Datum: 04.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:58 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tekturantrag zur Errichtung einer Einzelgarage und eines Stellplatzes in der Ritter-von-Türk-Straße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2673 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellte im Januar 2023 einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Ritter-von-Türk-Straße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2673 der Gemarkung Burgau. Im März 2023 wurde hierfür eine Baugenehmigung erteilt.
Der Bauherr reicht nun während der Bauphase einen Tekturantrag zur Errichtung einer Einzelgarage und eines Stellplatzes anstelle der genehmigten Doppelgarage ein. Anhand der Antragsunterlagen bevorzugt der künftige Eigentümer eine Einzelgarage um die starke Bebauung ein wenig aufzulockern.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „An der Friedhofstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Dachform Einzelgarage
Der Bebauungsplan sieht für das dortige Gebiet Satteldächer vor. Die vorgesehene Einzelgarage ist mit einem Flachdach geplant.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zur Errichtung einer Einzelgarage und eines Stellplatzes in der Ritter-von-Türk-Straße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2673 der Gemarkung Burgau mit der dafür erforderlichen Befreiung aus dem Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung in der Josef-Zech-Straße 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 6017 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung in der Josef-Zech-Straße 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 6017 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben sieht eine Hackgutheizung mit Heizraum und Bunker mit einer Wärmeleistung bis zu 120 Kilowatt am bestehenden landwirtschaftlichen Hof vor. Die Anlage liegt weit unterhalb des Schwellenwertes von 1 Megawatt (= 1.000 kW) Feuerungswärmeleistung, ab welchem ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen wäre.
Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung in der Josef-Zech-Straße 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 6017 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Doppelgarage in der Ulmer Straße 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1940 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt ein Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Doppelgarage in der Ulmer Straße 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1940 der Gemarkung Burgau.
Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan grenzt dort die bebaute Teilfläche (u.a. Spielhalle) als Mischgebietsfläche sowie die unbebaute Teilfläche als Grünfläche ab. Die Grünfläche kann bauplanungsrechtlich als Außenbereich angesehen werden.
Der Bauherr hat bereits 2020 eine formlose Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses gestellt. Der Bauausschuss hat damals in seiner Sitzung vom 20.10.2020 (Beratungsgegenstand Nr. 18) hierüber beraten. Das geplante Vorhaben befand sich komplett innerhalb der Grünfläche. Der Bauausschuss hat das Vorhaben als nicht genehmigungsfähig im Außenbereich gesehen. Eine ggf. notwendige Bauleitplanung sollte nicht durchgeführt werden. Die Anfrage wurde nach der Beratung bis dato nicht weiterverfolgt.
Die nun geplante Bebauung sieht anstelle eines Mehrfamilienhauses nun ein Einfamilienhaus vor. Das Vorhaben wurde nach Süden und ist insgesamt näher an die bestehende Bebauung gerückt. Ein Teil des Vorhabens befindet sich weiterhin innerhalb der Grünfläche.
Der Flächennutzungsplan ist grundsätzlich nicht als parzellenscharf anzusehen. Daher könnte man die nun vorgesehene Bebauung noch dem Innenbereich gehörig zuordnen und wäre somit nach § 34 BauGB grundsätzlich zu beurteilen.
Mit der eingereichten Bauvoranfrage werden auch eine Vielzahl an Fragen zum Art und Maß der baulichen Nutzung gestellt. Die Fragen hinsichtlich der bebauten Grundfläche, Anzahl der Geschosse, Dachform des Einfamilienhauses und Garagen ergeben sich aus der näheren Umgebungsbebauung. Im Grunde nach ist ein eingeschossiges Wohnhaus mit teils einem Pultdachaufbau und einem Flachdach geplant. Die Garagen sind ebenfalls mit Flachdächern vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über den Parkplatz der Spielhalle zur bestehenden Zufahrt zur Ulmer Straße. Die Erschließung wäre dinglich zu sichern.
Ferner wird angefragt, ob bei der Planung die Stellplätze der Spielhalle abweichend von der städtischen Stellplatzsatzung die Stellplatzschlüssel der GaStellV herangezogen werden können. Der Bayerische Landtag hat im Dezember 2024 zwei Modernisierungsgesetze beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderung der BayBO. Im zweiten Modernisierungsgesetz sind u.a. Änderungen im Stellplatzrecht vorgesehen. Demnach treten alle Stellplatzsatzungen, insbesondere solche, in denen ganz oder teilweise höhere Stellplatzzahlen als in der neuen Anlage zur GaStellV angeordnet wurden, mit Ablauf des 30.09.2025 außer Kraft. Eine Stellplatzpflicht besteht künftig dann nur noch, wenn dies per Satzung angeordnet wurde. Eine Festsetzung höherer Stellplatzzahlen ist jedoch nicht möglich. Daher wären aus Sicht der Verwaltung in Anbetracht der kommenden Gesetzesänderungen entsprechende Abweichungen nach der neuen Anlage der GaStellV denkbar.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Bauvoranfrage des Bauherrn zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Doppelgarage in der Ulmer Straße 43 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1940 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des Grundstücks (Zufahrt, Wasser, Kanal etc.) dinglich zu sichern wäre.
Für den Stellplatznachweis für die bestehende als auch für die geplante Bebauung werden Abweichungen analog zur neuen Anlage der GastellV in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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4. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Beratung über ein Absolutes Halteverbot in der Stichstraße der Kochstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt Protokoll
Eine Anwohnerin der Kochstraße bat um Überprüfung, ob in der Stichstraße der Kochstraße ein Absolutes Halteverbot angebracht werden kann.
Durch parkende Fahrzeuge in der Stichstraße ist ein Hindurchkommen insbesondere für Einsatzkräfte teilweise nicht mehr möglich.
Die Verwaltung sowie die Feuerwehr Burgau schlagen vor, zusätzlich die Zusatzschilder „Feuerwehranfahrtszone“ anzubringen.
Die Polizei Burgau wurde um Stellungnahme gebeten. Der Aufstellung eines Absoluten Halteverbotes sowie der Zusatzbeschilderung „Feuerwehranfahrtszone“ wird zugestimmt.
Den Sitzungsunterlagen lag der Antrag, die Stellungnahme der Polizei Burgau sowie ein Lageplan bei.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, dass in der Stichstraße der Kochstraße ein Absolutes Halteverbot mit Zusatzbeschilderung „Feuerwehranfahrtszone“ angeordnet werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Hochwasserschutz
Information und Mittelfreigabe für Maßnahmen an der Brühlmindel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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Sachverhalt Protokoll
Aufgrund des Hochwasserereignisses im Juni 2024 wurde bei mehreren Ortsterminen mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Flussmeisterstelle besprochen, inwieweit Räumungsmaßnahmen an der Brühlmindel zur Verbesserung des Abflusses an der Brühlmindel beitragen könnten. Größere wasserbauliche Maßnahmen wurden letztmals vor ca. 20 Jahren durchgeführt.
Die Flussmeisterstelle wird neben bereits durchgeführten Rodungsmaßnahmen am Uferbewuchs im Februar/März dieses Jahrs in Teilbereichen Anlandungen entfernen und weitere Rodungsmaßnahmen durchführen. Tiefere Abgrabungen werden jedoch nicht durchgeführt, weil dadurch der Schutz der Uferbefestigungen nicht mehr gewährleistet wäre und infolge der dann eintretenden geringen Wassertiefe bei Trockenabfluss die Durchgängigkeit für Fische nicht mehr gegeben wäre.
Im Zuge der geplanten Maßnahmen würde die Flussmeisterstelle auch die in Teilen nicht mehr vorhandene Uferbefestigung entlang der städtischen Grundstücke im Bereich der Haldenwanger Straße (siehe gekennzeichneter Bereich im beiliegenden Lageplan) mit Flussbausteinen erneuern. Mit Kosten in Höhe von ca. 28.000,- € ist zu rechnen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt, die Flussmeisterstelle mit der Uferbefestigung an den städtischen Grundstücken zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden freigegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Radweg Limbach
Vergabe von Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 beschlossen, dem Antrag des Eigentümers der Grundstücke Fl.-Nrn. 117 und 118 der Gemarkung Limbach auf Einleitung einer Bauleitplanung zur Ausweisung von Wohnbauflächen auf den Grundstücken stattzugeben.
Es wurde eine Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Der Eigentümer hat sich bereit erklärt die für den Bau eines kombinierten Geh- und Radweges Richtung Stubenweiher erforderlichen Flächen zu veräußern.
Zur Ermittlung des Flächenbedarfes und zur Projektierung des Weges ist die Vergabe von Vermessungs- und Planungsleistungen erforderlich. Das Ingenieurbüro Kuhn aus Limbach bietet diese Leistungen (Vermessung, Leistungsphase 1 - 9 der HOAI sowie örtliche Bauleitung) zum Preis in Höhe von 27.500,- € inklusive Mehrwertsteuer an.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, das Ingenieurbüro Kuhn aus Limbach mit den Vermessungs- und Planungsleistungen für den Bau des kombinierten Geh- und Radweges entlang der Grundstücke Fl.-Nrn. 117 und 118 der Gemarkung Limbach zum Angebotspreis in Höhe von 27.500,- € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 14.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.01.2025 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 14.01.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.02.2025
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Frau Stadträtin Heidi Häuser erkundigte sich nach dem Sachstand der Beheizung des Aufzugsteges an der Mühlstraße.
- Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke bat beim Bau der Gasleitung „Augusta“ auf die Instandhaltung der Feldwege zu achten. Eventuell sollte eine eigene Beweissicherung gemacht werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2025 18:58 Uhr