Erste Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.12.2023 informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration über Änderungen in der mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmten Fassung im Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung (Muster-WAS) und empfiehlt deren Umsetzung. Neben dem Wegfall der bisherigen Grundlage für das begründungslose Widerspruchsrecht gegen Funkwasserzähler (§ 19a WAS) wurden auch Ergänzungen zum Anschluss- und Benutzungsrecht (§ 4 WAS), Abnehmerpflichten und Haftung (§ 13 WAS) sowie Art und Umfang der Versorgung (§ 15 WAS) vorgenommen.
Dem Ratsgremium werden anhand einer Gegenüberstellung die anstehenden Änderungen einzeln aufgezeigt und erläutert.

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Satzungsvorstellung wird dem Ratsgremium auch der Antrag vom 16.12.2023 zur Entscheidung vorgelegt. In diesem fordern die Antragssteller die Beibehaltung eines voraussetzungslosen Widerspruchsrechtes gegen die Funkfunktion sowie entsprechende Verankerung in der gemeindlichen Satzung. Begründet wird der Antrag mit dem Schutz vor Datenmissbrauch, der Forderung zur sparsamen Datenerhebung und die ihrer Meinung nach damit einhergehenden erheblichen Eingriffe in die rechtlich geschützte Privatsphäre.
Das Ratsgremium schließt sich der Argumentation des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Gemeindetages an und hält die Argumentation auch aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Gerichtsurteile für nicht hinreichend um vom Regelungsinhalt des Satzungsmusters abzuweichen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten ersten Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) in der Fassung vom 19. Dezember 2023. Ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht wird nicht eingeräumt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 11:04 Uhr