Bauleitplanung der Stadt Bad Kissingen; 22. Änderung des Flächennutzungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 07.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05. April 2024 informierte die Stadt Bad Kissingen den Markt Burkardroth über die 22. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Bad Kissingen inkl. der Begründung in der Fassung vom 20. März 2024. Gemäß §4 Abs. 1 BauGB läuft vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 die frühzeitige Behördenbeteiligung. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet. 
Für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße in Bad Kissingen ist eine städtebauliche Neuordnung geplant. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans grenzt an das Gewerbegebiet „Bad Kissingen Süd“ an. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich im Sondergebiet um einen Lebensmittelvollsortimenter und im geplanten Gewerbegebiet um eine gewerbeähnliche Nutzung (z.B. Büros, Praxen, kleine Ladeneinheiten etc.).

Beschluss

Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von der 
22. Änderung des Flächennutzungsplans keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.06.2024 09:28 Uhr