Bauantrag: Erweiterung einer verfahrensfrei errichteten landwirtschaftlichen Gerätehalle mit einer Überdachung, Fl.-Nr. 4593, Lage: Grabwegäcker, Gemarkung Stangenroth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 27.08.2020 beantragte Herr Matthias Keßler den verfahrensfreien Bau einer landwirtschaftlichen Halle als privilegiertes Bauvorhaben im ortsnahen Außenbereich von Stangenroth. Der Bauantrag wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2020 (TOP 3c) behandelt. Die Genehmigung der Halle hat das Landratsamt Bad Kissingen am 07.10.2020 erteilt. Die Halle mit einer Größe von 8,00 m x 12,00 m wurde inzwischen auf der Fl.-Nr. 4593 errichtet. 
Am 18.01.2024 wurde von Herrn Keßler ein Bauantrag auf Erweiterung der best. landwirtschaftlichen Halle beim Landratsamt Bad Kissingen eingereicht. An die best. Halle soll auf der bereits betonierten Abstellfläche eine 8,00 m x 11,95 m große Überdachung angebaut werden. Unter der Überdachung sollen ausschließlich landwirtschaftliche Geräte abgestellt bzw. Materialien gelagert werden. Das anfallende Regenwasser wird von der Dachfläche abgeleitet und versickert unmittelbar auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4593.

Beschluss

Die geplante bauliche Anlage liegt im Außenbereich der Gemarkung Stangenroth. Die Erschließung ist über den Feldweg „Grabweg“, Fl.-Nr. 4666 gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne der baurechtlichen Vorschriften handelt, aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken begegnet oder wenn es als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann (§35 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:04 Uhr