Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2023-12-19 - Bekanntmachung.pdf
Download 2023-12-19 - Niederschrift ÖT.pdf
Download 2023-12-19 - WAS 1. Änderung.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.11.2023 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bauantrag: Umnutzung eines bestehenden Gebäudes von Ferienwohnungen und gewerblich genutzter Werkstatt in privates Wohnen, Fl.-Nr. 81, Poststraße 9, Gem. Stangenroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Stangenroth. Die Erschießung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Bauantrag: Anbau einer Überdachung am bestehenden Wohnhaus, Fl.-Nr. 1/58, Stationsweg 10, Gem. Waldfenster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schulzengrund“ in Waldfenster. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform und Dachneigung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Erste Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.12.2023 informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration über Änderungen in der mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmten Fassung im Muster für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung (Muster-WAS) und empfiehlt deren Umsetzung. Neben dem Wegfall der bisherigen Grundlage für das begründungslose Widerspruchsrecht gegen Funkwasserzähler (§ 19a WAS) wurden auch Ergänzungen zum Anschluss- und Benutzungsrecht (§ 4 WAS), Abnehmerpflichten und Haftung (§ 13 WAS) sowie Art und Umfang der Versorgung (§ 15 WAS) vorgenommen.
Dem Ratsgremium werden anhand einer Gegenüberstellung die anstehenden Änderungen einzeln aufgezeigt und erläutert.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Satzungsvorstellung wird dem Ratsgremium auch der Antrag vom 16.12.2023 zur Entscheidung vorgelegt. In diesem fordern die Antragssteller die Beibehaltung eines voraussetzungslosen Widerspruchsrechtes gegen die Funkfunktion sowie entsprechende Verankerung in der gemeindlichen Satzung. Begründet wird der Antrag mit dem Schutz vor Datenmissbrauch, der Forderung zur sparsamen Datenerhebung und die ihrer Meinung nach damit einhergehenden erheblichen Eingriffe in die rechtlich geschützte Privatsphäre.
Das Ratsgremium schließt sich der Argumentation des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Gemeindetages an und hält die Argumentation auch aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Gerichtsurteile für nicht hinreichend um vom Regelungsinhalt des Satzungsmusters abzuweichen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten ersten Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung (WAS) in der Fassung vom 19. Dezember 2023. Ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht wird nicht eingeräumt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Informationen zur Entwicklung der Abwassergebühr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Die Abwassergebühren wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2022 angepasst. Hierbei wurde aufgrund des Ergebnisses der Gebührenkalkulation die Niederschlagswassergebühr bei 0,21 Euro/m² belassen, die Schmutzwassergebühr auf 2,72 Euro/m³ festgesetzt und eine Anhebung der Grundgebühren vorgenommen. In der Summe ergibt sich ohne Grundgebühr damit eine Gesamteinleitungsgebühr ohne Splitting von 3,89 Euro/m³.
Im Zuge der massiven Energiepreissteigerungen erfolgte nunmehr eine Nachkalkulation, wie bisher für einen vierjährigen Zeitraum. Nach dem aktuellen Ergebnis wäre eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr auf 0,25 Euro/m² (+ 19 %) und der Einleitungsgebühr auf 2,88 Euro/m³ (+ 5,8 %) notwendig. Die Gesamtgebühr läge damit bei 4,18 Euro (+ 7,45 %).
Eine Anpassung könnte jedoch nur durch einen Abbruch des Kalkulationszeitraumes zur Umsetzung gelangen. Lediglich in eng umgrenzten Ausnahmefällen, wenn wesentliche und nicht vorhersehbare Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen eintreten, kann eine derartige Unterbrechung gerechtfertigt sein (vgl. Nitsche/Baumann/ Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, 20.09/6b). Der BKPV sah die Wesentlichkeit bei einem Erhöhungsumfang von 4,9 % als nicht gegeben an.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufgrund der zur Disposition stehenden Steigerungsrate von unter 8 % liegt eine Unterschreitung des Wesentlichkeitsfaktors vor, so dass ein Abbruch des Kalkulationszeitraumes aktuell noch nicht zulässig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Trassenverlauf der Höchstspannungsleitung Dipperz - Bergrheinfeld West;
Stellungnahme des Marktes Burkardroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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informativ
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6 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben der Bundesnetzagentur vom 25.10.2023 wurde der Markt im Rahmen der Bundesfachplanung über die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Höchstspannungsleitung Dipperz – Bergrheinfeld West unterrichtet. Bis zum 05.01.2024 besteht die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme für dieses Verfahren. Der nunmehr vorgeschlagene Trassenkorridor verläuft im Landkreis vorrangig über die Gebiete der Gemeinden Zeitlofs und Wartmannsroth.
Über den Vorsitzenden des Vereins „Südlink“ Bürgermeister Mario Götz soll ein Vorschlag für eine einheitliche Stellungnahme zur Verfügung gestellt und zur Sitzung vorgelegt werden. Dem Ratsgremium obliegt es, über die Abgabe einer Stellungnahme zu entscheiden.
Beschluss
Auch wenn sich der Markt Burkardroth mit seinem Gemeindegebiet nicht im vorgeschlagenen Trassenkorridor, sondern aktuell lediglich im alternativen, von der A7 abzweigenden und um Bad Kissingen herum geführten, Trassenkorridor befindet, spricht sich der Marktgemeinderat gegen diesen Alternativkorridor aus und beauftragt die Verwaltung, eine ablehnende Stellungnahme abzufassen und einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Eigenwirtschaftlicher Ausbau Glasfasernetz;
Klarstellungen zur aktuellen Informationspolitik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
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ö
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informativ
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7 | |
Sachverhalt
Aufgrund den von der Telekom Deutschland GmbH herausgegebenen Informationen bzw. Werbeanschreiben an ihre Anschlussnehmer konnten nach mehreren Versuchen endlich weitere Informationen eingeholt werden.
Nach der gemeinschaftlich unterzeichneten Absichtserklärung war vorgesehen, dass der Markt Burkardroth den Netzbetreiber bei der Informationspolitik entsprechend unterstützt, die bisherigen Schritte sind bislang leider ohne Rücksprache mit uns erfolgt. Zudem war im Vorfeld abgesprochen, dass für die Erstellung eines kostenlosen Hausanschlusses ein Glasfasertarif gebucht werden muss aber nicht zwingend bei der Telekom und auch nicht sofort. Eine kostenfreie Anschlussbuchung soll noch bis zum Abschluss der Tiefbauarbeiten (vor dem anzuschließenden Anwesen) erfolgen können.
Auf Anfrage erhielten wir nunmehr nachfolgende Antwort: „Da hier ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Firma GlasfaserPlus umgesetzt wird, ist hier der kostenfreie Ausbau des Hausanschlusses nur dann der Fall, wenn man auch einen Vertrag bucht. Die Firma GlasfaserPlus baut hier nur das Netz und bietet keine Tarife an. Sie verdient nur Geld wenn ein Tarif über ihr Netz gebucht wird. Das Netz der Firma GlasfaserPlus ist ein offenes Netz und alle Internet-Anbieter können hier potenziell Verträge anbieten. Damit dies möglich ist muss aber eine vertragliche Regelung hierfür geschlossen sein. Bisher ist die Deutsche Telekom noch als exklusiver Internet Anbieter auf dem Netz der Firma GlasfaserPlus aktiv.
Wenn sie oder andere Eigentümer einen Glasfaseranschluss haben möchten muss also zum aktuellen Zeitpunkt ein Glasfaservertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen werden. Hierzu empfehle ich www.telekom.de/glasfaser hier kann jeder prüfen ob man im Ausbaugebiet liegt und ob man bereits einen Tarif buchen kann. Man wird hier ganz normal informiert welche Tarife man buchen kann. Die neuen Glasfaser Tarife sind identisch mit denen der neuen Kupfer Tarife.“
Die Angebotsfristen belaufen sich alle grundsätzlich nur auf einen begrenzten Zeitraum von 4 Wochen. Eine Buchung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, allerdings könnten dann theoretisch auch noch Änderungen in der Tarifstruktur eintreten, auch wenn dies von Seiten der Telekom aktuell als eher unwahrscheinlich eingestuft wird.
Beschluss
Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen hinsichtlich der äußerst unklaren Ausführungen seitens der Telekom enttäuscht zur Kenntnis. Bürgermeister Wehner soll zusammen mit der Verwaltung weiterhin Druck auf die Telekom ausüben, um diese zur schnellstmöglichen Umsetzung der ursprünglich angekündigten Informationspolitik (z.B. öffentliche Infoveranstaltungen, örtliche Telekom-Laden) zu bewegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.12.2023
|
ö
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8 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
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Auftragnehmer:
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Auftragssumme:
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KiGa Burkardroth
Gewerk 2.1 Elektroarbeiten
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Koch Haustechnik GmbH
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169.411,33 €
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 11:04 Uhr