Dritte Satzung zur Änderung der Vorkaufsrechtssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach Beschlussfassung der letzten Änderungssatzung zur Neufassung der Vorkaufsrechtssatzung am 09 November 2021, sollen weitere Flächen mit aufgenommen werden.
Für die zukünftig angedachte Erschließung eines möglichen Baugebietes für den Gemeindeteil Stralsbach sollen folgende Grundstücke mit aufgenommen werden:
Flurnummern: 959, 960, 961, 962, 962/2, , 2055, 2056; 2057, 2059; 2070, 2071, 2072, 2073, 2074, 2077, 2078, 2079 sowie Teilfläche von Flurnummer 2053 (nordwestliche Hälfte)

Beschluss

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat den Erlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Burkardroth über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrecht-Satzung-Vkr-Satzung-).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 12:37 Uhr