Bauantrag: Anbauten an die landwirtschaftlich genutzte Maschinenhalle für landwirtschaftliche Geräte, Fl.-Nr. 1910, Gem. Waldfenster


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt die best. landwirtschaftliche Maschinenhalle mit drei Anbauten zu erweitern. An die Südost-Wand der best. Maschinenhalle soll Anbau 1 mit einer Länge von 12,50 m und einer Breite von 2,50 m errichtet werden. An die südwestliche Außenwand ist geplant den Anbau 2 und Anbau 3 mit einer Gesamtlänge von 15,00 m zu errichten. Die Breite der beiden Anbauten beträgt 4,60 m. Alle drei Anbauten dienen zum Unterstellen für landwirtschaftliche Geräte wie Volldrehpflug, Sämaschine, Kreiselheuer, Schwader, Anhänger, Egge, Grupper und zwei Mähwerke.

Beschluss

Die Erweiterung der baulichen Anlage liegt im Außenbereich der Gemarkung Waldfenster. Eine Erschließung ist über den Flurweg Fl.-Nr. 1855 und 1858 vorhanden. Ein Anschluss an die Entwässerungsanlage bzw. an die Wasserversorgungsanlage wird nicht benötigt. Das Oberflächenwasser aus den Dachflächen versickert auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1910. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne der baurechtlichen Vorschriften handelt, aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken begegnet oder wenn es als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann (§ 35 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.12.2024 12:27 Uhr