Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit bei der Verkehrsüberwachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2024 ö 3

Sachverhalt

Die kommunale Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr 2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Diese wurde zuletzt zum 01.01.2022 neu erlassen und zwischen den Gemeinden Burglauer, Hohenroth, Niederlauer, Salz als Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale sowie der Gemeinde Oberleichtersbach und den Märkten Bad Bocklet, Geroda, Saal a. d. Saale und Burkardroth geschlossen. 
Die Gemeinde Hohenroth hat die Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen Zusammenarbeit beschlossen und fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt.
Zur Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung unter Berücksichtigung der erforderlichen Nachrangigkeit der übertragenen Aufgaben gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) fanden Abstimmungen zwischen den beteiligten Kommunen statt. Im Zuge der Neuausrichtung haben sich die Gemeinden Burglauer, Niederlauer und Salz für eine Fortführung der kommunalen Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang entschieden. Die Märkte Bad Bocklet, Burkardroth und Saal a. d. Saale haben einer Beteiligung an der kommunalen Verkehrsüberwachung ebenfalls zugestimmt und darüber hinaus die Reduzierung der Messstunden ab 01.01.2025 zugesichert. Der Markt Geroda hat die Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung zum 31.12.2024 beschlossen. Die Gemeinde Oberleichtersbach hat einer Beteiligung an der kommunalen Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang zugestimmt. 
Auf Basis der Änderungen ist die Neufassung der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung erforderlich. Die neue Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum 31.12.2027. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Ein Entwurf der neuen Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Inhaltliche Änderungen sind farbig markiert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der neuen Zweckvereinbarung zu und genehmigt die Zweckvereinbarung gemäß Anlage zu diesem Beschluss vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2024 08:19 Uhr