Bauantrag: Abbruch des bestehenden Dachgeschosses Aufstockung der Garage und des Wohnhauses mit Einbau einer Wohnung, Fl.-Nr. 1616/2, Weizäcker 1, Gem. Burkardroth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die geplante baulichen Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weizäcker“ in Burkardroth. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich des Überschreitens der bergseitigen Wandhöhe, der Geschossigkeit, des Unterschreitens der Dachneigung und der Dachform von der Garage erteilt. Weiterhin wird auch aufgrund der tatsächlichen örtlichen Höhenverhältnisse und da die Antragsteller die baulichen Möglichkeiten zur Einhaltung der Gebäudehöhen bis zum äußersten ausgereizt haben Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der talseitigen Wandhöhe erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 11:22 Uhr