Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.05.2023
2 Bauantrag: Anbau einer Garage und eines Wintergartens (Kirchstraße 18, Fl.-Nr. 193/4, Gem. Premich)
3 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Burkardroth, Landkreis Bad Kissingen; A) Änderungsbeschluss B) Anerkennung des Planentwurfs C) Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung
4 Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ des Marktes Burkardroth und Billigung des Entwurfes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
5 Landtagswahl am 08. Oktober 2023
6 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-06-13 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-06-13 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 23.05.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Anbau einer Garage und eines Wintergartens (Kirchstraße 18, Fl.-Nr. 193/4, Gem. Premich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Premich. Die Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Der Marktgemeinderat sieht die Grenzbebauung als problematisch an. Weiterhin hält der Marktgemeinderat Stauraumflächen vor den Garagen für erforderlich, zumal kein Gehsteig vorhanden ist und der Verkehrsflächenbereich sehr eng in diesem Bereich ist. Generell wird die dichte Bebauung kritisch betrachtet.

Beschluss

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 14

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3. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Burkardroth, Landkreis Bad Kissingen; A) Änderungsbeschluss B) Anerkennung des Planentwurfs C) Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Markt Burkardroth besitzt einen Flächennutzungsplan, der von der Ortsplanungsstelle für Unterfranken, Würzburg erstellt und von der Regierung von Unterfranken mit Bescheid vom 29. September 1977 genehmigt wurde. Dieser Flächennutzungsplan wurde im Laufe der Jahre bereits verschiedene Male geändert. Die letzte, die 8. Änderung, wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bad Kissingen vom 04. Dezember 2017 Nr. 6100-40 gem. §6 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist westlich – in einem Abstand von ca. 700 m – zum Gemeindeteil Stralsbach an der Gemarkungsgrenze zu Poppenroth ein Industriegebiet (GI) mit einer Gesamtfläche von etwa 19,5 ha dargestellt bzw. ausgewiesen.
Nachdem der Markt Burkardroth grundsätzlich nur Baugebiete ausweist, die im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben (Immissionsschutzgesetz / Landesentwicklungsprogramm etc.) als auch den Befindlichkeiten der Bürger der Marktgemeinde sind, hat der Marktgemeinderat im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beschlossen das v.g. Baugebiet als Gewerbegebiet (GE) auszuweisen.
Die Umstufung des im Flächennutzungsplan genehmigten Industriegebietes (GI) in ein Gewerbegebiet (GE) bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Marktgemeinderat beschließt daher die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Dieses Flächennutzungsplanänderungsverfahren soll annähernd zeitgleich zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Folgende Änderungen sind notwendig:
  1. Umwandlung der Darstellung des Plangebietes von Industriegebiet (GI) und Festsetzung als Gewerbegebiet (GE).
  2. Darstellung der notwendigen Ausgleichsflächen mit direkter Zuordnung am Gewerbegebiet.
  3. Darstellung der notwendigen externen Ausgleichsflächen.
  4. Darstellung der notwendigen Regenrückhaltebecken.
  5. Darstellung des geplanten Sichtschutzwalles (eventuell Lärmschutz)

Beschluss 1

A)  Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschließt nunmehr die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
  1. Umwandlung der Darstellung des Plangebietes von Industriegebiet (GI) und Festsetzung als Gewerbegebiet (GE).
  2. Darstellung der notwendigen Ausgleichsflächen mit direkter Zuordnung am Gewerbegebiet.
  3. Darstellung der notwendigen externen Ausgleichsflächen.
  4. Darstellung der notwendigen Regenrückhaltebecken.
  5. Darstellung des geplanten Sichtschutzwalles (eventuell Lärmschutz)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

B)  Anerkennung des Planentwurfes
Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 13.06.2023, wird vom Marktgemeinderat anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 3

C)  Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Planentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind am Flächennutzungsplanverfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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4. Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ des Marktes Burkardroth und Billigung des Entwurfes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Markt Burkardroth möchte den Lückenschluss bilden, um eine Bebauung innerhalb der Grundstücke Flur Nr. 727/8 und 4667 zu ermöglichen. Zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung ist die Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ erforderlich.
In die vorliegende Fassung vom 26.05.2023 wurden auch die in der Marktgemeinderatssitzung vom 23.05.2023 überarbeiteten örtlichen Bauvorschriften eingearbeitet. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans ist nachfolgend mit roter Strichlinie dargestellt:

Beschluss

Der Marktgemeinderat Burkardroth beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ als Bebauungsplan der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
Der Marktgemeinderat Burkardroth billigt den vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 26.05.2023 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in die Wege zu leiten.
Der Marktgemeinderat Burkardroth beauftragt zudem die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit mindestens eine Woche vor Auslegung des Entwurfes ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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5. Landtagswahl am 08. Oktober 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2023 ö informativ 5

Sachverhalt

Das Ratsgremium wird darauf hingewiesen, dass für den 08. Oktober 2023 die Landtagswahl in Bayern terminiert ist. Es ist vorgesehen, die letzte Einteilung der Stimmbezirke beizubehalten. Bei den kleineren Bezirken könnte eine zu geringe Wahlbeteiligung (> 50 Urnenwähler) dazu führen, dass diese Stimmen in einem größeren Wahllokal mit ausgezählt werden müssen. Auch ist die Höhe der Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) noch festzulegen.

Diskussionsverlauf

Vom Bürgermeister kam der Hinweis an die Marktgemeinderäte, dass vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € je Mitglied vorgeschlagen wird. 
Weiterhin werden die Ortssprecher zeitnah die Listen der Wahlhelfer der vergangenen Wahlen erhalten, um die Helfer über die Sommerpause ansprechen zu können.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Kindergarten Burkardroth
Gewerk 11 - Schreiner
Schreinerei Goll
97688 Bad Kissingen -  Poppenroth
68.151,90 €
Kindergarten Burkardroth
Gewerk 12 – Estrich
Abel GmbH
36132 Eiterfeld - Wölf
26.557,82 €
Kindergarten Burkardroth
Gewerk 13 - Bodenbeläge
Damian Werner
36148 Kalbach/Rhön
24.315,98 €
Parkscheune
Flächensanierung 
Epowit Bautechnik GmbH
36124 Eichenzell
35.702,11 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2023 10:52 Uhr