Bauantrag: Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 1611/3 und Fl.-Nr. 1611/4, St.-Antonius-Straße 13, Gefäll


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Höhe“ in Gefäll. Die Erschließung ist gesichert. Die Bauherren möchten zwei Baugrundstücke erwerben, die Grundstücke verschmelzen und darauf ein Zweifamilienwohnhaus errichten.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird auch auf früher ablehnende Beschlüsse verwiesen, allerdings sollten hier Bauplätze für großzügigere Außenanlagen bzw. die Verhinderung von weiterer Bebauung zusammengelegt werden oder auch für eine eventuelle spätere Bebauung.
Das beabsichtigte Bauvorhaben für ein größeres Zweifamilienwohnhaus lässt sich auf den vorhandenen Bauflächen in den gemeindlichen Baugebieten aufgrund der zu geringen Flächengrößen nicht verwirklichen. Mehrere Ratsmitglieder befürworten ein diesbezügliches Umdenken, da sich die Gegebenheiten geändert haben und ansonsten beispielsweise auch Mehrfamilienwohnhäuser und damit entsprechende Mietraumschaffung verhindert bzw. sehr stark eingeschränkt wird.

Beschluss

Nach ausgiebiger Beratung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Erteilt werden Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und der Art der Dacheindeckung, sowie der Geschossigkeit und der Höhe der Abtragung 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Florian Eickhoff hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 04.10.2024 08:19 Uhr