Datum: 02.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städt. Eisstadion - Öffnungszeiten
2 Kommunal- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertretung Vorberatung
3 Beitritt weiterer Gemeinden zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Vorberatung
4 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 12.05.2025
5 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Städt. Eisstadion - Öffnungszeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0625. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 02.06.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Für die kommende Eislaufsaison 2025/2026 ist ein Beschluss über die Öffnungszeiten und den Belegungsplan des Städtischen Eisstadions zu fassen. 

Öffnungszeitraum/ öffentliche Eislaufzeiten:
Das Eisstadion soll ab Montag, 6.10.25, bis einschließlich Sonntag, 15.03.26 geöffnet werden.

Ferien:
Wie in den vergangenen Jahren ist vorgesehen, während der Schulferien täglich längere öffentliche Läufe anzubieten. Der ESV Burgau 2000 e.V. erhält vormittags während der Ferien wie gehabt einige Eislaufzeiten.

Weihnachtsferien:
In den Weihnachtsferien soll wieder ein zusätzlicher öffentlicher Lauf an den Dienstagvormittagen von 09:30 – 11:30 Uhr angeboten werden. Der ESV trainiert am Dienstag und Donnerstag von 18:00 – 22:00 Uhr. 

Faschings- und Herbstferien:
In den Faschings- und Herbstferien soll wie gehabt am Montag von 17:30 – 19:00 Uhr und am Freitag von 17:00 – 18:00 Uhr anschließend zum öffentlichen Lauf ein Schlägerlauf angeboten werden.


Eiszeiten ESV:
Der ESV möchte das Eisstadion wieder ab September mit Eis nutzen. Das Herunterkühlen der Betonpiste ist daher ab Anfang August zu beginnen. Wie auch schon in der vergangenen Saison sind die vorzeitigen Vorbereitungsarbeiten nur möglich, wenn das städtische Personal vom ESV unterstützt wird und es die Witterung zulässt.

Die Abteilung Eiskunstlauf beantragt erneut zwei zusätzliche Eiszeiten zur Durchführung eines Wettkampfes und einer Darbietung an den Samstagen 10.01.26 und 28.02.26. 
An diesen Tagen wären anderweitige Nutzungen bzw. öffentliche Läufe nicht oder nur begrenzt möglich. 

Die sonstigen Eiszeiten des ESV bleiben analog der letzten Saison bestehen.


Eiszeiten Schulen
Örtliche und auswärtige Schulen können das Eisstadion während des Schulbetriebs je nach Verfügbarkeit und Personalsituation vormittags nutzen, die Einteilung erfolgt über die Mitarbeiter des Eisstadions. Im Rahmen der Digitalisierung soll ein Online-Buchungstool eingeführt werden.  




Eiszeiten für Hobbymannschaften / Vermietungen
Wie auch schon in der letzten Saison sind insgesamt zwei fixe Vermietungszeiten pro Woche möglich (mittwochs von 21:15 – 22:45 Uhr und samstags von 20:15 – 21:45 Uhr). 

Der öffentliche Samstagabendlauf wurde zur Saison 2024 / 2025 mit einer Vermietungszeit getauscht, damit zu dieser Zeit mehr Familien mit Kindern angesprochen werden und die Problematik mit den Jugendlichen verbessert wird; mit Ausnahmen der Discolauf-Terminen (Discolauf ab 20:00 Uhr, vorher Vermietung). Auch wird mit dieser Verlegung das Personal durch längere Ruhezeiten entlastet. Durch die positiven Besucherzahlen soll dies so beibehalten werden.

In den Ferien stehen etwas mehr Eiszeiten zur Vermietung zur Verfügung, da der ESV hier teilweise auf vormittags ausweicht.

Sobald der Spielplan des ESV steht, können ggf. nicht benötigte Eiszeiten (freitags) kurzfristig zusätzlich an Hobbymannschaften vergeben werden, in der Saison 2024 / 2025 haben wir am 10.10.2024 4 Eiszeiten zurückerhalten. Hier wurde dann jeweils der Dienstplan vom Personal des Eisstadions kurzfristig verlängert und geändert. 

An Feiertagen, wie z. B. Weihnachten und Neujahr, wird das Stadion nicht vermietet, da die Personalkosten nicht im Verhältnis zu den Einnahmen stehen. 


Eiszeit Eisstockschützen
Hinsichtlich des Trainings der Eisstockschützen wurden Gespräche geführt und neue Regelungen festgelegt. Die Sportler reichen vor der Saison jährlich 10 fixe Termine ein, damit die Vorbereitung des erforderlichen Riefeneises besser eingeplant werden kann. Auch wird testweise „bahnenweise“ an die Stockschützen vermietet (je Bahn ca. 30 x 5m 25 €). Die Eisstockschützen benötigen erfahrungsgemäß je Termin zwei Bahnen, die sonntags an den jeweiligen Terminen zeitgleich zum öffentlichen Lauf abgetrennt werden. 


Discoläufe
In den letzten Saisons wurden fünf Discoläufe angeboten, welche gut angenommen wurden.
Für die Saison 2025 / 2026 sind ebenso fünf Discoläufe (jeweils an einem Samstag von 20:00 – 22:00 Uhr) geplant. Einlass ist jeweils um 19:30 Uhr. Hierfür werden nach Beschlussfassung Sanitätsdienst, Bewachungsdienst, DJ, etc. ausgeschrieben, der Eintritt wird auf 5 € erhöht.


Schließtage/ besondere Eislaufzeiten
- 1.Weihnachtsfeiertag, Silvester, Neujahr, Rosenmontag und Betriebsausflug geschlossen
- 2.Weinhnachtsfeiertag nur Nachmittagslauf 
- Heilig Abend ein öffentlicher Lauf von 10:00 - 13:00 Uhr
- Heilig Drei König 13:30 – 18:45 bzw. bis 17:00 Uhr (kein Schlägerlauf)
- Buß- und Bettag zusätzlicher öffentlicher Lauf von 10:00 – 14:00 Uhr 


Ein Entwurf des Belegungsplans liegt als Anlage bei.

Beschlussempfehlung

Beschluss 1:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt die Öffnungszeiten der Städtischen Eissporthalle Burgau für die Saison 2025/2026 wie folgt:

-        Eröffnung für die öffentlichen Läufe am Montag, 06.10.25
-        Saisonende / Schließung der öffentlichen Läufe am Sonntag, 15.03.26
-        Nutzung durch den ESV Burgau 2000 e.V. ab Anfang September, sofern der ESV bei den Vorbereitungen im erforderlichen Umfang unterstützt und es die Personalsituation im Freibad zulässt. Der Eisaufbau sollte zu den Tagesarbeitszeiten erfolgen.
-        Den als Anlage beigefügten Belegungsplan.
-        Die Schulen können Eiszeiten am Vormittag buchen, soweit Eiszeiten verfügbar sind und es die jeweilige Personalsituation zulässt.
-        Es werden fünf Discoläufe angeboten. 
-        Das Eisstadion bleibt an Silvester, Rosenmontag, 1. Weihnachtsfeiertag, Neujahr und am Betriebsausflug geschlossen. An Heilig Abend findet ausschließlich ein öffentlicher Lauf von 10:00 – 13:00 Uhr statt.
-        Der öffentliche Samstagabendlauf bleibt auf 18:15 Uhr (getauscht mit Vermietung). 


Beschluss 2:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt, dem ESV Burgau 2000 e.V. – Abteilung Eiskunstlauf in der Saison 2025 / 2026 Eiszeiten zur Durchführung eines Wettkampfes und einer Darbietung am Samstag, 10.01. und 28.02.26 zur Verfügung zu stellen.

zum Seitenanfang

2. Kommunal- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 Bestellung eines Wahlleiters und dessen Stellvertretung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0625. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 02.06.2025 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der Termin für die bevorstehenden Kommunal- und Landkreiswahlen steht fest. Die Stadt Burgau hat für die Kommunal- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 einen Wahlleiter und dessen Stellvertretung zu bestellen. Zuständig für die Bestellung ist ausschließlich der Stadtrat. Er hat dabei ein pflichtgemäßes Auswahlermessen zwischen den in Art. 5 des Gemeinde- u. Landkreiswahlgesetzes genannten Personen. Zum Gemeindewahlleiter kann der Erste Bürgermeister, ein weiterer Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt oder aus dem Kreis der wahlberechtigten Gemeindebürger berufen werden. Die Aufzählung im Gesetz stellt dabei keine zwingende Reihenfolge dar.

Zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen oder dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis
  • als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist
  • für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat
  • für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertretung ist

Der Wahlleiter ist Vorsitzender im Wahlausschuss und hat dabei folgende Aufgaben zu erledigen:
  • Bildung des Wahlausschusses
  • Berufung und Ladung der Mitglieder des Wahlausschusses
  • Bekanntmachungen der Sitzungen des Wahlausschusses
  • Leitungen der Sitzungen über Zulassung der Wahlvorschläge
  • Feststellung des Wahlergebnisses

Ansonsten hat der Wahlleiter als Wahlorgan unter anderem folgende Aufgaben:
  • Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge und ggf. Aufforderung zur Mängelbeseitigung
  • gegebenenfalls Auflegung von Unterstützungslisten in der Stadt Burgau
  • Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge,
  • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge,
  • Vorbereitung der Feststellung des Wahlergebnisses,
  • Verständigung der Gewählten,
  • Verkündung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses. 

Nachdem Herr Wolfgang Buckel bereits einschlägige Erfahrungen in der Organisation der Wahlen hat und bei der letzten Kommunalwahl zum Wahlleiter bestellt wurde, wird vorgeschlagen, dass er wieder zum Wahlleiter der Stadt Burgau ernannt wird.

Ferner empfiehlt die Verwaltung, Herrn Sebastian Pröbstle zum stellvertretenden Wahlleiter zu ernennen. Herr Pröbstle ist im Ordnungsamt u.a. zuständig für die Organisation und Abwicklung von Wahlen.

Beschlussempfehlung

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Wolfgang Buckel als Wahlleiter der Stadt Burgau zu bestellen. Als Stellvertreter wird Herr Sebastian Pröbstle ernannt.

zum Seitenanfang

3. Beitritt weiterer Gemeinden zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0625. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 02.06.2025 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des gKU hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 die Aufnahme der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) aufgrund vorhandener Kapazitäten beschlossen. 

Nach der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung der 49 Trägerkommunen erforderlich.

Das Stammkapital würde sich von 569.000, - € auf 589.000, - € erhöhen.

Beschlussempfehlung

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, dem Beitritt der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 589.000,00 € (bisher 569.000,00 €) zuzustimmen.

zum Seitenanfang

4. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 12.05.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0625. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 02.06.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 12.05.2025 ist den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt worden. Einwände sind nicht erhoben worden.

Beschlussempfehlung

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 12.05.2025 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0625. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 02.06.2025 ö informativ 5

Sachverhalt

Unter diesem Tagesordnungspunkt können von den Mitgliedern des Gremiums Anfragen gestellt werden.

Datenstand vom 28.05.2025 15:55 Uhr