Amtsniederlegung von Marktgemeinderat Klaus Schmitt;
Zustimmung zur Amtsniederlegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben, eingegangen am 06.06.2024, welches verlesen wird, erklärt Marktgemeinderat Klaus Schmitt aus beruflichen Gründen seine Amtsniederlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das ausscheidende Ratsmitglied bedauert, auch an seiner letzten Sitzung nicht teilnehmen zu können und bedankt sich im Zuge seiner Entschuldigung bei allen Gremienmitgliedern für die interessanten Gespräche und die fairen Diskussionen. Er lässt weiter mitteilen, dass ihn die Zeit im Gremium menschlich hat wachsen lassen, dankt für die tollen Momente und wünscht den Kolleginnen und Kollegen alles Gute.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamts bzw. der „Rücktritt“ des Amtsinhabers von seinem Ehrenamt stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den das zuständige Gemeindeorgan (Marktgemeinderat) zu entscheiden hat. Der Inhaber des Ehrenamts hat auch ohne Angabe eines Grundes (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG) einen Anspruch auf Zustimmung zur Amtsniederlegung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die Rücktrittserklärung von Klaus Schmitt anzunehmen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zuzustimmen.
Erster Bürgermeister Daniel Wehner stellt fest, dass Klaus Schmitt somit ab sofort kein Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth mehr ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2024 12:06 Uhr