Bauvoranfrage: Umbau eines Wohnhaus
(Strenge Tür 11, Fl.-Nr. 933, Burkardroth)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Kirchberg“ in Burkardroth. Die Erschließung ist gesichert.
Diskussionsverlauf
Die vorliegende Bauvoranfrage führt zu der Grundsatzdiskussion, wie in Zukunft mit den vermehrt begehrten Ausnahmen von den Bebauungsplänen umgegangen werden soll. Mit der Fülle der in der Vergangenheit gewährten bzw. gewünschten Befreiungen gibt das Ratsgremium seine Möglichkeiten auf die bauliche Gestaltung Einfluss zu nehmen immer weiter aus der Hand. Es wird vom Marktgemeinderat der Wunsch geäußert die örtliche Festsetzung „Obere Dick“ 2017 zu überarbeiten und diese Überarbeitung in Zukunft für Bauanträge und Bauvoranfragen als Richtwerte festzusetzten.
Im vorliegenden Fall äußert sich das Ratsgremium tendenziell positiv zur beantragten Überschreitung der Dachgaubenbreite, da von der Gemeinde die Renovierung und Umbauten von Altbauten und Bestandsbauten gefördert und erleichtert werden solle. Daher bedarf es einer zeitnahen Anpassung des Bebauungsplans.
Beschluss
Auf Antrag vom Marktgemeinderat Johannes Vorndran beschließt der Marktgemeinderat die Entscheidung über die Bauvoranfrage zurückzustellen, bis eine neue Regelung bezüglich der baulichen Festsetzung getroffen wird. Dies soll zeitnah geschehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Überarbeitung der Festsetzungen insbesondere hinsichtlich Gaubenbreite, Traufhöhe bergseitig und Traufhöhe talseitig baldmöglichst zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2023 10:06 Uhr