Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-10-17 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-10-17 - Niederschrift ÖT.pdf
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1. Forstwirtschaft;
Bericht über die gemeindliche Forstwirtschaft durch Revierleiter Maik Despang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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1 | |
Sachverhalt
In seinem Bericht gibt Herr Despang mittels Präsentation einen Überblick über die Entwicklung im Gemeindewald.
Im abgelaufenen Hiebjahr (Oktober bis September) wurde der Hiebsatz von 3.400 fm vor allem aufgrund des Käferholzanfalles um 400 fm überschritten. Im letzten Jahr wurden zudem auf 6 ha Pflegemaßnahmen ausgeführt, 450 m Zaunbau realisiert und 4.375 Pflanzen gesetzt. Fördermaßnahmen konnten im Bereich Waldbau und Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
Der Jahresausblick richtet sich vor allem zunächst nach den nicht zu kalkulierenden ZE-Einschlägen (Käferholz). Weiterhin sind Verkehrssicherungsmaßnahmen (Stralsbach und entlang von Straßen) eingeplant. Bei den anstehenden Ersatz- und Nachpflanzungen werden wie bisher die Baumarten entsprechend gestreut. Auf 8 ha sind Pflegemaßnahmen vorgesehen.
Weiterhin verweist Herr Despang auf die turnusgemäße Überarbeitung des Forstwirtschaftsplanes (FWP) für den Gemeindewald. Im FWP werden zur Gewährleistung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung die Einschlagzahlen festgelegt. Die aktuelle Forsteinrichtung hat eine Laufzeit von 20 Jahren (01.01.2014 bis 31.12.2033) und der Hiebsatz ist für 10 Jahre gültig. Er soll nach Ablauf von 10 Jahren im Zuge einer Zwischenrevision überprüft werden. Diese steht für das kommende Jahr an. Hierfür sind zirka 60 Euro/ha einzuplanen, wobei diese Aufwendungen zum Teil förderfähig sind.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt der Förster, dass im Gemeindebereich anders als in anderen Bereichen des Landkreises bisher glücklicherweise noch keine größeren Bestände Trockenheitsschäden aufweisen. Aktuell laufen auch landesweit verschiedene Versuchsreihen zur Ermittlung geeigneter Baumarten.
Weitere Diskussionspunkte sind Nachfragen zu Schäden aus Wildverbiss, angeregte Wegebaumaßnahmen (Premich nach dem Sportplatz rechts) sowie aus Sicht von Ratsmitgliedern als notwendig erachtete Erhaltungsarbeiten an Entwässerungsgräben.
Generell sind Erhaltungsmaßnahmen wünschenswert und werden im Regelfall bei entstehendem Bedarf (z.B. nach durchgeführten Einschlag- und Rückemaßnahmen) auch ausgeführt.
Beschluss
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Forstwirtschaft;
Festlegung Brennholzpreise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Die FBG empfiehlt, den Hartholzpreis bei 85,00 Euro/fm zu belassen und den Nadelholzpreis auf 50 Euro/fm zu senken. Bedingt durch den Käferbefall müsste die Hartholzzuteilung auf maximal 5 fm begrenzt werden. Die Nadelholzmengen können nach Einschätzung von Förster Despang auch bei einem Wegbrechen des Brennholzbedarfs weiterhin über die Industrie abgesetzt werden.
Für Nüdlingen steht die Entscheidung mit 50 Euro netto für Nadelholz. Aufgrund des massiven Borkenkäferbefalls wird es in Nüdlingen keine Hartholzzuteilungen geben.
Oberthulba ist ebenfalls der Empfehlung der FBG mit 50 Euro jedoch als Bruttopreis gefolgt.
Der Markt Bad Bocklet ist in einer anderen FBG organisiert und kann nicht als Vergleich herangezogen werden. Ganz im Gegenteil erfolgt dort die Brennholzzuteilung im Wege der Versteigerung, wodurch in der Vergangenheit meist höhere Preise erzielt wurden.
Aufgrund der auch in Burkardroth vorhandenen hohen Käferholzmassen sollte im anstehenden Hiebjahr ebenfalls auf den Einschlag von Hartholz zu verzichten und nur Nadelholz als Brennholz zugeteilt werden. Die erwogene Hartholzmengenbegrenzung auf maximal 5 fm ist zudem bei der Polterbereitstellung sehr aufwändig.
Beschluss
Das Ratsgremium beschließt, im anstehenden Hiebjahr keine Laubhölzer als Brennholz bereitzustellen. Der Nadelholzpreis von zuletzt 65,00 Euro wird entsprechend der Empfehlung der FBG auf 50,00 Euro/fm zuzüglich Mehrwertsteuer abgesenkt. Die Maximalmenge wird auf 20 fm Nadelholz je Haushalt festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.09.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.09.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1600/40, Maria-Stern-Straße 12, Gem. Zahlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Döllengraben“ in Zahlbach. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt, ebenso wie die Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich des Überschreitens der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3769 der Gemarkung Premich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Herr Richard Herbert, Dr. Bühner-Straße 15, 97657 Sandberg beantragte beim Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 12.02.2020 eine beschränkte Erlaubnis gemäß Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Am 01.09.2023 hat das Landratsamt Bad Kissingen (Sachgebiet 41 – Wasserrecht) den Markt Burkardroth über die geplante Neuerteilung informiert und bis zum 31.03.2024 um eine Stellungnahme gebeten.
Beschluss
Gegen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3769 der Gemarkung Premich bestehen seitens des Markt Burkardroth keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2002 der Gemarkung Zahlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Herr Guido Katzenberger, Am Brunnenpfad 3, 97705 Burkardroth beantragte beim Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 23.08.2019 eine beschränkte Erlaubnis gemäß Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Am 01.09.2023 hat das Landratsamt Bad Kissingen (Sachgebiet 41 – Wasserrecht) den Markt Burkardroth über die geplante Neuerteilung informiert und bis zum 31.03.2024 um eine Stellungnahme gebeten.
Beschluss
Gegen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2002 der Gemarkung Zahlbach bestehen seitens des Markt Burkardroth keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2092 der Gemarkung Waldfenster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Herr Uwe Müller, Bergweg 4, 97705 Burkardroth beantragte beim Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 12.06.2016 eine beschränkte Erlaubnis gemäß Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Am 01.09.2023 hat das Landratsamt Bad Kissingen (Sachgebiet 41 – Wasserrecht) den Markt Burkardroth über die geplante Neuerteilung informiert und bis zum 31.03.2024 um eine Stellungnahme gebeten.
Diskussionsverlauf
ergänzt gemäß TOP 1 vom 14.11.2023: Auf Nachfrage wird bestätigt, dass sich die Entnahmeerlaubnis auf das Quellwasser der Lauter bezieht.
Beschluss
Gegen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2092 der Gemarkung Waldfenster bestehen seitens des Markt Burkardroth keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2003 der Gemarkung Zahlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Herr Udo Mattis, Schweinfurter Straße 73, 97727 Fuchsstadt beantragte beim Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 22.09.2019 eine beschränkte Erlaubnis gemäß Artikel 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Am 01.09.2023 hat das Landratsamt Bad Kissingen (Sachgebiet 41 – Wasserrecht) den Markt Burkardroth über die geplante Neuerteilung informiert und bis zum 31.03.2024 um eine Stellungnahme gebeten.
Beschluss
Gegen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2003 der Gemarkung Zahlbach bestehen seitens des Markt Burkardroth keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. 2. Änderung Bebauungsplan "Nordwest" (Kapellenweg) im GT Stangenroth;
Behandlung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 24.07.2023 bis 25.08.2023 am Verfahren beteiligt. Gleichzeitig erfolgte die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
A. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben bzw.
E-Mail vom 21.07.2023 um Stellungnahme bis zum 25.08.2023 gebeten.
1 Regierung von Unterfranken Landesplanungsbehörde 97070 Würzburg
2 Regionaler Planungsverband Main-Rhön 97688 Bad Kissingen
3a Landratsamt Bad Kissingen - Untere Bauaufsichtsbehörde 97688 Bad Kissingen
3b Landratsamt Bad Kissingen - Bautechnik 97688 Bad Kissingen
3c Landratsamt Bad Kissingen - Untere Immissionsschutzbehörde 97688 Bad Kissingen
3d Landratsamt Bad Kissingen - Untere Naturschutzbehörde 97688 Bad Kissingen
3e Landratsamt Bad Kissingen - Kreisstraßenverwaltungsbehörde 97688 Bad Kissingen
3f Landratsamt Bad Kissingen - Untere Wasserrechtsbehörde 97688 Bad Kissingen
3g Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt 97688 Bad Kissingen
4 Kreisbrandinspektor Landkreis Bad Kissingen 97688 Bad Kissingen
5 Kreisheimatpfleger - Herr Christian Neugebauer 97708 Bad Bocklet
6 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 96117 Memmelsdorf
7 Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 97688 Bad Kissingen
8 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 97688 Bad Kissingen
9 Staatliches Bauamt Schweinfurt - Fachbereich Straßenbau 97422 Schweinfurt
10 Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken 97082 Würzburg
11 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 97616 Bad Neustadt/Saale
12 Bayerischer Bauernverband 97076 Würzburg
13 Industrie- und Handelskammer 97082 Würzburg
14 Handwerkskammer für Unterfranken 97008 Würzburg
15 Bayernwerk Netz GmbH 96052 Bamberg
16 Deutsche Telekom Technik GmbH Bezirksbüro Netze Bamberg 96052 Bamberg
17 Gemeinde Riedenberg über VG Bad Brückenau 97769 Bad Brückenau
18 Markt Geroda über VG Bad Brückenau 97769 Bad Brückenau
19 Markt Bad Bocklet 97706 Bad Bocklet
20 Stadt Bad Kissingen 97688 Bad Kissingen
21 Markt Oberthulba 97723 Oberthulba
22 Gemeinde Sandberg 97657 Sandberg
23 Markt Wildflecken 97772 Wildflecken
24 Zweckverband Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe 97490 Poppenhausen
25 Stadtwerke Bad Kissingen GmbH 97688 Bad Kissingen
B. Folgende Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen:
- Es wurden keine Anregungen oder Einwände schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht.
C. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen vorgetragen:
- (3) Landratsamt Bad Kissingen mit E-Mail vom 24.08.2023
- (7) Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen mit E-Mail vom 24.07.2023
- (10) Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken mit E-Mail vom 26.07.2023
- (11) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit E-Mail vom 31.07.2023
- (13) Industrie- und Handelskammer mit E-Mail vom 23.08.2023
- (14) Handwerkskammer für Unterfranken mit E-Mail vom 25.07.2023
- (17) Gemeinde Riedenberg über VG Bad Brückenau mit E-Mail vom 31.07.2023
- (18) Markt Geroda über VG Bad Brückenau mit E-Mail vom 25.07.2023
- (19) Markt Bad Bocklet mit E-Mail vom 24.07.2023
- (20) Stadt Bad Kissingen mit E-Mail vom 04.08.2023
- (21) Markt Oberthulba mit E-Mail vom 07.09.2023
- (24) Zweckverband zur Wasserversorgung RMG mit Schreiben vom 31.07.2023
- (25) Stadtwerke Bad Kissingen GmbH mit E-Mail vom 04.08.2023
D. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben bis zum 25.08.2023 keine Rückmeldung zugesandt:
- (5) Kreisheimatpfleger Herr Christian Neugebauer
- (6) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- (8) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- (9) Staatliches Bauamt Schweinfurt Fachbereich Straßenbau
- (12) Bayerischer Bauernverband
- (22) Gemeinde Sandberg
- (23) Markt Wildflecken
E. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken und Anregungen vorgetragen:
Die eingegangenen Bedenken und Anregungen werden dem Gremium mittels einer Präsentation der jeweiligen Schriftstücke aufgezeigt und einzeln abgehandelt.
Beschluss 1
a.) (1) Regierung von Unterfranken - Landesplanungsbehörde mit E-Mail vom 31.07.2023
(Hinweis Heilquellenschutzgebiet):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde am Verfahren beteiligt. Es sind keine Einwendungen zum geplanten Vorhaben vorgetragen worden. Zudem hat das Landratsamt Bad Kissingen Einverständnis bzgl. der Lage im Heilquellenschutzgebiet Zone D geäußert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
b.) (2) Regionaler Planungsverband Main Rhön mit E-Mail vom 02.08.2023
(Hinweis Heilquellenschutzgebiet):
Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme unter Punkt a.) verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
c.) (16) Deutsche Telekom Technik GmbH mit E-Mail vom 11.08.2023
(Hinweis auf vorhandene Telekommunikationslinien):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
d.) (3f) Landratsamt Bad Kissingen – Untere Wasserrechtsbehörde mit E-Mail vom 24.08.2023
(Hinweis Heilquellenschutzgebiet):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und auf die Abwägung zur Stellungnahme unter Punkt a.) verwiesen.
(Niederschlagswasser):
Die oben genannten Hinweise werden berücksichtigt und entsprechend umgesetzt. Im Bebauungsplan sind derzeit bereits unter Punkt III., 5. Regenbewirtschaftung Festsetzungen aufgenommen, die die vorrangige Versickerung von Niederschlagswasser vorgeben und darauf hinweisen, dass ggf. ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen ist. Ebenso ist ein Hinweis unter Punkt IV., 1. Wasserrechtliche Hinweise aufgenommen, der besagt, dass die Bebauung auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken ist und versickerungsgünstige Beläge bevorzugt zu verwenden sind.
(Dachbegrünung):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist die Errichtung von extensiv begrünten Dächern unter Punkt III., 1.3 bereits zugelassen.
(Verwendung von Neuartigen Sanitärsystemen – NASS):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 5
e.) (3) Landratsamt Bad Kissingen – Fachbereich KiTa-Einrichtungen mit E-Mail vom 24.08.2023
(Berücksichtigung bei Bedarfsplanung):
Es handelt sich lediglich um einen Lückenschluss zur Nachverdichtung der bestehenden Bebauung durch Schaffung einer einzelnen Bauparzelle. Die mögliche Wohnraumerweiterung ist marginal und bereits in der bestehenden Bedarfsplanung beinhaltet bzw. erfordert keine Anpassung der örtlichen Bedarfsplanung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 6
f.) (3d) Landratsamt Bad Kissingen – Naturschutz mit E-Mail vom 24.08.2023
(Allgemeine Hinweise – keine weitergehenden Anforderungen):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Planumgriff bildet letztlich eine einzelne Bauparzelle. Die Verschmelzung ist bereits erfolgt.
(Vorschlag zum Verbot von Schottergärten):
Es handelt sich bei diesem Planumgriff lediglich um die Schaffung einer einzelnen Bauparzelle als Lückenschluss und Nachverdichtungsmaßnahme. Der Marktgemeinderat vertritt die Auffassung, dass eine Festsetzung zum Verbot von Schottergärten im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht aufgenommen werden soll, da ein Verbot von Schottergärten für die umliegende Bebauung und auch die weiteren Bebauungspläne des Marktes Burkardroth nicht geregelt ist. Eine Festsetzung für diese eine Bauparzelle wäre somit unverhältnismäßig.
(Außenbeleuchtung):
Es handelt sich bei diesem Planumgriff lediglich um die Schaffung einer einzelnen Bauparzelle als Lückenschluss und Nachverdichtungsmaßnahme. Der Marktgemeinderat vertritt die Auffassung, dass eine Festsetzung zur Außenbeleuchtung im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht aufgenommen werden soll, da diese Vorgaben für die umliegende Bebauung und auch die weiteren Bebauungspläne des Marktes Burkardroth nicht geregelt sind. Eine Festsetzung für diese eine Bauparzelle wäre somit unverhältnismäßig.
(Baugebot mit Rückkaufsrecht):
Das betroffene Grundstück des Geltungsbereiches befindet sich im Eigentum des Marktes Burkardroth. Bei Veräußerung des Grundstücks an einen möglichen Bauwerber wird ein Rückkaufrecht berücksichtigt.
(Ortsrandeingrünung auf öffentlicher Fläche):
Es handelt sich bei der textlichen und zeichnerischen Festsetzung nicht um eine eindeutige Randeingrünung. Der südliche Teil des Planumgriffs ist aufgrund des Flächenzuschnitts nur schwer baulich nutzbar. Aus diesem Grund wurde eine grünordnerische Nutzung dieser Restfläche vorgesehen, um auch die naturschutzfachlichen Belange in der Bauleitplanung ausreichend zu würdigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 7
g.) Landratsamt Bad Kissingen – Städtebau mit E-Mail vom 24.08.2023
(Höhenbezug nicht auf das natürliche Gelände):
Es wird zur Klarstellung immer der Bezug zur angrenzenden Erschließungsstraße herangezogen und die Festsetzungen entsprechend angepasst.
(Abweichungen von Art. 6 Abs. 7 BayBO):
Der Marktgemeinderat vertritt die Auffassung, dass keine weiteren Abweichungen des Art. 6 Abs. 7 BayBO durch die Aufnahme von zusätzlichen Festsetzungen getroffen werden soll.
(Vorschlag Begrenzung straßenseitige Einfriedungen auf max. 1 m Höhe):
Um im Rahmen der erst kürzlich abgeschlossenen und derzeit laufenden oder noch geplanten Bauleitplanverfahren eine einheitliche Regelung bzgl. Einfriedungen innerhalb des Marktgebietes zu generieren, wird die maximale Höhe der Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen auf 1,20 m begrenzt und die Festsetzung unter Punkt III., 4. entsprechend angepasst.
(Verzicht auf Wiederholungen von Anforderungen von Gesetzen/VO):
Auf den Abdruck von widerholenden Anforderungen von Gesetzen/Verordnungen wird nicht verzichtet, damit der entsprechende Regelungsinhalt auch bei einer eventuellen Gesetzesänderung für das komplette Gebiet erhalten bleibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 8
h.) (15) Bayernwerk Netz GmbH mit E-Mail vom 25.08.2023
(Hinweise bestehende Versorgungsleitungen und Leitungsauskunft)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 9
i.) (4) Kreisbrandinspektion Landratsamt Bad Kissingen mit E-Mail vom 24.08.2023
(Hinweise zum aktiven Brandschutz)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Flächenvorschläge vom Regionalen Planungsverband Main-Rhön für mögliche Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie im Markt Burkardroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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10 | |
Sachverhalt
Die Regionsbeauftragte für den Bereich „Main-Rhön“ Frau Stefanie Mattern von der Regierung von Unterfranken, hat die Suchraumkulisse und die Fachkarten für das Gemeindegebiet dem Markt Burkardroth zur Verfügung gestellt und folgende Informationen mitgeteilt:
Wir haben für den Regionalen Planungsverband Main-Rhön eine Suchraumkulisse im ersten Entwurf erarbeitet, die den Kommunen weitere Potentialflächen für ggf. mögliche Vorranggebiete vorschlägt. Demnach erfolgt die Ermittlung geeigneter Vorranggebiete für Windkraftnutzung in der Region Main-Rhön im Rahmen eines gesamträumliches Planungskonzepts mit einem gestuften Verfahren. Im Ergebnis einer flächendeckenden Raumbewertung wird zwischen für die Windenergienutzung nicht geeigneten Flächen (sehr hoher bzw. hoher Raumwiderstand [RWK I bzw. RWK II]) und für die Windenergienutzung im Einzelfall eventuell geeigneten Flächen (mittlerer Raumwiderstand [RWK III]) unterschieden. Hier bestehen Konfliktrisiken mit anderen Nutzungs- und Schutzbelangen (Restriktionsflächen).
Nach Abzug der für die Windenergienutzung nicht geeigneten Flächen (RWK I und RWK II) wurden die (vorläufigen) Suchräume als Basis für die Festlegung potentiell geeigneter Windenergiegebiete ermittelt. Innerhalb dieser Suchräume finden sich - neben Flächen ohne oder mit nur sehr geringen Konfliktrisiken - jedoch sog. Restriktionsflächen (RWK III), die keine uneingeschränkte Windenergienutzung erlauben und eine Prüfung und Abwägung im Einzelfall erfordern.
Diese vertiefte Potenzialflächenanalyse hat für Burkardroth bisher nicht stattgefunden. Diese Suchräume gilt es hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den vorliegenden Nutzungs- und Schutzbelangen erneut zu überprüfen, um weitere geeignete und von den Kommunen mitgetragene Flächen für die Windenergienutzung zu finden. Mögliche noch abzuprüfende Konflikte betreffen v.a. die Bereiche Natur- und Artenschutz, Landschaft, Freiraum und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, Wald sowie die Belange des Militärs oder der Luftfahrt. Die Karten wurden gegenüber der Vorstellung im April im Landratsamt v.a. aufgrund der Änderungen in Fachkarte 7 „Infrastruktur, Luftverkehr, Militär“ nochmals aktualisiert. In den thematisch angelegten Fachkarten (Entwurf Stand Juni 2023) sind die Suchräume sowie die zu überprüfenden Restriktionsflächen verortet.
Folgende Hinweise zu einzelnen Belangen bzw. Fachkarten sind veranlasst:
Bisher sind im Marktgebiet keine Vorranggebiete oder Vorbehaltsgebiete im Regionalplan (RP 3) ausgewiesen, was v.a. mit der Lage im LSG NP Rhön zusammenhängt. In der Suchkulisse sind nun zwei größere Flächen umgeben vom Ortsteil Stangenroth und eine nördlich von Premich ermittelt worden, wovon die Fläche westlich von Stangenroth vollständig im Wald und die Fläche östlich von Stangenroth als auch die Fläche bei Premich im Offenland liegt. Kleinere Flächen betreffen noch Bereiche nördlich Oehrberg und zur Grenze zu Poppenroth.
Karte 2 „Natur- und Artenschutz“: Leider können wir bisher den Artenschutz (v.a. kollisions- und schlaggefährdete Vogelarten) noch nicht einbeziehen, weil uns immer noch nicht die vom Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) angekündigten Grundlagen vorliegen. Eine Eignung für die Windenergie steht daher unter diesem großen Vorbehalt!
Die Fläche westlich von Stangenroth (einschl. gemeindefreie Gebiet Waldfensterer Forst) weist aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet (NSG), Vogelschutzgebiet und der sehr hohen Dichte an Biotopen auf die sehr hoher natur- und artenschutzrechtliche Wertigkeit hin und könnte daher den Suchraum begrenzen ggf. Puffer zu SPA-Gebiete (von der EU ausgewiesenes Schutzgebiet für wildlebende Vogelarten und ihre Lebensräume). Eine frühzeitige Einbindung der Naturschutzbehörden zur Bewertung der Eignung der Flächen ist erforderlich.
Bisher sind im bestehenden Regionalplankapitel Windkraftnutzung mehr Waldfunktionen gem. WFP R3 ausgeschlossen gewesen, die im neuen Konzept nur als Restriktionskriterium im Einzelfall zusammen mit den Fachbehörden zu bewerten sind. Waldfunktionen sind teilräumlich allerdings v.a. im gemeindefreien Gebiet Waldfensterer Forst betroffen und weniger/kaum im Marktgebiet, bis auf nördliche Teilfläche (siehe Fachkarte 4 Wald).
Wie der Fachkarte 5 „Wasser“ zu entnehmen ist, überlagern die Suchflächen in zwei kleineren Teilbereichen diese mit Vorbehaltsgebieten für den Trinkwasserschutz (T24 + T25).
Fachkarte 7 „Infrastruktur, Luftverkehr, Militär“: Betroffen ist hier ein großes Flugbeschränkungsgebiet ED-R 150 für das militärische Nachttiefflugsystem für Streckenflugzeuge, dass wesentliche Teile des Suchraumes über streicht. Wir haben diesen Belang als Restriktionskriterium (RWK III) eingestuft, der im Rahmen einer Einzelfallbewertung mit den Fachbehörden überprüft und bewertet werden muss.
Da der Belang Bodenschätze hier nicht berührt ist, habe ich auf diesen Fachkartenauszug (Fachkarte 6) verzichtet.
Wenn Ihnen Dinge auffallen, die nicht dem aktuellen Stand entsprechen (bspw. Schutzgebiete, Planungen, die Bestand sind, fehlende od. keine „echten“ Außenbereichsvorhaben, die aufgrund der Wohnnutzung bestimmte Abstände begründen usw.), teilen Sie uns dies bitte mit, um diese Sachverhalte aufnehmen und berücksichtigen zu können.
Beschluss
Die Ratsmitglieder werden über den Planungsstand sowie die bereits erfolgte Unterlagenbereitstellung im RIS informiert und aufgefordert, anhand der Ausführungen sowie der zur Verfügung stehenden Fachkarten eventuell bestehende Abweichungen oder fehlende Einzeichnungen/Markierungen baldmöglichst zu melden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Beitritt zur Kommunalen Energie-Holding Landkreis Bad Kissingen GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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11 | |
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung vom 10.01.2023 wurde durch Beschluss eine grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende erklärt und am 25.07.2023 dem vorgelegten Satzungsentwurf grundsätzlich zugestimmt.
Aufgrund der extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis Bad Kissingen und die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis und die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen angestellt für ein gemeinsames Engagement.
Ausgangslage:
• Investoren drängen zu Investitionsentscheidungen bzw. zum Tätigwerden in der Bauleitplanung
• Wertschöpfung soll im Landkreis gehalten werden
• Energieerzeugung war bislang den Gemeinden vorbehalten
• Änderung der Landkreisordnung steht an, so dass auch Landkreise Energie erzeugen dürfen
• Formen der Zusammenarbeit werden aktuell ausgelotet – Landkreis und auch die Stadt- und Gemeindewerke im Landkreis sollten möglichst mit eingebunden werden um das dort vorhandene Knowhow nutzen zu können
Ziele:
• Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen.
• Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Bad Kissingen soll Gelegenheit geboten werden, sich aktiv an der Umsetzung von Projekten zu beteiligen und von diesen zu profitieren.
• Durch Realisierung der Überschüsse in den Kommunen, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen in der Region wird auch die Akzeptanz für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen oder die Umsetzung lokaler / regionaler Versorgungskonzepte bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht.
• Vision: Die Energieversorgung im Landkreis Bad Kissingen wird eins – gemeinsam erschließen wir nachhaltige Energie – für Mobilität, Wärme und elektrische Anwendungen aus der Region für die Region.
Philosophie:
Regional denken:
• Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km2 bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern – ideale Bedingungen, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und zum Landschaftsbild passen!
• Energiewende im Landkreis selbst in die Hand nehmen und zwar mit Experten, Institutionen und Kapital aus der Region.
• Davon profitieren alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz bleiben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigern die Akzeptanz und schaffen eine Energiewende auf Augenhöhe
• Die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur orientiert sich dabei an Vorstellungen und Bedürfnissen der Kommunen – eine gute Alternative zu spontanen Projektangeboten fremder Investoren!
• Indem eine landkreisweite Institution zu 100 % im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst steht, ist die regionale Gestaltungsmöglichkeit maximal und wird eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Region geschaffen.
Gemeinsam profitieren:
• Die Nutzung erneuerbarer Energien erlaubt es Kommunen, unabhängiger zu werden. Energieträger, die bislang überregional oder aus anderen Ländern bezogen werden mussten, können nun vor Ort bereitgestellt werden. Damit findet Wertschöpfung unmittelbar in der Kommune statt.
• Kommunen, Städte und Gemeinden können in mehrerlei Hinsicht hiervon profitieren: Gemeinsam erschließen wir Nutzenpotenziale durch sinnvolle Verwendung kommunaler Flächen und Liegenschaften, die Beteiligung der Kommunen an der Umsetzung von Projekten im Bereich regenerativer Energien und Infrastrukturentwicklung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließlich die Generierung von Erträgen vor Ort.
Weiteres Vorgehen:
23 Gemeinden und der Landkreis Bad Kissingen haben im Frühjahr 2023 ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende erklärt mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:
- Flächensicherung
- Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
- Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie
- Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten
Nach mehreren Gesprächsrunden und unter Einbeziehung einer Anwaltskanzlei wurde eine Satzung zu einer Kommunalen Energieholding GmbH erarbeitet und abgestimmt. Folgende Struktur ist geplant:
Diskussionsverlauf
Dem Gremium ist es sehr wichtig, dass beispielsweise auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B.: nach Ablauf von Einspeisevereinbarungen von PV-Anlagen) Privatpersonen ihren Stromverkauf ebenfalls über die Holding abwickeln können.
Diese Möglichkeiten scheinen durch die vorliegenden Unterlagen (Präsentation und Satzungstext) gewährleistet zu sein.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Satzung der Energie-Holding-GmbH Landkreis Bad Kissingen und somit dem Eintritt der Gemeinde als Gesellschafter in die Energie-Holding-GmbH Landkreis Bad Kissingen mit einem Geschäftsanteil zu.
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Notwendige redaktionelle Änderungen im Rahmen der Prüfung/Eintragung können vorgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Planung und Umsetzung Himmelschauplatz an der Extratour "Waldfenster"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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beschließend
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12 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.03.2020 teilt das Regionalmanagement des Landkreises mit, dass auch im Landkreis Bad Kissingen der Sternenpark im UNESCO Biosphärenreservat Rhön mit zwei Himmelschauplätzen um eine weitere Attraktion aufgewertet werden könnte. Die Himmelschauplätze sollen mit drehbarer Wellenliege, Fernglasaufsetzern, einer beweglichen Himmelskarte und einem Polarsternfinder einheitlich ausgestattet werden und ermöglichen das Erleben des Sternenhimmels am Tag und in der Nacht. Ein Standort, am Berghaus Rhön, wird im Oktober 2023 aufgebaut.
Für den zweiten Himmelschauplatz ist als Standort an der Extratour „Waldfenster“ ein frei liegendes Wiesenstück, auf dem eine Liegebank steht, unterhalb der neuen Wetterschutzhütte bei Waldfenster angedacht (siehe Lageplan). Die Projektträgerschaft (Kofinanzierung und Übernahme des späteren Unterhalts) müsste der Markt Burkardroth übernehmen. Eine unmittelbare PKW-Zufahrtsmöglichkeit ist nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt.
Mit Beschluss vom 31.03.2020 hat der Marktgemeinderat bei einer Bruttokostenannahme von 15.000 Euro bereits der Umsetzung zugestimmt. Aus verschiedensten Gründen wurde dieses Projekt zurückgestellt soll aber nun umgesetzt werden. Mit Schreiben vom 18.08.2023 hat das Landratsamt Bad Kissingen mitgeteilt, dass neue LEADER-Fördermittel zur Verfügung stehen und die Antragstellung ab November 2023 möglich ist.
Für die komplette Ausstattung sind pro Schauplatz mittlerweile ca. 23.000 bis 25.000 Euro brutto zu veranschlagen. Zur Finanzierung können LEADER-Mittel (unverändert 60% der förderfähigen Nettokosten) durch den Projektträger beantragt werden.
Diskussionsverlauf
Auch wenn das Projekt breite Zustimmung erfährt, werden die teilweise sehr hohen Einzelpreise für die Ausstattungsgegenstände bemängelt. Hier sollte möglichst nach kostengünstigeren Angeboten gesucht werden.
Da sich dieses Angebot nicht an Tagestouristen richtet, werden Befürchtungen hinsichtlich der Zufahrtssituation (die landwirtschaftlichen Wege sind grundsätzlich gesperrt) sowie auch möglicher Auswirkungen auf die Jagdausübung (Verschlechterung der Verpachtungserlöse) vorgetragen. Bei der Jagdpacht müsste die Kommune als Projektträger zu einem späteren Zeitpunkt ggf. regulierend eingreifen.
Beschluss
Der Markt Burkardroth sieht mit der Einrichtung eines Himmelschauplatzes an der Extratour „Waldfenster“ weiterhin eine touristische Aufwertung und beschließt trotz der merklich gestiegenen Kostenanschläge die Übernahme der Projektträgerschaft mit Kofinanzierung. Weiterhin wird sich der Markt nach der Projektumsetzung um den künftigen Unterhalt kümmern. Mäharbeiten sollen allerdings wie bei dem Himmelschauplatz am Berghaus vom Landkreis ausgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach günstigeren Anbietern bzw. Ausführungsmöglichkeiten zu suchen ohne den Förderanspruch zu verlieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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13. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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13 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
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Auftragnehmer:
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Auftragssumme:
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Ersatzneubau KiGa Burkardroth
Gewerk 17 - Einbauküche
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Küchenstudio Müller & Bauer GmbH
97789 Oberleichtersbach
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4.568,91 €
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Ersatzneubau KiGa Burkardroth
Gewerk 18 - Einbaumöbel
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Hemmerlein GmbH + Co. KG
97424 Schweinfurt
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61.640,81 €
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Einführung elektronisches Anordnungswesen
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komuna GmbH
84032 Altdorf
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. Wasserversorgung;
Sachstandsbericht zur Entwicklung in der Wasserversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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17.10.2023
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ö
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informativ
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14 | |
Sachverhalt
Im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung gibt Wassermeister Thorsten Zehe einen Überblick über die Entwicklungen in der gemeindlichen Wasserversorgung. Die Verlustquoten konnten teils merklich reduziert werden. Der Lieferant beschäftigt sich schon seit längerem mit der Überprüfung der Zählerabweichungen in Frauenroth, aktuell jedoch noch immer ohne entsprechendes Ergebnis. Momentan liegen die Nachtwerte in allen Lieferzonen der RMG bei 0.
Weiterhin geht er in seiner Präsentation auf die Gefahren bei überlangen Hausanschlüssen ein. Kurz vor dem Jahreswechsel zeigte sich die mögliche Verlustmenge an einem konkreten Rohrbruchereignis. Hier sollte zur Minimierung der hygienischen wie auch der finanziellen Gefahren für die Abnehmergemeinschaft eine entsprechende Regelung getroffen werden.
Abschließend werden dann noch die anstehenden Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung kurz dargestellt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2023 15:32 Uhr