Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ des Marktes Burkardroth und Billigung des Entwurfes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Burkardroth möchte den Lückenschluss bilden, um eine Bebauung innerhalb der Grundstücke Flur Nr. 727/8 und 4667 zu ermöglichen. Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung ist die Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ erforderlich.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ist nachfolgend mit roter Strichlinie dargestellt:
Beschluss
Der Marktgemeinderat Burkardroth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Der Marktgemeinderat Burkardroth billigt den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 18.04.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Der Marktgemeinderat Burkardroth beauftragt zudem die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit mindestens eine Woche vor Auslegung des Entwurfes ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2023 10:06 Uhr