Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Erlass der Haushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf wurde entsprechend den anstehenden Aufgaben erstellt und im RIS vorab online gestellt.
Das umfangreiche Zahlenwerk wird anhand einer Bildschirmpräsentation durch Bürgermeister Daniel Wehner und Kämmerer Heiko Schuhmann detailliert vorgestellt und erläutert. Bei planmäßigem Verlauf wird 2023 wird ein Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.178.741 € bzw. ein um die Sonderrücklagenbuchungen ermäßigter Betrag von 1.032.029 € erwirtschaftet werden können. Die Vorstellung des Vermögenshaushaltes erfolgt anhand des Investitionsprogramms. Durch den erneuten Verzicht auf eine Kreditaufnahme bleibt der Markt Burkardroth weiterhin schuldenfrei.
Der diesjährige Haushalt mit folgenden Zahlen ab:
Verwaltungshaushalt 16.740.000 € (VJ 16.175.000 €)
Vermögenshaushalt 9.110.000 € (VJ 13.150.000 €)
Gesamthaushalt 27.850.000 € (VJ 29.325.000 €)
Diskussionsverlauf
Marktgemeinderat Johannes Schlereth gibt hinsichtlich der Entwicklung der Kreisumlage zu bedenken, dass hier in der Zukunft weiter mit erheblichen Mehrungen zu rechnen ist. Es ergeht die Bitte an den ersten Bürgermeister Daniel Wehner zusammen mit den Bürgermeisterkollegen im Kreistag darauf hinzuwirken, durch entsprechende Kürzungen die Höhe der Kreisumlage in einem für die Kommunen finanzierbaren Rahmen zu halten. Dies wurde im Kreistag bereits sehr ausführlich behandelt, allerdings führen insbesondere die Transferzahlungen im Sozialbereich wie auch notwendige Personalaufstockungen zur Erledigung der von Bundes- und Landesregierung neu geschaffenen Aufgaben zu einem höheren Umlagebedarf. Insgesamt beinhaltet der Kreishaushalt keine Luxusinvestitionen, so dass hier kaum Kürzungspotential besteht.
Beschluss
Nach Beratung wird beschlossen, die dieser Niederschrift dauerhaft beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 63 ff. GO zu erlassen. Gleichzeitig wird dem in Verbindung mit dem Investitionsprogramm erstellten und in den Haushaltsplan integrierten Finanzplan zugestimmt (Art. 70 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2023 10:06 Uhr