Bauantrag: Errichtung von zwei Dachaufbauten auf dem vorhandenen Wohnhaus, Fl.-Nr. 187/3, Seebachstraße 5, Gem. Gefäll


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die geplante baulichen Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Kapellchen“ in Gefäll. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform und Dachneigung und des Überschreitens der Gaubenbreite erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Daniel Wehner hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 15.03.2024 11:01 Uhr