Ergebnisse der Verkehrsschau vom November 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Rahmen der Verkehrsschau wurden zusammen mit der Polizei verschiedene Örtlichkeiten besichtigt und folgende Anregungen gegeben:
Tonnage-Beschränkung auf dem Gehweg und in den Einfahrten „Obere Marktstraße 3 -21“, Fl.-Nr. 210/14, Gemarkung Burkardroth
Aufgrund der festgestellten Brückenschäden muss der Gehweg und die Einfahrten nach den Ausführungen des Bauwerkprüfers auf max. 6 to beschränkt werden. Grundsätzlich gibt es keine direkten Beschilderungen für einen Gehweg, Verkehrszeichen gelten in der Regel für die Straße. Denkbar wäre ein absolutes Halteverbot (VZ 283) + Parken auf dem Gehweg (Z 315). Außerdem sollten die Anwohner der betroffenen Hofeinfahrten angeschrieben werden.
Im Zuge der Ortseinsicht wurde festgestellt, dass die auf dem Gehweg stehenden Blumenkübel nicht gekennzeichnet sind. Da die Gemeinde hier in der Verkehrssicherungspflicht ist sollten diese mit Abweisern in rot/weiß gekennzeichnet werden.
Sportplatz Stangenroth Kreisstraße KG 19: Radverkehr nach Erschließung Dirt-Park
Durch die neue „Dirt-Park-Anlage“ unterhalb des Sportplatzes an der KG 19 wird Radverkehr angezogen. Von der Straße getrennte Radwege sind nicht vorhanden und nicht in Planung. Um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren, haben sich die Verkehrsbehörden Landratsamt, Polizei und der Markt Burkardroth darauf geeinigt, das VZ138-10 Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen aufzustellen. Die Aufstellung wurde bereits am 28.11.2024 vom Landratsamt angeordnet.
Verkehrsberuhigung durch eine Verkehrsinsel am Ortseingang „Wollbacher Straße“ in Premich
Da die Strecke keine Straße von überörtlicher Bedeutung ist, fahren hier hauptsächlich Anwohner und Einheimische. Diese sollten, schon im Eigeninteresse mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Die Polizei sieht hier keine Notwendigkeit für eine Verkehrsinsel. Zur Feststellung/Überprüfung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten wurde von der Polizei die Aufstellung der Geschwindigkeitstafel angeraten und zwischenzeitlich von der Verwaltung veranlasst.
Diskussionsverlauf
Das Ratsgremium würde sich für die Beschilderung der Bachüberdeckung in der Oberen Marktstraße eine andere Regelung wünschen, um das Parken mit PKW‘s weiterhin zu ermöglichen und die Gefahr der LKW-Überfahrung anderweitig zu unterbinden. Dies ist nach Auskunft der Polizei allerdings nicht anderweitig rechtssicher zu beschildern. Letztlich stellt die Tonnagebeschränkung aus haftungsrechtlichen Gründen zunächst nur eine Erstmaßnahme dar, bis für das Bauwerk das Ergebnis einer abschließenden tiefergehenden Bauwerks- und Standsicherheitsprüfung vorliegt.
Unabhängig davon wird angeregt, die Blumenkübel auf der Bachüberdeckung zu entfernen. Zudem sollen die Feuerwehren über die Tonnagebeschränkungen gesondert unterrichtet werden.
Beschluss
Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Festlegungen zu bzw. trägt die Empfehlungen mit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.02.2025 12:56 Uhr