Radwegebau zwischen Katzenbach und Hassenbach; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 03.12.2024 ö 8

Sachverhalt

Gemeinsam mit dem Straßenbauamt Schweinfurt, dem Markt Oberthulba um dem Landkreis Bad Kissingen ist der Bau eines Geh- und Radweges zwischen Katzenbach und Hassenbach sowie der Einbau einer Linksabbiegerspur an der Abzweigung St 2290/ KG 34 Richtung Oehrberg angedacht.
Die Randbedingungen sähen wie folgt aus. Wie beim Geh- und Radweg Burkardroth-Stangenroth übernimmt der Markt Burkardroth die Federführung. Es wird wieder eine Vereinbarung mit dem Straßenbauamt ausgearbeitet. Diese sieht vor, dass die reinen Baukosten vom Straßenbauamt übernommen werden. Für alle Baunebenkosten wie Planer, Baugrunduntersuchungen, Sicherheitsaudit, Kampfmittelfreiheit, Grundstückserwerbe usw. erhalten wir pauschal 15% (statt wie bisher 5%) der am Ende abgerechneten Bausumme.
Das hinzugezogene Planungsbüro Hoßfeld & Fischer, Bad Kissingen hat mit Stand vom 12.11.2024 die Brutto Gesamtkosten inklusiver der Baunebenkosten auf 968.000 € geschätzt. Die Honorarkosten wurden von Hoßfeld & Fischer mit Schreiben vom 06.11.24 für alle Leistungsphase 1-9 in Höhe von brutto 99.381,12 € angeboten.
Um die Maßnahme ausführen zu können ist der Erwerb von privaten Grundflächen notwendig. Der Markt Oberthulba behandelt den Geh- und Radweg in einer seiner nächsten Sitzungen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Erstellung des Radweges inkl. einer Abbiegespur. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Grundstücksverhandlungen vorzunehmen und das Planungsbüro Hoßfeld & Fischer zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt jedoch erst dann, wenn alle erforderlichen Flächen in gemeindlichem Besitz von Burkardroth bzw. Oberthulba sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 12:42 Uhr