Bauantrag zur Nutzungsänderung des Solariums im OG zu einer Wohnung (Fl.-Nr. 59, Kirchstraße 68, Premich)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 15.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am 24. Januar 2006 hat der Marktgemeinderat dem Bauvorhaben „Scheunenausbau im Obergeschoss zum öffentlichen Solarium“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt (TOP 3 i). Vom Landratsamt folgte mit Bescheid vom 09. Juni 2006 die Genehmigung der gewerblichen Nutzung/Nutzfläche. Diese Pläne wurden dann aber nie verwirklicht. Stattdessen soll das Obergeschoss nun adäquat zum Wohnen ausgebaut werden.

Beschluss

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Premich. Die Erschließung ist gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:01 Uhr