Vereidigung des nachgerückten Marktgemeinderatsmitgliedes Markus Alles
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Kathrin Kupka-Hahn aus dem Marktgemeinderatsgremium muss der entsprechende Listennachfolger als Marktgemeinderatsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i.V.m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)), da auch der Ausnahmetatbestand nach § 31 Abs. 4 Satz 6 GO aufgrund der fehlenden Unmittelbarkeit nicht greift. Hier heißt es: „Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.“.
Der erste Bürgermeister Daniel Wehner nimmt demzufolge dem neuen Marktgemeinderatsmitglied
Markus Alles
den Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) mit der Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
ab.
Beschluss
Herr Markus Alles übernimmt mit Ableistung des Eides die Aufgaben im Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth. Bürgermeister Wehner beglückwünscht das neue Ratsmitglied zur erneuten Amtsübernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2025 12:37 Uhr