Forstwirtschaft; Festlegung Brennholzpreise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Die FBG empfiehlt, den Hartholzpreis bei 85,00 Euro/fm zu belassen und den Nadelholzpreis auf 50 Euro/fm zu senken. Bedingt durch den Käferbefall müsste die Hartholzzuteilung auf maximal 5 fm begrenzt werden. Die Nadelholzmengen können nach Einschätzung von Förster Despang auch bei einem Wegbrechen des Brennholzbedarfs weiterhin über die Industrie abgesetzt werden. 
Für Nüdlingen steht die Entscheidung mit 50 Euro netto für Nadelholz. Aufgrund des massiven Borkenkäferbefalls wird es in Nüdlingen keine Hartholzzuteilungen geben.
Oberthulba ist ebenfalls der Empfehlung der FBG mit 50 Euro jedoch als Bruttopreis gefolgt.
Der Markt Bad Bocklet ist in einer anderen FBG organisiert und kann nicht als Vergleich herangezogen werden. Ganz im Gegenteil erfolgt dort die Brennholzzuteilung im Wege der Versteigerung, wodurch in der Vergangenheit meist höhere Preise erzielt wurden.
Aufgrund der auch in Burkardroth vorhandenen hohen Käferholzmassen sollte im anstehenden Hiebjahr ebenfalls auf den Einschlag von Hartholz zu verzichten und nur Nadelholz als Brennholz zugeteilt werden. Die erwogene Hartholzmengenbegrenzung auf maximal 5 fm ist zudem bei der Polterbereitstellung sehr aufwändig.

Beschluss

Das Ratsgremium beschließt, im anstehenden Hiebjahr keine Laubhölzer als Brennholz bereitzustellen. Der Nadelholzpreis von zuletzt 65,00 Euro wird entsprechend der Empfehlung der FBG auf 50,00 Euro/fm zuzüglich Mehrwertsteuer abgesenkt. Die Maximalmenge wird auf 20 fm Nadelholz je Haushalt festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2023 15:32 Uhr