Neubau eines Wohngebäudes mit Nebengebäude und Carport (Mühlackerstraße 2, Fl. Nr. 738/6, Oehrberg)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 26.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) | Sitzung des Marktgemeinderates | 26.04.2022 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gärten“ in Oehrberg. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Erteilt werden ferner die Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich dem Überschreiten der Traufhöhen, des Unterschreitens der Dachneigung und der Dachform vom Carport.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2023 17:06 Uhr