Datum: 06.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Gemeindliche Jugendarbeit; Vorstellung und Tätigkeitsbericht der Jugendpflegerinnen
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.11.2022
3 Bauantrag-Tektur: Zum Neubau einer Halle und mehrerer Stallbereiche mit Außenklimareiz am best. Schweinestall (Fl. Nrn. 2180, 2180/2, 2180/3 und 2180/4, Gem. Zahlbach)
4 Bauantrag: Errichtung einer Balkonanlage an das vorhandene Wohnhaus (Fl.-Nr. 54, Brunnengraben 6, Lauter)
5 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz (Fl.-Nr. 1600/21, Enser Straße 4, Zahlbach)
6 Widmung der Straße "Zum Schusterwald" im zweiten Bauabschnitt im Baugebiet "Schusterwald" in Waldfenster
7 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz); Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre
8 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2022-12-06 - Bekanntmachung.pdf
Download 2022-12-06 - Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Gemeindliche Jugendarbeit; Vorstellung und Tätigkeitsbericht der Jugendpflegerinnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Mit einer informativen Präsentation informiert Jugendpflegerin Ina Pfeuffer das Gremium über die durchgeführten Aktionen im Bereich des Marktes Burkardroth. Direkt betreut werden die Jugendräume in Burkardroth und Premich, die weiteren verwalten sich selbst. Aufgrund von negativen Vorkommnissen wird beabsichtigt, die Jugendgruppen Stangenroth und Gefäll zusammen zu fassen.
Große Themen für die Jugendlichen waren digitale Aktionen, die Corona-Auswirkungen und Rückführung/Wiederaufnahme der Begegnungsaktionen, der Ukraine-Krieg, ansteigender Beratungsbedarf für verschiedenste Themenbereiche. Eine arbeitsintensive aber bei den Kindern und Jugendlichen durchwegs sehr positiv angenommene Aktion waren die Angebote im Rahmen der Jubiläumsfeier „50 Jahre Markt Burkardroth“ im September.
Wie im Rahmen des letzten Tätigkeitsberichtes vom Gremium gewünscht, wurden im abgelaufenen Jahr Themen und Fallzahlen von Beratungen sowie Einzelfallberatungen dokumentiert und in einer gesonderten Übersicht zusammengefasst. Auch hieraus lässt sich der immer weiter steigende Beratungsbedarf für Kinder und Jugendliche, wie aber auch für deren Eltern ablesen.
Erfreulich und sehr positiven Auswirkungen auf die Jugendarbeit in Burkardroth war auch die Neueinstellung von Larissa Kiesewetter durch den Trägerverein ProJugend. In ihrer persönlichen Vorstellung gibt sie einen kurzen Überblick über ihre Person und den Aufgabenbereich. Neben Burkardroth ist Frau Kiesewetter auch in Münnerstadt und Maßbach im Einsatz.
Die bisherigen Entwicklungen sollen weitergeführt werden und die beiden Jugendpflegerinnen werben abschließend für eine Unterstützung der anstehenden Aktion „Weihnachtszauber aus der Tüte 2022“ und weitere Werbung durch die Ratsmitglieder.

Beschluss

Nach Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bedankt sich Bürgermeister Daniel Wehner bei den beiden Mitarbeiterinnen der gemeindlichen Jugendarbeit für ihre engagierte Arbeit zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sowie ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.11.2022 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauantrag-Tektur: Zum Neubau einer Halle und mehrerer Stallbereiche mit Außenklimareiz am best. Schweinestall (Fl. Nrn. 2180, 2180/2, 2180/3 und 2180/4, Gem. Zahlbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im Außenbereich von Zahlbach. Die Erschließung ist hinsichtlich der Zufahrt über den gemeindlichen Feldweg Fl. Nr. 2194 gesichert. Die Abwasserbeseitigung wird durch den bestehenden Güllebehälter mit einer Kapazität von 1000 m³ gewährleistet. Die Wasserversorgung erfolgt weiterhin eigenständig, diese ist über einen eigenen Brunnen gesichert. Die Auflagen in der Baugenehmigung vom 02.09.2021, (Genehmigung: 602-40-V-2021-390) hinsichtlich des Wasserrechtes, Immissionsschutz, Veterinäramt, Naturschutz und anderweitige Gestattungen haben weiterhin Bestand, müssen umgesetzt und eingehalten werden.
Gegenüber dem Bauantrag aus dem Jahr 2021 wird am best. Schweinemaststall im Abteil 1 die Außenwand um 2,40 m nach innen zurückgesetzt, im Abteil 2 die Außenwand um 2,35 m und im Abteil 3 die Außenwand um 2,83 m nach innen zurückgesetzt. Durch den Umstieg auf ökologischen Landbau wird eine befestigte Außenfläche, die zu einem gewissen Teil überdacht sein darf, durch zurücksetzen der Außenwand erreicht. Die benötigten offenen Flächen (Laufhöfe) mit einer Breite von 3,30 m, 4,10 m bzw. 5,73 m werden mit einem Gefälle von 1% zum best. Stall geplant. Die Überdachung dieser drei Fläche entfallen in der aktuellen Planung. Die Bodenplatten der geplanten Laufhöfen werden bis an die best. Spalten betoniert, somit läuft die anfallende Jauche in den best. Güllekanal, es kann keine Jauche nach außen gelangen. Die Anzahl der Tiere wird aufgrund der Umstellung auf ökologischen Landbau von 1.110 Tiere auf 460 Tiere reduziert. Die geplante Halle (Technik und Strohlager) wird in der Länge um 2,50 m auf 16,00 m reduziert. Die Breite bleibt unverändert bei 6,20 m.

Beschluss

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im Außenbereich von Zahlbach. Die Erschließung hinsichtlich der Zufahrt ist über den gemeindlichen Feldweg Fl. Nr. 2194 gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung gegeben ist und aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken bestehen oder wenn die Baumaßnahme als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann. Die gemeindlichen Auflagen/Forderungen vom Beschluss vom 17. Oktober 2006 (TOP 3a) hinsichtlich dauerhafter eigenverantwortlicher Zuständigkeit für Wasser und Abwasser werden explizit wiederholt bzw. gelten unverändert fort. Hierfür hat der Bauherr dauerhaft selbst Sorge zu tragen, diesbezüglich übernimmt der Markt Burkardroth keine Gewähr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauantrag: Errichtung einer Balkonanlage an das vorhandene Wohnhaus (Fl.-Nr. 54, Brunnengraben 6, Lauter)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im unbeplanten Innenbereich von Lauter. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und überdachtem Stellplatz (Fl.-Nr. 1600/21, Enser Straße 4, Zahlbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Döllengraben“ in Zahlbach. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden erteilt für das Unterschreitens der Dachneigung beim Wohnhaus (Erker) sowie bei der Garage hinsichtlich der Neigung der Zufahrtsrampe zur Garage hin sowie hinsichtlich der maximale Breite der Grenzgarage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Widmung der Straße "Zum Schusterwald" im zweiten Bauabschnitt im Baugebiet "Schusterwald" in Waldfenster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Die im Markt Burkardroth, Gemeindeteil Waldfenster, Landkreis Bad Kissingen im Zuge der Erschließung des zweiten Bauabschnittes des Baugebietes „Schusterwald“ neu gebaute Straßenerweiterung der Gemeindestraße „Zum Schusterwald“ mit der Fl.-Nr. 299/2 wird zur Ortsstraße gewidmet. Die neu gewidmete Strecke umfasst die schon bestehenden Fl.-Nrn. 316 und 316/3 und beginnt bei der Einmündung „Zum Lärcheneck“, einschließlich der Einmündungen bis zu den Grundstücken Fl.-Nr. 316/7 und 300/4. Sie endet an der Nordwestgrenze der Fl.-Nr. 299/15 (km 0,456). Die Gemeindestraße „Zum Schusterwald“ umfasst die Fl.-Nrn. 316, 316/3 und 299/2.
Die Eintragungsverfügungen vom 02.07.1964 und 19.10.2000 werden hierdurch ersetzt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Widmung der neuen Erschließungsstraße im Baugebiet „Schusterwald“ im Gemeindeteil Waldfenster.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz); Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.11.2022 teilt der Deutsche Städtetag seinen Mitgliedern die Bestätigung des Bundesfinanzministerium mit, wonach das Ministerium an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Bund arbeitet, mit welcher im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2022 die bestehende Übergangsregelung um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Die Kommunen könnten in diesem Fall dann das alte Umsatzsteuerrecht voraussichtlich noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden.
In der Praxis sind noch immer vielschichtige Fragestellungen zur Umsetzung des neuen Steuerrechtes ungeklärt. Eine weitere Optionsverlängerung könnte maßgeblich zu einer Ausräumung dieser offenen Fragen beitragen um dann das Steuerrecht Regelungskonform umsetzen zu können.
Der Marktgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 08. September 2020 seine Zustimmung zur Ausnutzung des verlängerten Übergangszeitraumes erteilt.
An den Gründen die für eine Ausnutzung der Optionsregelung sprechen hat sich nichts geändert, weil:
  • die Neuregelung zu Mehrbelastungen bei den Bürgern (Steuermehrbelastung) und/oder für die Gemeinde (wegen fehlender Weiterberechnungsmöglichkeit) führt
  • ein größeres Vorsteuerabzugspotenzial auch weiterhin nicht festgestellt werden kann
  • für eine flächendeckende detaillierte Feststellung aller künftigen Besteuerungstatbestände noch immer zu viele Fragen ungeklärt sind
  • noch immer erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Abgrenzung von Zweifelssachverhalten besteht und auch diesbezüglich angekündigte klärende BMF-Schreiben noch immer nicht vorliegen
  • Unabhängig davon könnte der Antrag - wenn sich neue Erkenntnisse ergeben würden - mit Wirkung ab Beginn des jeweiligen Folgejahres widerrufen werden.

Beschluss

Sofern eine weitere Verlängerung des Optionsrechtes gesetzlich ermöglicht wird erhebt der Marktgemeinderat gegen eine Ausnutzung des Übergangszeitraumes bis zum letztmöglichen Zeitpunkt (voraussichtlich 31.12.2024) keine Einwände. Auf die Auswirkungen der Vermietung des Hortes in Lauter soll bei der Beurteilung besonderes Augenmerk gelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 06.12.2022 ö 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus der vergangenen Sitzung bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Kanalauswechslung in der Schlingenstraße in Waldfenster
Georg Väth
97772 Wildflecken-Oberbach
108.214,11 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 08:41 Uhr