.197.000 €        2.050.000 €
       


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
       Plan 2025        vorl. Ergebnis 2024
Personalausgaben:        8.842.260 €        7.507.660 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten:        10.178.810 €        9.696.590 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.269.600 €        2.211.555 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        11.225.500 €        9.425.507 €
  •        Gewerbesteuerumlage:        1.200.000 €        1.631.109 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        1.074.000 €        3.670.000 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        122.000 €        22.043 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wieder. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung ist zum einen auf die aktuelle Tarifrunde zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Neben Stellenanpassungen in der Verwaltung (u.a. Bauverwaltung) sind, wie in den Vorjahren, Stellenmehrungen im Kita-Bereich zu verzeichnen. Hier spielt auch die vorgesehene Inbetriebnahme einer weiteren städtischen Kindertagesstätte eine Rolle. Im Gegensatz zum Vorjahr ist dieses Jahr mit deutlich höheren Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu rechnen. Während letztes Jahr noch Preissteigerungen durch sinkende Energiekosten aufgefangen werden konnten, ist dies dieses Jahr nicht möglich. Kostensteigerungen sind in allen Bereichen zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich der Kanalunterhaltsmaßnahmen musste ein deutlich höherer Ausgabeansatz gewählt werden. Bei den Umlagen verbleibt der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage auf dem Vorjahresniveau, allerdings steigt die Kreisumlage dieses Jahr deutlich an und erreicht einen neuen Höchststand. Gründe hierfür sind neben den gestiegenen Steuerkraftzahlen (Umlagekraft) auch der deutlich angehobene Kreisumlagesatz. Die Kreisumlage stellt im Verwaltungshaushalt die größte Einzelausgabeposition dar und macht ca. 1/3 des Ausgabevolumens im Verwaltungshaushalt aus. Kreisumlage und Personalausgaben zusammen sind für mehr als die Hälfte der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verantwortlich.

Auf der Einnahmenseite können bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet werden. Positiv wirken sich hier die neuen Grundsteuerhebesätze aus, welche aufgrund der Grundsteuerreform neu festgelegt worden sind. Hier kann mit Mehreinnahmen von ca. 350.000 € kalkuliert werden. Trotz dieser Steigerungen ist der Zuwachs bei den Ausgaben höher, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf 1.074.000 € sinkt.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2025:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2,5 Mio. € - 3,5 Mio € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2025 nicht erreicht. Die derzeitige wirtschaftliche Lage erschwert die Bewirtschaftung des Verwaltungshaushaltes 2025, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt sinkt. In den kommenden Jahren ist allgemein mit einer schwierigen Finanzlagen bei den Kommunen zu rechnen. Aus diesesm Grund ist auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk zu legen, um die Finanzstabilität nicht zu gefährden. Das operative Ziel für 2025 kann erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.



  1. Vermögenshaushalt 2025

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten):         10.289.000 €
Geplante Ausgaben:        19.953.600 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme):        - 9.664.600 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
       Plan 2025        vorl. Ergebnis 2024
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        1.074.000 €        3.670.000 €
Entnahme aus Rücklage:        850.000 €        6.221.500 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        2.660.000 €        334.328 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.914.000 €        14.506 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        3.791.000 €        1.147.521 €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 sinken die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt deutlich. Dies ist allerdings allein der Rücklage geschuldet. Nachdem im Vorjahr eine hohe Rücklagenentnahme erforderlich geworden ist, kann zukünftig nur noch auf die für den Hochwasserschutz vorgesehenen Mittel aus der Rücklage zurückgegriffen werden. Dies entspricht der Vorgabe des Stadtrates mit der Folge, dass für die weiteren investiven Ausgaben ein Rückgriff auf die Rücklage nicht mehr erfolgen kann. Die vorgesehene Rücklagenentnahme 2025 beträgt deshalb nur noch 850.000 €. Zusammen mit der gesunkenen Zuführung an den Vermögenshaushalt erschwert dies die Bewirtschaftung des Vermögenshaushaltes. Bei den weiteren Eigenmitteln können dagegen Zuwächse erzielt werden. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere der Verkauf von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich mittelbar auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar. Weiter werden bei den Zuweisungen und Zuschüssen für investive Maßnahmen der Stadt höhere Einnahmen erwartet.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 19.953.600 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
       Plan 2025        vorl. Ergebnis 2024
  • Erwerb von Anlagevermögen:        9.701.100 €        8.415.772 €
  • Baumaßnahmen:        9.559.000 €        3.883.953 €
  • Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        443.500 €        1.579.912 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
               Plan 2025        vorl. Ergebnis 2024
  • Tilgung von Krediten:        250.000 €        35.194 €
  • Zuführung an Rücklage:        0 €        0 € 

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                9.664.600 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere dadurch, dass auch im Haushaltsjahr 2025 eine hohe investive Tätigkeit vorgesehen ist, deren Finanzbedarf rein durch Eigenmittel nicht gedeckt werden kann. Die geplante investive Tätigkeit erreicht in der Planung insgesamt zwar nicht mehr das Rekordniveau der Haushaltsplanung 2024, liegt mit ca. 19,95 Mio. € dennoch in einem äußerst hohen Bereich. Trotz Ausschöpfung der Einnahmequellen verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mittels Darlehen zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung bzw. Reduzierung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage. 

Operatives Ziel 2025:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch wie vorgesehen vereinnahmt werden können bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2025 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 3,14 Mio. € (2026), 8,43 Mio. € (2027) sowie 9,93 Mio. € (2028) aus. Zuführungen an die Rücklage sind nicht mehr vorgesehen, da die Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes begonnen hat. Rücklageentnahmen werden nur für diesen Zweck erfolgen.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2026 bis 2028 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2025
  • erwirtschaftet trotz gestiegener Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen eine Zuführung an den Vermnögenshaushalt, die allerdings deutlich niedriger als im Vorjahr ausfällt;
  • hat im Vermögenshaushalt geringere finanzielle Spielräume, da neben der niedrigeren Zuführung ein Rückgriff auf die Rücklage nur in geringem Maße für die Hochwassersschutzmaßnahmen möglich ist;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, für deren Finanzierung nur geringe Eigenmittel zur Verfügung stehen;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.

Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über kommsafe zur Verfügung gestellt worden.

Beschlussempfehlung

Die Haushaltssatzung samt Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2025 wird beschlossen. Dem Finanzplan wird zugestimmt.

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2. Städt. Freibad Burgau - Kombiticket mit dem Waldbad Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 07.04.2025 vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Günzburg bzw. die Stadtwerke Günzburg sind sehr an einem Kombiticket zwischen den beiden Freibädern Burgau und Günzburg interessiert.

Nach konstruktiven Gesprächen könnte mit einem Familiensaisonkarten-Kombiticket gestartet und die Inanspruchnahme etc. evaluiert werden. Grundsätzlich sei eine spätere Ausweitung auf andere Tickets denkbar.

Die Familiensaisonkarte kostet im Waldbad derzeit 85,- Euro. Eine ermäßigte Saisonkarte für Alleinerziehende/Schwerbehinderte gibt es nicht.
Die Familiensaisonkarte in Burgau kostet 104,- Euro.

Die Stadtwerke Günzburg schlagen vor, als Kombiticketpreis 130,- Euro festzulegen.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Preis der Familiensaisonkarte in Burgau abzgl. ca. 30 % und dem Preis der Familiensaisonkarte in Günzburg abzgl. ca. 30 %.
Das bedeutet in Zahlen: 104 € abzgl. ca. 30 % + 85 € abzgl. ca. 30 % = ~130,- Euro inkl. Steuer
Von den 130,- Euro beträgt der Anteil für Burgau 71,53 Euro inkl. Steuer.

Der Ticketerwerb soll sowohl im Waldbad Günzburg wie auch im Freibad Burgau möglich sein.
Nach Saisonende werden die jeweils in den Freibädern verkauften Kombitickets abgerechnet und der entsprechende Anteil an die Stadt Burgau bzw. Stadtwerke Günzburg abgeführt.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, das Kombiticket mit dem Waldbad Günzburg wie im Sachvortrag erläutert anzubieten und die Verwaltung mit der Schließung einer entsprechenden Vereinbarung mit den Stadtwerken Günzburg analog dem Kombiticket mit dem Gartenhallenbad Leipheim zu beauftragen.

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3. Bestätigung der neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 07.04.2025 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Wahlperiode der stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau endet am 09.05.2025. 

Mit der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist es im Bedarfsfall nun möglich, zwei stellvertretende Kommandanten zu wählen bzw. zu ernennen. 

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgau am 07.03.2025 wählten die aktiven Dienstleistende nachstehende Personen zum stellvertretenden Kommandanten: 

Herr Matthias IMMINGER, geb. 30.03.1983
Wohnhaft: Karlsbader Straße 1 A, 89331 Burgau

Herr Christian SCHNEIDER, geb. 31.12.1987
Wohnhaft: Holunderweg 47, 89331 Burgau

Beide Neugewählten müssen noch einen Lehrgang „Verbandsführer“ besuchen. Für diesen Lehrgang sind beide bereits für den Zeitraum November 2025 angemeldet. 

Das Einverständnis des Kreisbrandrates zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz liegt vor.

Beschlussempfehlung

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg werden Herr Matthias Imminger und Herr Christian Schneider als stellvertretende Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau bestätigt. Die jeweilige Bestätigung erfolgt auf Widerruf und unter Vorbehalt bis zum Nachweis des erforderlichen Lehrgangs.

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4. Update der Microsoft Serverlizenzen in der Stadtverwaltung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 07.04.2025 vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Oktober 2025 stellt Microsoft den Support für die Serverversion 2019 ein. Das bedeutet, dass die in der Stadtverwaltung eingesetzten Serversysteme nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt werden. Betroffen sind die Betriebssysteme, der Mailserver und die Datenbankserver. 
Den Mail- und die Datenbankserver wird es in Zukunft nur noch als Mietversion geben.

Die eingesetzte Office Version wird ebenfalls ab Herbst nicht mehr unterstützt. Da noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine Kauf- oder Mietversion (Office 365) beschafft werden soll, wird diese Beschaffung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Um den Zeitraum zu überbrücken sollen 10 Office Lizenzen bestellt werden. Diese können, im Falle einer Mietversion, in den Außenstellen eingesetzt werden.

Es wurden 4 Firmen angefragt. Darunter war auch ein Händler für gebrauchte Software. Im Haushalt wurden 100.000,- € angemeldet. Die Summe beinhaltet die Office Lizenzen.

Die Firma Cancom hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Stadtverwaltung Burgau empfiehlt die Softwarelizenzen zum Preis von 52.652,09 € bei der Firma Cancom zu beschaffen.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Beschaffung der Softwarelizenzen zum Preis von 52.652,09 € bei der Firma Cancom.

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5. Antrag zur Änderung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 beschließend 11
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadt Burgau ist mit Schreiben des Landratsamtes vom 12.03.2025, eingegangen am 13.03.2025, ein Änderungsantrag zur Abgrabungsgenehmigung der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH (RKG) zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung am Brennberg zur Stellungnahme vorgelegt worden.

Die RKG hat im Mai/Juni 2023 die Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung zum vorgenannten Trockenabbau beim Landratsamt beantragt. Der Bauausschuss hat in seinen Sitzungen im Juli 2023 und September 2023 das gemeindliche Einvernehmen hierzu nicht erteilt. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 06.11.2023 die Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung bis zum 31.12.2035 (Wiederverfüllung bis zum 31.12.2040) erteilt. 

Die RKG hat nun im März einen Änderungsantrag zur vorgenannten Abgrabungsgenehmigung beim Landratsamt gestellt. Der Änderungsantrags beinhaltet zusammengefasst Folgendes: 

  • eine nördliche Alternativzufahrt zur Grube über die FlNrn. 2284/5, 2271, 2273 sowie 5811, je Gemarkung Burgau und
  • die Genehmigung für Betriebseinrichtungen auf einer Nebenfläche auf FlNr. 6027, Gemarkung Burgau (Arrondierung auf einer Fläche von 165 m², LKW-Unterflurwaage mit Waagehaus, Waagecontainer in Stahlbauweise sowie Sanitär-Containeranlage mit Frischwasser- und Abwassertank

Die Stadt Burgau hat zwischenzeitlich Waldflächen rund um die Deponie gekauft. Für Teilflächen hat die RKG ein Vorkaufsrecht, welches sie auch ausüben möchten. Ferner ist aus Luftbildern ersichtlich, dass am Abbaugebiet zwischen 2022 und 2024 Erdarbeiten und Rodungsarbeiten gemacht wurden. Ein Zusammenhang zwischen dem Änderungsverfahren und dem Planfeststellungsverfahren zur DKI-Deponie Brennberg ist damit gegeben. 

Der Sacherhalt ist deshalb zur Bewertung und Prüfung an den im Verfahren zur DKI-Deponie beauftragten Rechtsanwalt, Herrn Neugebauer, Antwaltskanzlei Schneider & Collegen aus München, übergeben worden. Zudem ist er auch mit der Prüfung der Grundstückskaufverträge sowie der Grunddienstbarkeiten in Bezug auf die Vorkaufsrechtausübung beauftragt worden.

Nach dessen rechtlicher Prüfung und Würdigung empfiehlt er, das gemeindliche Einvernehmen, wie bei den früheren abgrabungsrechtlichen Bauanträgen und dem Planfeststellungsverfahren zur DKI-Deponie bereits erfolgt, nicht zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dem Antrag der Firma Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH zur Änderung der Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 6027/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

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6. Erneuerung Mischwasserkanal und Trinkwasserleitung - Afrastraße - Burgau Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 vorberatend 14
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aus der TV-Befahrung für die Erstellung des Kanal- und Wasserleitungskatasters der Stadt Burgau wird vom beauftragten Ingenieurbüro Degen aus Günzburg die Befahrung ausgewertet und ein Sanierungskonzept entwickelt. Dabei sind erhebliche Schäden im gesamten Kanal der Afrastraße in den Schadensklassen 4 und 5 (kurzfristiger und umgehender Handlungsbedarf) festgestellt worden. Aufgrund der erheblichen Schäden ist eine offene Bauweise zur Erneuerung des Mischwasserkanals notwendig.

Die Trinkwasserleitung der Afrastraße ist über 60 Jahre alt und bereits mehrfach durch Rohrbrüche auffällig geworden, so dass diese ebenfalls ausgetauscht werden sollte.

Für die Ausführungsplanung, Ausschreibung, und Bauüberwachung fallen Planungskosten gemäß der HOAI in Höhe von 43.244,64 € inklusive Mehrwertsteuer an.

Die Verwaltung schlägt vor, das Ingenieurbüro Degen aus Günzburg mit den Planungsleistungen für die Erneuerung der Abwasser- und Trinkwasserleitung in der Afrastraße in Burgau zu beauftragen.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, das Ingenieurbüro Degen & Partner aus Günzburg mit den Planungsleistungen zur Erneuerung der Abwasser- und Trinkwasserleitung in der Afrastraße in Burgau zum Honorar in Höhe von 43.244,64 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.

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7. Vollzug der Wassergesetze Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragssteller stellt einen Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel.

Auf demselben Grundstück ist bereits vor einigen Jahren ein Retentionsausgleich für die Verrohrung des Kulturgrabens geschaffen worden. Für die damalige Maßnahme ist bislang noch keine wasserrechtlcihe Gestattung erteilt worden. Es ist daher nun beabsichtigt, diese Genehmigung im Zuge der nun neu vorgelegten Planung mit zu genehmigen. Die Stadt Burgau hat der damaligen Maßnahme bereits zugestimmt.

Die jetztige Planung dient teilweise als Retentionsausgleich für das genannte Bauvorhaben „Neubau einer Lagerhalle“. Der Antragssteller möchte im Vorgriff auf eventuelle kommende Bauvorhaben das gesamte Grundstück Fl.Nr. 4568 als geeigente Ausgleichsfläche herrichten. Deshalb soll der entstehende Retentionsausgleich als naturschutzfachlicher Ausgleich für bereits durchgeführte bzw. künftige Vorhaben dienen. 

In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftamt und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes werden sog. Seigen (Flachmulden) entsprechend den Antragsunterlagen vorgegesehen. Insgesamt wird damit ein Retetionsraum von 1.340 m³ geschaffen, was wiederum ein Guthaben von 790 m³ für künftige Vorhaben ergibt.

Das Landratsamt Günzburg führt nun ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durch. Die Stadt Burgau wird am Verfahren beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Das Landratsamt Günzburg bittet um Abgabe der Stellungnahme bis zum 09.05.2025. Deshalb ist eine Vorberatung im Bauausschuss (nächste Sitzung am 20.05.2025) nicht möglich und die Verwaltung schlägt zur Wahrung der Frist eine Beratung im Stadtrat vor.

Beschlussempfehlung

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Antrag zur Anlage von Seigen (Flachmulden) auf dem Grundstück Fl.Nr. 4568 der Gemarkung Burgau als Retentionsausgleich für den Neubau einer Lagerhalle auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4320/42 und 4320/34 Gemarkung Burgau im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mindel zu.

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8. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 01.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 01.04.2025 ist den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt worden. Einwände sind nicht erhoben worden.

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 01.04.2025 wird genehmigt.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö informativ 9

Sachverhalt

Unter diesem Tagesordnungspunkt können von den Mitgliedern des Gremiums Anfragen gestellt werden.

Datenstand vom 25.04.2025 12:15 Uhr