Datum: 28.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-11-28 - BGS-WAS - Neufassung.pdf
Download 2023-11-28 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-11-28 - Niederschrift ÖT.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.11.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bauantrag: Nutzungsänderung eines Kellerraums in einen Verkaufsraum, Fl.-Nr. 226/47, Büttnerstraße 1. Gem. Zahlbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2023
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Die bestehende bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Brandsacker - Hohenacker“ in Zahlbach. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Gewerbefläche in Stralsbach mit Sondergebiet für Photovoltaik; Vorstellung des Planentwurfs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2023
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Planer Dipl.-Ing. Johannes Hahn gibt nochmals einen Überblick über den aktuellen Verfahrensstand und bezieht sich hierzu vor allem auf die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsstelle, die verlesen wird. Weiterhin wird auf den Vorschlag des Landratsamtes verwiesen, den Bebauungsplan als GE-Gebiet aus der GI-Bezeichnung des Flächennutzungsplanes abzuleiten und zu entwickeln. Dies würde allerdings gegen den Willen der Regierung geschehen.
Wie dem Gremium bereits bekannt gegeben, forderte die Regierung als Höhere Landesplanungsstelle zunächst ein Überdenken der Flächenauswahl um dem Anbindegebot nachzukommen. Im Zuge einer Ortsbesichtigung konnten sich die Behördenvertreter davon überzeugen, dass die Gewerbefläche an der Bundesstraße die einzig verbleibende sinnvolle Entwicklungsmöglichkeit darstellt, da insbesondere andere angebundene Bereiche vor allem hinsichtlich der Verkehrserschließung (enge nicht ausgebaute Ortsdurchfahrten) ungeeignet sind. In Augenschein genommen wurden Flächen oberhalb des Pflegeheimes in Richtung Stangenroth, in Wollbach, in Waldfenster sowie auf Vorschlag der Regierung auch in Lauter und in Stralsbach (jeweils zw. Sportplatz und Ort).
Als Ergebnis dieser Besichtigungstour konnten die Vertreter der Regierung damit davon überzeugt werden, dass die Fläche in Stralsbach die einzig in Frage kommende Entwicklungsfläche darstellt und dem Markt als Kleinzentrum eine Gewerbeentwicklung zugestanden werden muss. Allerdings wird außer einer besseren Ausarbeitung des Bedarfsnachweises eine merkliche Verkleinerung der Gewerbegebietsfläche auf maximal 10 ha eingefordert, da für die Gesamtfläche ein Bedarf nicht nachgewiesen werden kann. Stattdessen könnte die Restfläche für PV-Anlagen beplant werden.
Um auch den Belangen der Stralsbacher nachzukommen, wurde vor längerem schon festgelegt, GE-Flächen auszuweisen. Damit ist eine Nachtarbeit von 22 bis 6 Uhr ausgeschlossen. Weiterhin ist ein längerer Sichtschutzwall mit einer Höhe von 4 m vorgesehen, der gleichzeitig als Lärmschutzwall fungieren kann. Vorgesehen ist eine Straßenanbindung an die Bundesstraße, hier werden für den Fall einer Zustimmung nach jetzigem Stand eine Linksabbiegespur mit Ampel oder ein Kreisverkehr favorisiert. Allerdings steht noch die Abstimmung hinsichtlich der Verkehrssicherheitsvorgaben aus.
Diskussionsverlauf
Aus den Reihen des Gremiums kann die Stellungnahme der Regierung in der vorgetragenen Form nicht nachvollzogen werden. Das Gebiet wurde von Beginn an in der Gesamtgröße konzipiert und eine Aufteilung auf GE-Gebiet und PV-Flächen könnte die Kommune je nach Flächennachfrage in der weiteren Entwicklung beschneiden. Hierzu muss allerdings deutlich gemacht werden, dass eine Genehmigung für die Gesamtfläche als Gewerbefläche nicht zu erzielen sein wird, weshalb sich die Kommune mit der Reduzierung der GE-Fläche abfinden muss. Um die Restfläche planerisch nicht gänzlich aufzugeben, wird der Vorschlag zur Sondergebietsausweisung für PV-Flächen notgedrungen akzeptiert. Dies könne nach den Ausführungen von Planer Hahn auch mit zeitlicher Befristung erfolgen.
Entsprechend des vorgestellten BPlan-Entwurfs soll der Wirtschaftsweg, in dem auch die Kanaldruckleitung verläuft, beibehalten werden. Es wird auch noch zu entscheiden sein, ob das dritte Regenrückhaltebecken welches die künftige PV-Fläche hätte aufnehmen sollen notwendig ist. Auswirkungen auf die Ortskanalisation von Stralsbach wird dies nicht haben, da hier nur Schmutzwasser eingeleitet und das Regen- und Oberflächenwasser anderweitig abgeleitet wird.
Beschluss
Entgegen den Vorstellungen von Planer Hahn, in der Sitzung bereits die eingegangenen Stellungnahmen zu behandeln, diente die heutige Vorstellung zunächst zur Erfüllung des zugesicherten Informationsflusses an die Ratsmitglieder sowie auch an die Stralsbacher Bürgerinnen und Bürger, da zwischenzeitlich nachhaltige Veränderungen eingetreten sind. Die Abarbeitung der Stellungnahmen sowie die Freigabe der erneuten Planauslegung soll baldmöglichst, jedoch erst nach Klärung verschiedener noch maßgeblicher Fragestellungen sowie Fixierung der Planbegründung erfolgen. Unter anderem ist vorher auch über die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) mit Anpassung der Verbrauchsgebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2023
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Nachdem die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung aus dem Jahr 2007 bereits zum siebten Mal geändert wurde und nun in Folge der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung eine weitere unumgängliche Änderung ansteht, sollte die Satzung auch aus Gründen der Rechtssicherheit gänzlich neu gefasst werden.
Dem Ratsgremium werden die vorgesehenen mehrheitlich redaktionellen Änderungen aufgezeigt. Ebenso das Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung. Aus dieser ergibt sich ein Erhöhungsbedarf von 0,20 Euro -netto- je Kubikmeter entnommenen Wassers. Vor allem hinsichtlich der im Vorjahr eingetretenen Anhebung der Einkaufsgebühren von der RMG um 0,40 Euro/m³ fällt damit die notwendige Erhöhung zur Erreichung einer Kostendeckung noch relativ moderat aus.
Diskussionsverlauf
Die im Zuge der Kalkulationsvorstellung aufgeworfenen Fragen zu den einzelnen Kostenentwicklungen, insbesondere für Personal, Fremdwasserzukauf und Kalkulatorische Kosten werden hinreichend erläutert. Weiterhin werden die Ratsmitglieder über die unterschiedlichen Faktoren zur Gebührenentwicklung (u.a. Alter und Zustand der Anlagenteile, Umlagemaßstab und Verteilungsschlüssel zwischen Beitrags- und Gebührenanteile) informiert, die einen reinen Gebührenvergleich mit anderen Versorgern faktisch unmöglich machen. Als Merksatz kann angeführt werden, dass günstige Beiträge zu höheren Gebühren führen und umgekehrt.
Beschluss
Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat den Neuerlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Beitrag- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) in der Fassung vom 28. November 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Informationen zur Umsetzung eines Bürgerbusses mit der Stadt Bad Kissingen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.11.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Nach mehreren Terminen und Gesprächen mit der Stadt Bad Kissingen, dem Markt Oberthulba und der Gemeinde Aura zum Thema Bürgerbus sind die Planungen inzwischen soweit fortgeschritten, dass eine Umsetzung zum 01. März 2024 angestrebt wird und zunächst für ein Jahr laufen soll.
Für die Bürger des Marktes Burkardroth sind zwei Routen vorgesehen:
- Montag - Fahrt nach Bad Kissingen – ab 9.00 Uhr:
- Oehrberg- Waldfenster- Lauter- Katzenbach- Hassenbach- Schlimpfhof- Albertshausen- Bad Kissingen (Berliner Platz)
Rückfahrt um 14.30 Uhr
- Dienstag – Fahrt nach Bad Kissingen – ab 9.00 Uhr:
- Premich- Gefäll- Stangenroth- Zahlbach- Burkardroth- Wollbach- Frauenroth- Stralsbach- Poppenroth- Klaushof- Bad Kissingen (Berliner Platz)
Rückfahrt um 14.30 Uhr
Das Projekt wird von Herrn Wolf, vom Busunternehmen Wolf, mit begleitet und unterstützt. Herr Wolf stellt uns einen Bus zur Verfügung und würde die ehrenamtlichen Fahrer einmalig schulen. Der Bus soll bei den Fahrern geparkt werden und diese sollen sich untereinander absprechen wo der Bus wann steht. Die Koordination der Fahrer soll in jeder Gemeindeverwaltung selbst stattfinden. Die Stadt Bad Kissingen würde die Unterhaltung des Busses (Reparaturen, Tankkosten, Versicherung) übernehmen, die Kosten verwalten und vorstrecken, diese sollen jährlich auf die vier Beteiligten Kommunen aufgeteilt werden. Ein einheitliches Logo wird erstellt, dies soll dann am Bus und an den Haltestellen sichtbar angebracht werden. Eine einfache Fahrt kostet für den Bürger 2,00 €.
Bei voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. 20.000,00 € verbleibt bei einer Aufteilung auf die vier Kommunen ein Eigenanteil für den Markt Burkardroth von ca. 5.000,00 €/ Jahr.
Es wurde rechtlich abgesichert, dass die Einführung eines Bürgerbusses keine Auswirkungen auf das Linienangebot des ÖPNV haben wird.
Beschluss
Der Umsetzung eines Bürgerbusses ab 01.03.2024, in Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Kissingen, dem Markt Oberthulba und der Gemeinde Aura für zunächst ein Jahr stimmt der Marktgemeinderat zu. Vor Ablauf der Jahresfrist ist über die Fortführung neu zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 11:06 Uhr