Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Absätze 6 und 7 des § 4 der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindever-fassungsrechts“ sind aktuell wie folgt gefasst:
(6) 1Die Funktion des Ortsreferenten kann nur von einem aktiven Marktgemeinderatsmitglied bekleidet werden. 2Die Ortsreferenten erhalten eine monatliche Entschädigung, die sich zusammensetzt aus einem Grundbetrag von 26,00 Euro, einer Telefon-/IT-Pauschale von 11,00 Euro, sofern vorhanden für die örtlichen Bekanntmachungstafeln eine Druckpauschale von 10,00 Euro sowie einer ortsgrößenbezogenen Vergütung von 0,08 Euro je Gesamteinwohner zu Beginn der Wahlperiode. 3Sie beträgt gerundet somit für den Gemeindeteil
Burkardroth 98,00 Euro,
Gefäll 94,00 Euro,
Katzenbach 80,00 Euro,
Lauter 93,00 Euro,
Oehrberg 83,00 Euro,
Premich 136,00 Euro,
Stangenroth 126,00 Euro,
Stralsbach 88,00 Euro,
Waldfenster 111,00 Euro,
Wollbach 106,00 Euro,
Zahlbach 108,00 Euro.
- 1Der Ortssprecher des Gemeindeteils Frauenroth erhält eine monatliche Entschädigung, die sich - wie bei den Ortsreferenten - an den in Absatz 6 genannten Ausgangspunkten orientiert und gerundet 61,00 Euro beträgt. ²Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend, analog auch der Tätigkeitsbereich (Absatz 5).
Durch das Nachrücken von Markus Alles in das Ratsgremium und die Bestellung zum Ortsreferenten ist die Satzung entsprechend anzupassen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die dieser Niederschrift dauerhaft beigefügte 3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2025 12:37 Uhr