Flächenvorschläge vom Regionalen Planungsverband Main-Rhön für mögliche Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie im Markt Burkardroth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö informativ 10

Sachverhalt

Die Regionsbeauftragte für den Bereich „Main-Rhön“ Frau Stefanie Mattern von der Regierung von Unterfranken, hat die Suchraumkulisse und die Fachkarten für das Gemeindegebiet dem Markt Burkardroth zur Verfügung gestellt und folgende Informationen mitgeteilt:
Wir haben für den Regionalen Planungsverband Main-Rhön eine Suchraumkulisse im ersten Entwurf erarbeitet, die den Kommunen weitere Potentialflächen für ggf. mögliche Vorranggebiete vorschlägt. Demnach erfolgt die Ermittlung geeigneter Vorranggebiete für Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön im Rahmen eines gesamträumliches Planungskonzepts mit einem gestuften Verfahren. Im Ergebnis einer flächendeckenden Raumbewertung wird zwischen für die Windenergienutzung nicht geeigneten Flächen (sehr hoher bzw. hoher Raumwiderstand [RWK I bzw. RWK II]) und für die Windenergienutzung im Einzelfall eventuell geeigneten Flächen (mittlerer Raumwiderstand [RWK III]) unterschieden. Hier bestehen Konfliktrisiken mit anderen Nutzungs- und Schutzbelangen (Restriktionsflächen).
Nach Abzug der für die Windenergienutzung nicht geeigneten Flächen (RWK I und RWK II) wurden die (vorläufigen) Suchräume als Basis für die Festlegung potentiell geeigneter Windenergiegebiete ermittelt. Innerhalb dieser Suchräume finden sich - neben Flächen ohne oder mit nur sehr geringen Konfliktrisiken - jedoch sog. Restriktionsflächen (RWK III), die keine uneingeschränkte Windenergienutzung erlauben und eine Prüfung und Abwägung im Einzelfall erfordern.
Diese vertiefte Potenzialflächenanalyse hat für Burkardroth bisher nicht stattgefunden. Diese Suchräume gilt es hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den vorliegenden Nutzungs- und Schutzbelangen erneut zu überprüfen, um weitere geeignete und von den Kommunen mitgetragene Flächen für die Windenergienutzung zu finden. Mögliche noch abzuprüfende Konflikte betreffen v.a. die Bereiche Natur- und Artenschutz, Landschaft, Freiraum und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, Wald sowie die Belange des Militärs oder der Luftfahrt. Die Karten wurden gegenüber der Vorstellung im April im Landratsamt v.a. aufgrund der Änderungen in Fachkarte 7 „Infrastruktur, Luftverkehr, Militär“ nochmals aktualisiert. In den thematisch angelegten Fachkarten (Entwurf Stand Juni 2023) sind die Suchräume sowie die zu überprüfenden Restriktionsflächen verortet.

Folgende Hinweise zu einzelnen Belangen bzw. Fachkarten sind veranlasst:
Bisher sind im Marktgebiet keine Vorranggebiete oder Vorbehaltsgebiete im Regionalplan (RP 3) ausgewiesen, was v.a. mit der Lage im LSG NP Rhön zusammenhängt. In der Suchkulisse sind nun zwei größere Flächen umgeben vom Ortsteil Stangenroth und eine nördlich von Premich ermittelt worden, wovon die Fläche westlich von Stangenroth vollständig im Wald und die Fläche östlich von Stangenroth als auch die Fläche bei Premich im Offenland liegt. Kleinere Flächen betreffen noch Bereiche nördlich Oehrberg und zur Grenze zu Poppenroth. 

Karte 2 „Natur- und Artenschutz“: Leider können wir bisher den Artenschutz (v.a. kollisions- und schlaggefährdete Vogelarten) noch nicht einbeziehen, weil uns immer noch nicht die vom Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) angekündigten Grundlagen vorliegen. Eine Eignung für die Windenergie steht daher unter diesem großen Vorbehalt!
Die Fläche westlich von Stangenroth (einschl. gemeindefreie Gebiet Waldfensterer Forst) weist aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet (NSG), Vogelschutzgebiet und der sehr hohen Dichte an Biotopen auf die sehr hoher natur- und artenschutzrechtliche Wertigkeit hin und könnte daher den Suchraum begrenzen ggf. Puffer zu SPA-Gebiete (von der EU ausgewiesenes Schutzgebiet für wildlebende Vogelarten und ihre Lebensräume). Eine frühzeitige Einbindung der Naturschutzbehörden zur Bewertung der Eignung der Flächen ist erforderlich. 
Bisher sind im bestehenden Regionalplankapitel Windkraftnutzung mehr Waldfunktionen gem. WFP R3 ausgeschlossen gewesen, die im neuen Konzept nur als Restriktionskriterium im Einzelfall zusammen mit den Fachbehörden zu bewerten sind. Waldfunktionen sind teilräumlich allerdings v.a. im gemeindefreien Gebiet Waldfensterer Forst betroffen und weniger/kaum im Marktgebiet, bis auf nördliche Teilfläche (siehe Fachkarte 4 Wald).
Wie der Fachkarte 5 „Wasser“ zu entnehmen ist, überlagern die Suchflächen in zwei kleineren Teilbereichen diese mit Vorbehaltsgebieten für den Trinkwasserschutz (T24 + T25).
Fachkarte 7 „Infrastruktur, Luftverkehr, Militär“:  Betroffen ist hier ein großes Flugbeschränkungsgebiet ED-R 150 für das militärische Nachttiefflugsystem für Streckenflugzeuge, dass wesentliche Teile des Suchraumes über streicht. Wir haben diesen Belang als Restriktionskriterium (RWK III) eingestuft, der im Rahmen einer Einzelfallbewertung mit den Fachbehörden überprüft und bewertet werden muss.
Da der Belang Bodenschätze hier nicht berührt ist, habe ich auf diesen Fachkartenauszug (Fachkarte 6) verzichtet.
Wenn Ihnen Dinge auffallen, die nicht dem aktuellen Stand entsprechen (bspw. Schutzgebiete, Planungen, die Bestand sind, fehlende od. keine „echten“ Außenbereichsvorhaben, die aufgrund der Wohnnutzung bestimmte Abstände begründen usw.), teilen Sie uns dies bitte mit, um diese Sachverhalte aufnehmen und berücksichtigen zu können.

Beschluss

Die Ratsmitglieder werden über den Planungsstand sowie die bereits erfolgte Unterlagenbereitstellung im RIS informiert und aufgefordert, anhand der Ausführungen sowie der zur Verfügung stehenden Fachkarten eventuell bestehende Abweichungen oder fehlende Einzeichnungen/Markierungen baldmöglichst zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2023 15:32 Uhr