Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2023
2 Bauantrag: Erweiterung eines Wohn-und Geschäftshauses (Strenge Tür 6, Fl.-Nr. 2146/1, Burkardroth)
3 Bauantrag: Errichtung einer Garage (Von Henneberg Straße 52, Fl. Nr. 843/1, Gem. Stralsbach)
4 Bauantrag: Für den Neubau einer Unterstellhalle für Traktoranhänger und Pkw-Anhänger an die bestehende Hobbywerkstatt (Bergweg, Fl. Nr. 832, Gem. Waldfenster)
5 Bauantrag: Wohnhausneubau mit Doppelgarage (Zum Schusterwald 23, Fl. Nr. 299/15, Waldfenster)
6 Bauantrag: Neubau einer Garage (Märzenweg 1, Fl. Nr. 33, Wollbach)
7 Bauvoranfrage: Umbau eines Wohnhaus (Strenge Tür 11, Fl.-Nr. 933, Burkardroth)
8 Bauvoranfrage: Umbau und Erweiterung der bestehenden Lagerhalle zur Schaffung einer Wohneinheit (Höhenweg 9a, Fl. Nr. 1679, Gefäll)
9 Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ des Marktes Burkardroth und Billigung des Entwurfes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
10 Kindergarten Waldfenster; Zuschussantrag zur energetischen Gebäudesanierung
11 Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Erlass der Haushaltssatzung
12 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-04-18 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-04-18 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Erweiterung eines Wohn-und Geschäftshauses (Strenge Tür 6, Fl.-Nr. 2146/1, Burkardroth)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Kirchberg“ in Burkardroth. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Geschossflächenzahl, Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung erteilt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Errichtung einer Garage (Von Henneberg Straße 52, Fl. Nr. 843/1, Gem. Stralsbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Krautgarten“ in Stralsbach. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Bauantrag: Für den Neubau einer Unterstellhalle für Traktoranhänger und Pkw-Anhänger an die bestehende Hobbywerkstatt (Bergweg, Fl. Nr. 832, Gem. Waldfenster)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Waldfenster. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bauantrag: Wohnhausneubau mit Doppelgarage (Zum Schusterwald 23, Fl. Nr. 299/15, Waldfenster)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schusterwald“ in Waldfenster. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachneigung, Farbe der Dacheindeckung, Dachüberstand, Überschreiten der talseitigen Traufhöhe, der südlichen Baugrenze und der Geschossigkeit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Bernd Müller hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Bauantrag: Neubau einer Garage (Märzenweg 1, Fl. Nr. 33, Wollbach)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Wollbach. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bauvoranfrage: Umbau eines Wohnhaus (Strenge Tür 11, Fl.-Nr. 933, Burkardroth)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Kirchberg“ in Burkardroth. Die Erschließung ist gesichert. 

Diskussionsverlauf

Die vorliegende Bauvoranfrage führt zu der Grundsatzdiskussion, wie in Zukunft mit den vermehrt begehrten Ausnahmen von den Bebauungsplänen umgegangen werden soll. Mit der Fülle der in der Vergangenheit gewährten bzw. gewünschten Befreiungen gibt das Ratsgremium seine Möglichkeiten auf die bauliche Gestaltung Einfluss zu nehmen immer weiter aus der Hand. Es wird vom Marktgemeinderat der Wunsch geäußert die örtliche Festsetzung „Obere Dick“ 2017 zu überarbeiten und diese Überarbeitung in Zukunft für Bauanträge und Bauvoranfragen als Richtwerte festzusetzten. 
Im vorliegenden Fall äußert sich das Ratsgremium tendenziell positiv zur beantragten  Überschreitung der Dachgaubenbreite, da von der Gemeinde die Renovierung und Umbauten von Altbauten und Bestandsbauten gefördert und erleichtert werden solle. Daher bedarf es einer zeitnahen Anpassung des Bebauungsplans. 

Beschluss

Auf Antrag vom Marktgemeinderat Johannes Vorndran beschließt der Marktgemeinderat die Entscheidung über die Bauvoranfrage zurückzustellen, bis eine neue Regelung bezüglich der baulichen Festsetzung getroffen wird. Dies soll zeitnah geschehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Überarbeitung der Festsetzungen insbesondere hinsichtlich Gaubenbreite, Traufhöhe bergseitig und Traufhöhe talseitig baldmöglichst zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bauvoranfrage: Umbau und Erweiterung der bestehenden Lagerhalle zur Schaffung einer Wohneinheit (Höhenweg 9a, Fl. Nr. 1679, Gefäll)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Gefäll. Im FNP liegt das Grundstück im Bereich vom Dorfgebiet (MD). Die Erschließung muss bezüglich der Wasserversorgung und Entwässerung noch über einen Erschließungsvertrag gesichert werden. Ein ca. 4 Meter breite Zufahrt ist vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ des Marktes Burkardroth und Billigung des Entwurfes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Markt Burkardroth möchte den Lückenschluss bilden, um eine Bebauung innerhalb der Grundstücke Flur Nr. 727/8 und 4667 zu ermöglichen. Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung ist die Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ erforderlich.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ist nachfolgend mit roter Strichlinie dargestellt:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Burkardroth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Der Marktgemeinderat Burkardroth billigt den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 18.04.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Der Marktgemeinderat Burkardroth beauftragt zudem die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit mindestens eine Woche vor Auslegung des Entwurfes ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Kindergarten Waldfenster; Zuschussantrag zur energetischen Gebäudesanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen eines Gesprächstermins mit Vertretern des Kindergartenvereins sowie der Kath. Kirchenstiftung Waldfenster wurden der Gemeinde die beabsichtigten Investitionsmaßnahmen am Kindergartengebäude aufgezeigt.
Von 2010 bis 2013 wurde der Kindergarten im laufenden Betrieb einer Umbau- und Erweiterungs-maßnahme zur Schaffung von Krippenplätzen unterzogen. Auch wenn hier verschiedene energetische Verbesserungsmaßnahmen mit abgewickelt wurden, blieben manche Bereiche unangetastet.
Auch hinsichtlich der klimatischen und energetischen Randbedingungen beabsichtigt der Träger in Abstimmung mit der Kirchenstiftung als Eigentümer die Durchführung von verschiedenen Sanierungsmaßnahmen. Insbesondere die Erneuerung der in den 70er Jahren eingebauten Fenster im Altbau ist dringend erforderlich. Ebenso die Anbringung von Außenraffstores sowie die Ertüchtigung des Blitzschutzes. Hierfür beläuft sich die Kostenermittlung auf rund 65.000 Euro. Diese wäre nach der allgemein angewandten Regelung mit einem Satz von 50% zuwendungsfähig.
Gesondert zu bewerten wären Zusatzmaßnahmen aus Klimaschutzgründen, da diese teilweise wieder den Investitionen aus der jetzt gut 10 Jahre zurückliegenden Sanierungsmaßnahmen entgegenlaufen. Der Träger beabsichtigt die Errichtung einer Thermie-Solaranlage für knapp 21.000 Euro sowie einer PV-Anlage für 27.500 Euro. Eine gesonderte gemeindliche Beteiligung wird aufgrund des noch laufenden Zweckbindungszeitraumes nicht befürwortet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt nach Abzug von zusätzlichen BAFA Mitteln eine 50%ige Kostenbeteiligung für den Austausch der Fenster, der Außenraffstores sowie für die Blitzschutzanlage bis zu einem Höchstbetrag von 35.000 Euro. Für Gewerke ab 10.000 Euro sind beim Zuwendungsabruf mindestens 3 Angebote vorzuweisen. Die Errichtung einer Thermie-Solaranlage bzw. einer PV-Anlage wird zum aktuellen Zeitpunkt durch die Gemeinde nicht bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Klaus Schmitt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal zugegen.

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11. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf wurde entsprechend den anstehenden Aufgaben erstellt und im RIS vorab online gestellt.
Das umfangreiche Zahlenwerk wird anhand einer Bildschirmpräsentation durch Bürgermeister Daniel Wehner und Kämmerer Heiko Schuhmann detailliert vorgestellt und erläutert. Bei planmäßigem Verlauf wird 2023 wird ein Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.178.741 € bzw. ein um die Sonderrücklagenbuchungen ermäßigter Betrag von 1.032.029 € erwirtschaftet werden können. Die Vorstellung des Vermögenshaushaltes erfolgt anhand des Investitionsprogramms. Durch den erneuten Verzicht auf eine Kreditaufnahme bleibt der Markt Burkardroth weiterhin schuldenfrei.
Der diesjährige Haushalt mit folgenden Zahlen ab:
Verwaltungshaushalt        16.740.000 €        (VJ        16.175.000 €)
Vermögenshaushalt        9.110.000 €        (VJ        13.150.000 €)
Gesamthaushalt        27.850.000 €        (VJ        29.325.000 €)

Diskussionsverlauf

Marktgemeinderat Johannes Schlereth gibt hinsichtlich der Entwicklung der Kreisumlage zu bedenken, dass hier in der Zukunft weiter mit erheblichen Mehrungen zu rechnen ist. Es ergeht die Bitte an den ersten Bürgermeister Daniel Wehner zusammen mit den Bürgermeisterkollegen im Kreistag darauf hinzuwirken, durch entsprechende Kürzungen die Höhe der Kreisumlage in einem für die Kommunen finanzierbaren Rahmen zu halten. Dies wurde im Kreistag bereits sehr ausführlich behandelt, allerdings führen insbesondere die Transferzahlungen im Sozialbereich wie auch notwendige Personalaufstockungen zur Erledigung der von Bundes- und Landesregierung neu geschaffenen Aufgaben zu einem höheren Umlagebedarf. Insgesamt beinhaltet der Kreishaushalt keine Luxusinvestitionen, so dass hier kaum Kürzungspotential besteht.

Beschluss

Nach Beratung wird beschlossen, die dieser Niederschrift dauerhaft beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 63 ff. GO zu erlassen. Gleichzeitig wird dem in Verbindung mit dem Investitionsprogramm erstellten und in den Haushaltsplan integrierten Finanzplan zugestimmt (Art. 70 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2023 ö 12

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Kindergarten Burkardroth
08.1 Lüftungsarbeiten
RGT Rhönland Gesundheitstechnik 97616 Bad Neustadt
158.249,81 €
Kindergarten Burkardroth
10 Sonnenschutzarbeiten
Sitzmann GmbH
36110 Schlitz
23.800,00 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 10:06 Uhr