Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ des Marktes Burkardroth und Billigung des Entwurfes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Markt Burkardroth möchte den Lückenschluss bilden, um eine Bebauung innerhalb der Grundstücke Flur Nr. 727/8 und 4667 zu ermöglichen. Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung ist die Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ erforderlich.
In die vorliegende Fassung vom 26.05.2023 wurden auch die in der Marktgemeinderatssitzung vom 23.05.2023 überarbeiteten örtlichen Bauvorschriften eingearbeitet. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ist nachfolgend mit roter Strichlinie dargestellt:
Beschluss
Der Marktgemeinderat Burkardroth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Der Marktgemeinderat Burkardroth billigt den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 26.05.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Der Marktgemeinderat Burkardroth beauftragt zudem die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit mindestens eine Woche vor Auslegung des Entwurfes ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Datenstand vom 27.10.2023 10:52 Uhr