Überfahrttatenschutzmaßnahmen für den Marktsonntag in Burkardroth
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung wurden von der Polizeiinspektion Bad Kissingen um Beachtung der Überfahrttatenschutzmaßnahmen für die Marktveranstaltung am 01. Juni 2025 hingewiesen.
Nach den Anschlägen durch Fahrzeuge in deutschen Städten hat sich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, Schutzmaßnahmen bzw. ein Zufahrtschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen zu festzulegen. Ob und welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind und in welchem Umfang entscheidet die Gemeinde als örtlich zuständige Sicherheitsbehörde. So auch bei unserem Marktfest.
Es könnten Bauhoffahrzeuge an den Zufahrten „Obere Marktstraße“, „Untere Markstraße“ und „Häfnergasse“ platziert werden. Da dies gleichzeitig auch der offizielle Rettungsweg ist müssten an jedem Fahrzeug, ganztägig, Mitarbeiter bereit stehen um im Rettungsfall sofort weg fahren zu können.
Diskussionsverlauf
Die Thematik wird umfangreich diskutiert, zumal aufgrund immer mehr steigender Anforderungen ein Rückgang von ehrenamtlichen Veranstaltungen zu befürchten ist. Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Zufahrtssicherung besteht aktuell noch nicht, wobei diese gewünschte Anforderung auch für weitere Veranstaltungen entsprechende Aufwendungen nach sich ziehen kann.
Die Feuerwehr Bu-Wo-Za war diesbezüglich auch schon beim Faschingszug in Stangenroth unterstützend tätig. Nachdem allerdings beim diesjährigen Blaulicht-Marktfest die Feuerwehrfahrzeuge anderweitig verplant sind, regt Kollege Ariel Karwacki an, die Anschaffung von IBC-Behältern in Erwägung zu ziehen. Diese dienen mit Wasser befüllt als Schutzbarrieren und können durch einen Notablasshahn schnell entleert und dann problemlos händisch die Zufahrt freigeräumt werden. Beiseite geräumt werden.
Das Ratsgremium ist sich bewusst, dass keine absolute Sicherheit gewährleistet werden kann, da auch Zufahrten mit schweren Motorrädern oder LKW´s kaum gänzlich unterbunden werden können.
Beschluss
Das Ratsgremium kommt überein, für das Marktfest die drei Zufahrtsstationen mit gemeindlichen Fahrzeugen zu blockieren. Die Rettungsdienst sollen darüber informiert werden, das grundsätzlich beim Marktfest eine Rettungszufahrt über die Häfnergasse zu erfolgen hat, um während der Veranstaltungsdauer nur die kurzfristige Öffnung dieser einen Zufahrtsmöglichkeit personell gewährleisten zu müssen. Mit einer solchen 1-Mann-Besetzung kann im Notfall auch die Zufahrt „Obere Marktstraße“ ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2025 09:35 Uhr