Datum: 14.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.10.2023
2 Bauantrag: Nutzungsänderung von einem Textilladen zu einem Döner-Bistro, Fl.-Nr. 211, Am Roten Rain 4, Gem. Burkardroth
3 Bauantrag: Nutzungsänderung vom ehemaligen Pfarrhaus zu einem Kindergarten, Fl.-Nr. 37, Köhlerstraße 32, Gem. Gefäll
4 Bauantrag: Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Abstellraum für Fahrräder und Müll, Fl.-Nr. 1651/5, St.-Antonius-Straße 7, Gem. Gefäll
5 Bauantrag: Um- und Anbau an best. Wohnhaus; Nutzungsänderung von Geschäfts- in Wohnräume, Fl.-Nr. 226/49, Büttnerstraße 5, Gem. Zahlbach
6 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Nordwest" des Marktes Burkardroth in der Fassung vom 14.11.2023
7 Änderung Flächennutzungsplan und Änderung des best. Bebauungsplan „Mehrzweckspielfläche Lauter“ zum Bau eines Kinderspielplatzes neben der Multifunktionsspielfläche in Lauter
8 Feuerwehrwesen; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
9 Feuerwehrwesen; Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssätze
10 Klimaschutznetzwerk Main-Rhön; Potenzialanalyse Wärmenetz OT Premich
11 Information zum geplanten Trassenverlauf der Höchstspannungsleitung Dipperz - Bergrheinfeld West

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-11-14 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-11-14 - Feuerwehrsatzung.pdf
Download 2023-11-14 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.10.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Zu TOP 7 „Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Teichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2092 der Gemarkung Waldfenster“ wird auf Wunsch von Marktgemeinderat Johannes Schlereth noch in das Protokoll aufgenommen, dass sich die Entnahmeerlaubnis auf das Quellwasser der Lauter bezieht.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Nutzungsänderung von einem Textilladen zu einem Döner-Bistro, Fl.-Nr. 211, Am Roten Rain 4, Gem. Burkardroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Burkardroth. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Nutzungsänderung vom ehemaligen Pfarrhaus zu einem Kindergarten, Fl.-Nr. 37, Köhlerstraße 32, Gem. Gefäll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Gefäll. Die Erschließung ist gesichert. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Wehner weist darauf hin, dass zur Erfüllung der Brandschutzvorschriften ggf. ein zweiter Rettungsweg beispielsweise über einen Gerüstturm mit Treppe gestellt werden muss. Aufgrund der voraussichtlichen Bauzeit von etwa 2 Jahren käme hierfür statt einer Miete auch ein Kauf in Frage.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauantrag: Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage und Abstellraum für Fahrräder und Müll, Fl.-Nr. 1651/5, St.-Antonius-Straße 7, Gem. Gefäll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Höhe“ in Gefäll. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform und Dachneigung, der Farbe der Dacheindeckung, der Traufhöhe und der Geländeveränderung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauantrag: Um- und Anbau an best. Wohnhaus; Nutzungsänderung von Geschäfts- in Wohnräume, Fl.-Nr. 226/49, Büttnerstraße 5, Gem. Zahlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Brandsacker - Hohenacker“ in Zahlbach. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans "Nordwest" des Marktes Burkardroth in der Fassung vom 14.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Da der Markt Burkardroth einen Lückenschluss vorsieht und eine Nachverdichtung innerhalb der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 727/8, 727/18 und 4667 anstrebt, ist zur Wahrung der städtebaulichen Ordnung die Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ erforderlich. In der Marktgemeinderatssitzung am 17.10.2023 wurde dem Marktgemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen. Die vorgetragenen Abwägungspunkten wurden vom Ratsgremium beschlussmäßig behandelt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ in der Fassung vom 14.11.2023 und fasst somit den Satzungsbeschluss. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die 2. Änderung des Bebauungsplans „Nordwest“ tritt somit in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Änderung Flächennutzungsplan und Änderung des best. Bebauungsplan „Mehrzweckspielfläche Lauter“ zum Bau eines Kinderspielplatzes neben der Multifunktionsspielfläche in Lauter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Markt Burkardroth beschließt, für eine Teilfläche der Fl. Nr. 694/1 und für die Fl. Nr. 693/1 der Gemarkung Lauter die 10. Änderung vom Flächennutzungsplan und die Änderung vom Bebauungsplan „Mehrzweckspielfläche Lauter“. Das Planungsgebiet liegt im Süden vom Ortsteil Lauter. Die Änderung vom Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan vom umfasst eine Fläche von ca. 1.400 m². 
Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“, wird nach der Beschlussfassung öffentlich bekannt gemacht. Anschließend wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich der jeweiligen Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Beschluss

Der Markt Burkardroth beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit anschließender frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Feuerwehrwesen; Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Vergangenheit führte die Anwendung der früher ermittelten Pauschalsätze vermehrt zu Problemen bei Abrechnungen mit Versicherungen. Aus diesem Grund ist für die Kommunen eine konkrete Kalkulation erforderlich. In diesem Zuge bietet es sich an, auf die neueste Mustersatzung zurückzugreifen. Das vom Bayerischen Gemeindetag favorisierte Muster der Feuerwehr-Kostensatzung entspricht im Wesentlichen dem amtlichen Muster des Innenministeriums (Anlage 6 der neuen VollzBekBayFwG). Der Arbeitskreis der vier Verbände hat allerdings einige Ergänzungen vorgenommen, um den Adressaten der Satzung, den Bürgern, den Satzungstext verständlich zu machen. So führt § 1 Abs. 1 Satz 1 des Musters der Verbände – wie in der Vergangenheit – beispielhaft die Pflichtleistungen der Feuerwehren auf, für die Kostenersatz verlangt werden kann.

Beschluss

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat den Neuerlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Fassung vom 14. November 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Feuerwehrwesen; Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 9

Sachverhalt

Bereits seit mehreren Jahren kommen zur Abrechnungsvereinfachung von Ausbildungs- und Ausstattungskomponenten für die Feuerwehren feste Entschädigungssätze zur Anwendung. Aufgrund der eingetretenen teils massiven Kostenentwicklungen wurde eine Überarbeitung der Betragsfestsetzungen vorgenommen. Die vorgeschlagenen Anpassungen werden Ratsgremium einzeln vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Da die Erste-Hilfe-Ausbildung für die Ableistung der Modularen Feuerwehr-Ausbildung notwendig ist, wird der vorgeschlagenen Entschädigung bzw. der Übernahme der Kursgebühren zugestimmt. Zur Klarstellung soll der Entschädigungsausschluss für Auffrischungsübungen Erste Hilfe u.ä. beibehalten werden.
Die Ausbildungskosten für Motorsägenlehrgänge werden weiterhin – sofern diese für die jeweilige Feuerwehr notwendig sind – bei Bedarf auf Nachweis übernommen.

Beschluss

Nach Beratung stimmt der Marktgemeinderat der vorgelegten Auflistung und der damit einhergehenden Betragsanpassungen incl. der diskutierten Anpassungen zu. Die neuen Sätze finden ab 01.01.2024 Anwendung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Klimaschutznetzwerk Main-Rhön; Potenzialanalyse Wärmenetz OT Premich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aus dem kommunalen Klimaschutz-Netzwerk Main-Rhön stehen dem Markt Burkardroth noch Fördermittel zur Verfügung. Es würde sich aufgrund der anstehenden Straßenbauarbeiten an der OD Premich (Länge ca. 1,5 km) anbieten, hier eine Potenzialanalyse und wirtschaftliche Bewertung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung mittels Wärmenetz für den OT Premich erstellen zu lassen. Die Aufwendungen belaufen sich nach dem vorliegenden Angebot auf insgesamt 14.161,00 € brutto. Hiervon werden ca. 70% über das Klimaschutznetzwerk gefördert.
Mit Erstellung einer Wärmenetzplanung bzw. der späteren Beschlussfassung diese umzusetzen, werden allerdings die eventuell bestehenden Fördermöglichkeiten der betroffenen Anlieger für andere Heizquellen eingeschränkt oder gänzlich beschnitten.

Diskussionsverlauf

Zur Beauftragung der Potentialanalyse sollte ein Abschlusstermin vorgegeben werden damit der Bau der OD nicht durch diese zusätzliche Prüfung zeitlich ausgebremst wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hält aufgrund der vom Staatlichen Bauamt avisierten Ausbauarbeiten an der OD Premich sowie der doch noch ungewissen Entwicklungen in der ländlichen Wärmeversorgung eine maßnahmenbezogene Wärmenetzplanung als gemeindliches Pilotprojekt für sinnvoll und beschließt, diese erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Information zum geplanten Trassenverlauf der Höchstspannungsleitung Dipperz - Bergrheinfeld West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö informativ 11

Sachverhalt

Mit Schreiben der Bundesnetzagentur vom 25.10.2023 wurde der Markt im Rahmen der Bundesfachplanung über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Höchstspannungsleitung Dipperz – Bergrheinfeld West unterrichtet. Bis zum 05.01.2024 besteht die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme für dieses Verfahren. Der nunmehr vorgeschlagene Trassenkorridor verläuft im Landkreis vorrangig über die Gebiete der Gemeinden Zeitlofs und Wartmannsroth.
Über den Vorsitzenden des Vereins „Südlink“ Bürgermeister Mario Götz soll ein Vorschlag für eine einheitliche Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden. Dem Ratsgremium obliegt es dann, in einer der diesjährigen Sitzungen noch über die Abgabe einer Stellungnahme zu entscheiden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Klaus Schmitt war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal zugegen.

Datenstand vom 29.11.2023 08:26 Uhr