Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2024
2 Bauantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Fl.-Nr. 1288 und 1289, Schmalzmühlweg 4b, Gem. Frauenroth
3 Bauantrag: Erweiterung einer verfahrensfrei errichteten landwirtschaftlichen Gerätehalle mit einer Überdachung, Fl.-Nr. 4593, Lage: Grabwegäcker, Gemarkung Stangenroth
4 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
5 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; B) Behandlung der Wünsche und Anregungen der Bürger
6 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; C) Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
7 Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; A) Behandlung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange
8 Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; B) Eingaben aus der Bürgerbeteiligung
9 Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; C) Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
10 Anpassung der Gemarkungsgrenzen, Flurneuordnung Waldfensterer Forst
11 Änderung der Gemeindegrenzen, §58 Abs. 2 FlurbG, Flurneuordnung Waldfensterer Forst
12 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-02-20 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-02-20 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.01.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Fl.-Nr. 1288 und 1289, Schmalzmühlweg 4b, Gem. Frauenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der geplanten Lager- und Maschinenhalle werden landwirtschaftliche Maschinen, die zum Bearbeiten der Felder und zum Abtransport der Ernte benötigt werden untergestellt. Des weiteren ist je nach Ernteertrag eine Getreide, Heu und Strohlagerung an der Giebelseite geplant. Im Raum Maschinen- und Gerätelager mit Hofwerkstatt werden die Maschinen, bei denen viel Elektronik verbaut ist, staubfrei untergestellt. Das anfallende Regenwasser wird von der Dachfläche abgeleitet und versickert in den beiden geplanten ca. 43 m² großen Versickerungsmulden auf den Grundstücken Fl.-Nr. 1288 und Fl.-Nr. 1289.

Beschluss

Die geplante bauliche Anlage liegt im Außenbereich der Gemarkung Frauenroth. Die Erschließung ist über die Straße „Schmalzmühlweg“ und den Feldweg Fl.-Nr. 1262 gesichert. Ein Anschluss an die Entwässerungsanlage bzw. an die Wasserversorgungsanlage wird nicht benötigt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne der baurechtlichen Vorschriften handelt, aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken begegnet oder wenn es als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann (§35 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Erweiterung einer verfahrensfrei errichteten landwirtschaftlichen Gerätehalle mit einer Überdachung, Fl.-Nr. 4593, Lage: Grabwegäcker, Gemarkung Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 27.08.2020 beantragte Herr Matthias Keßler den verfahrensfreien Bau einer landwirtschaftlichen Halle als privilegiertes Bauvorhaben im ortsnahen Außenbereich von Stangenroth. Der Bauantrag wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 29.09.2020 (TOP 3c) behandelt. Die Genehmigung der Halle hat das Landratsamt Bad Kissingen am 07.10.2020 erteilt. Die Halle mit einer Größe von 8,00 m x 12,00 m wurde inzwischen auf der Fl.-Nr. 4593 errichtet. 
Am 18.01.2024 wurde von Herrn Keßler ein Bauantrag auf Erweiterung der best. landwirtschaftlichen Halle beim Landratsamt Bad Kissingen eingereicht. An die best. Halle soll auf der bereits betonierten Abstellfläche eine 8,00 m x 11,95 m große Überdachung angebaut werden. Unter der Überdachung sollen ausschließlich landwirtschaftliche Geräte abgestellt bzw. Materialien gelagert werden. Das anfallende Regenwasser wird von der Dachfläche abgeleitet und versickert unmittelbar auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4593.

Beschluss

Die geplante bauliche Anlage liegt im Außenbereich der Gemarkung Stangenroth. Die Erschließung ist über den Feldweg „Grabweg“, Fl.-Nr. 4666 gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne der baurechtlichen Vorschriften handelt, aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken begegnet oder wenn es als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann (§35 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Burkardroth hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 und 13.06.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Stralsbach beschlossen. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 13.06.2023, in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Burkardroth vom 07.07.2023 hingewiesen.
Während der Frist für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bürgern in 3 Eingaben Wünsche und Anregungen vorgetragen.
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 06.07.2023 um Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung bis zum 18.08.2023 gebeten:
1.        Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
2.        Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
3.        Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung, Koordinierung-Energie
4.        Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik, kreiseigener Hochbau
5.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
6.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
7.        Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenverwaltungsbehörde -Verkehrsbehörde-
8.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde
9.        Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
10.        Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen
11.        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
12.        Staatl. Bauamt Schweinfurt, Straßenbauamt
13.        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen (ADBV)
14.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
15.        Bayernwerk AG, Schweinfurt
16.        PLEdoc GmbH, Essen
17.        Zweckverband zur Wasserversorgung der RMG, Poppenhausen
18.        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
19.        Bayer. Staatsbad GmbH, Bad Kissingen
20.        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
21.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale
22.        Bayer. Bauernverband, Würzburg
23.        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau
24.        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Oerlenbach
25.        Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth
26.        Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg 
27.        Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale
28.        Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Würzburg
29.        Markt Bad Bocklet
30.        Stadt Bad Kissingen
31.        Markt Geroda
32.        Markt Oberthulba
33.        Gemeinde Riedenberg
34.        Gemeinde Sandberg
35.        Markt Wildflecken

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben keine Stellungnahme abgegeben. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass diese Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange den Planungsabsichten des Marktes Burkardroth vorbehaltlos zustimmen:
13.        Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
19.        Bayer. Staatsbad GmbH, Bad Kissingen 
23.        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Bad Brückenau
27.        Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a. d. Saale
30.        Stadt Bad Kissingen
34.        Gemeinde Sandberg

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben eine Stellungnahme abgegeben und darin ihr Einverständnis zu den Planungsabsichten des Marktes Burkardroth geäußert:
4.        Landratsamt Bad Kissingen, Bautechnik, kreiseigener Hochbau
9.        Landratsamt Bad Kissingen, Gesundheitsamt
14.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
16.        PLEdoc GmbH, Essen
17.        Zweckverband zur Wasserversorgung der RMG, Poppenhausen
20.        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
25.        Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Bayreuth
26.        Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, Nürnberg
28.        Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, Würzburg
29.        Markt Bad Bocklet
32.        Markt Oberthulba
33.        Gemeinde Riedenberg
35.        Markt Wildflecken
A)        Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss 1

  1. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
    Schreiben vom 11.08.2023, Az. 24-8314.1302-14-2-11 (FP), Frau Weiß
sowie Vermerk zur Ortbegehung im Gemeindegebiet Burkardroth am 13.10.2023
Die Höhere Landesplanungsbehörde hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Aufgrund der Stellungnahme fand am 13.10.2023 zwischen den Behördenvertretern der Regierung von Unterfranken, des Landratsamtes Bad Kissingen sowie des Marktes Burkardroth ein Ortstermin statt. Das Schreiben vom 11.08.2023 sowie der Vermerk vom 13.10.2023 wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Zu 1. Historische Entwicklung der Planfläche und den vormaligen Bewertungen
Die Ausführungen zur historischen Entwicklung der Planfläche und den vormaligen Bewertungen nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis.
Zu 2. Vorliegende Planung
Zu 2.1 Gewerbliche Entwicklung und Standortwahl
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass der Markt Burkardroth als Grundzentrum mit seiner zentralörtlichen Funktion für eine weitere Gewerbeansiedlung prinzipiell geeignet ist und der vorgesehene Standort den regionalplanerischen Zielen entspricht.
Zu 2.2 Bedarf für weitere Gewerbeentwicklung
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass entsprechend der vorliegenden Anfragen an den Markt Burkardroth ein konkreter Bedarf an Gewerbeflächen besteht.
Dieser Bedarf gründet sich auf Anfragen ortsansässiger Firmen als auch auf Anfragen nach Flächen für eine Neuansiedlung von Firmen bzw. Betrieben.
Die Begründung zur Änderung der FNP wird mit Angaben zum konkreten Bedarf an Gewerbeflächen ergänzt.
Zu 2.3 Anbindegebot
Der Markt Burkardroth stellt fest, dass es nach dem LEP zum Anbindegebot verschiedene Ausnahmetatbestände gibt.
Nach Auffassung des Marktes Burkardroth ist eine „Ausnahme zulässig, wenn auf Grund der Topographie oder schützenswerter Landschaftsteile oder tangierender Hauptverkehrsstraßen ein angebundener Standort im Gemeindegebiet nicht vorhanden ist“.
Dazu wurden in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes „Alternativstandorte“ beschrieben und bewertet.
Zu 3. Ergebnis
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Höhere Landesplanungsbehörde in ihrer Beurteilung festgestellt hat, dass die „vorliegende Planung nicht den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere den Grundsätzen unter 3.1.1.LEP und dem Ziel der Raumordnung 3.3 LEP sowie den Zielen unter B II 1.1 im Regionalplan Main-Rhön entspricht“.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Höhere Landesplanungsbehörde die Einschätzung teilt, dass sich die Ausweisung von neuen Gewerbeflächen aufgrund der topographischen Situation „als kompliziert erweist“.
Der Marktgemeinderat nimmt mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass grundsätzlich eine „moderate“ Gewerbeentwicklung ermöglicht werden kann.

Aufgrund der Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde fand am 13.10.2023 ein gemeinsamer Termin statt, bei dem die Notwendigkeit einer Ausweisung eines Gewerbegebietes erörtert wurde. Anschließend fand eine Ortsbegehung der verschiedenen Standort-„Alternativen“ statt.

Auf den Vermerk zur Ortbegehung in Burkardroth vom 13.10.2023wird im Folgenden Bezug genommen. 
Der Marktgemeinderat von Burkardroth beschließt:
Im Vermerk der Höheren Landesplanungsbehörde wird anerkannt, dass die von der Marktgemeinde „favorisierte Fläche südwestlich von Stralsbach die einzige ebene Fläche ist, die zugleich auch verkehrlich gut angebunden wäre und damit keinen zusätzlichen Schwerlastverkehr durch die gemeindlichen Ortsteile erzeugen würde“.
Zu Anbindegebot:
Der Marktgemeinderat schließt sich der Einschätzung der Höheren Landesplanungsbehörde, dass die erste Ausnahme zum Ziel 3.3 LEP aufgrund der topographischen Situation in Burkardroth angewendet werden kann, vollumfänglich an.
Damit kann in nicht angebundener Lage an der B 286 eine Gewerbefläche südwestlich von Stralsbach entstehen.
Zu Größe:
Der Marktgemeinderat beschließt die Fläche für das Gewerbegebiet (GE) zu reduzieren.
Für den „Gewerbepark Stralsbach“ erfolgt eine Ausweisung von der Bundesstraße       B 286 bis zur 20-kV-Hochspannungsleitung der Bayernwerk Netz GmbH. 
Damit wird die dem Markt Burkardroth von der Regierung von Unterfranken zugestandene maximale Flächengröße von 9 – 10 Hektar eingehalten. Konkret werden damit Gewerbeflächen von 9,4 ha ausgewiesen.
Die ursprünglich geplante Fläche zwischen der 20-kV-Freileitung und dem geplanten Sichtschutz- / evtl. Lärmschutzwall wird als Sondergebiet – Photovoltaik (SO Photovoltaik) ausgewiesen.
Der Sichtschutz- / evtl. Lärmschutzwall verbleibt -aufgrund seiner Lage an der Hangkante- in der Planung wie vorgesehen. Damit werden/sollen etwaige Beeinträchtigungen für die Bewohner in Stralsbach von vornherein ausgeschlossen werden.
Der Marktgemeinderat beschließt -wie von der Höheren Landesplanungsbehörde vorgeschlagen- „ökologische bzw. weitreichende grünordnerische Festsetzungen in die Planung aufzunehmen, um dem solitären Standort zwischen Landschaftsschutzgebiet, Biotop, Wald und Wiesenbrüterfläche gerecht zu werden.“

Zu Bedarfsnachweis:
Zu den Unterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein nachvollziehbarer und ausführlicher Bedarfsnachweis erarbeitet. Dieser wird mit den an den Markt Burkardroth gerichteten Anfragen untermauert.
Zu Alternativen-Prüfung:
Die Alternativen-Prüfung wird mit kleineren Flächen bis ca. 5 ha (z.B. nördlich des GT. Lauter zwischen Sportplatz und Ortseingang) ergänzt. 
Der Marktgemeinderat von Burkardroth bedankt sich bei der Regierung von Unterfranken -Höhere Landesplanungsbehörde- für die konstruktive Zusammenarbeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
    Schreiben vom 14.08.2023, Az. RPV 616 
Der Regionale Planungsverband hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Das Schreiben des Regionalen Planungsverbandes ist im Wortlaut nahezu identisch mit der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken -Höhere Landesplanungsbehörde-. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.          Landratsamt Bad Kissingen, Baurecht, Bauleitplanung, Koordinierung Energie
       Schreiben / E-Mail vom 31.08.2023, Az. Tobias Seufert 
Das Bauamt -Bauleitplanung- hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat von Burkardroth nimmt die Ausführungen des Sachgebietes Bauleitplanung und der aufgezeigten potenziellen Lösungsmöglichkeit zur Kenntnis. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

5.          Landratsamt Bad Kissingen, Untere Immissionsschutzbehörde
       Schreiben / E-Mail vom 07.08.2023, Az. Dieter Fuchs
Die Untere Immissionsschutzbehörde hat mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde Burkardroth keine wesentlichen Bedenken bestehen.
Der weiteren Anregung, wonach spätestens mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Lärmkontingentierung nach DIN 45691 zu erstellen ist, nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Der geplante Sicht- / evtl. Lärmschutzwall wird dabei in die Betrachtung mit einbezogen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

6.        Landratsamt Bad Kissingen, Untere Naturschutzbehörde
       Schreiben vom 17.08.2023, Az. 6100-41/117/23/DaS 
Die Untere Naturschutzbehörde hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Für die Mitteilung der naturschutzfachlichen Aspekte (Kiebitz, Steinkauz, Wiesenbrüterkulisse-„Östlich Lauter“, Aufforstungsfläche) bedankt sich der Marktgemeinderat.
Zur konkreten Planung:
  • Die Flurnummer der Ausgleichsfläche auf der Seite 5 der Begründung wird überprüft.
  • Die Anzahl der Regenrückhaltebecken wird -auch im Hinblick auf die Reduzierung der Gewerbeflächen- korrigiert.
  • Was die „Wiesenbrüterkulisse“ betrifft, ist hier einerseits zwischen einer wirksamen Randeingrünung und andererseits dem „Erkennen von Fressfeinden“ abzuwägen.
Da potentielle „Fressfeinde“ auch von künftigen Dachfirsten „Ausschau“ halten können, ist diese Gefahrenquelle nach der Verwirklichung des Gewerbegebietes leider auch grundsätzlich nicht auszuschließen.
Der Marktgemeinderat ist der Auffassung, dass einer wirksamen Randeingrünung mit entsprechendem Windschutz und adäquater Einbettung des Gewerbegebietes in die Landschaft an diesem Ort der Vorzug zu geben ist.
  • Die Berechnung der Ausgleichsflächen ist im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die genannte Aufforstungsfläche wird in die Betrachtung mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

7.         Landratsamt Bad Kissingen, Untere Kreisstraßenverwaltungs-/Verkehrsbehörde
       Schreiben / E-Mail vom 24.08.2023, Az. Ralph Heinrich 
Die Untere Verkehrsbehörde hat mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Zur konkreten Anbindung des Gewerbegebietes fand am 13.11.2023 zwischen den Vertretern des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt -Straßenbauamt- und des Marktes Burkardroth in der Gemeindeverwaltung eine Besprechung statt. Darüber hinaus hat zu den Anregungen der zuständigen Behörden (Staatliches Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt-, Verkehrsbehörde des Landkreises Bad Kissingen) eine Ortseinsicht stattgefunden um die möglichen Zufahrten ins Gewerbegebiet zu beurteilen.

Die Beschlussfassung hierzu erfolgt zusammen mit der Behandlung der Eingabe 12. Staatliches Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt-.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 7

8.         Landratsamt Bad Kissingen, Untere Wasserrechtsbehörde / Bodenschutzrecht
       Schreiben vom 29.08.2023, Az. 6100-41-117/0221/Ke sowie
       E-Mail vom 04.08.2023, Az. Werner Nöth  
Die Untere Wasserrechtsbehörde mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Zu Wasserwirtschaftlicher Tatbestand:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass das Gewerbegebiet im dritten Schutzbezirk des quantitativen Heilquellenschutzbezirkes der Staatlichen Heilquellen Bad Kissingen und Bad Bocklet befindet.
Zu Ergebnis:
Aufgrund der Höhenlage des Geltungsbereiches (364 m ü. NN – 375 m ü. NN) ist keine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich Heilquellenschutz erforderlich.
Der Markgemeinderat nimmt zunächst zur Kenntnis, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann, wenn Belange zu
  • Niederschlagswasser
  • notwendigen Dachbegrünungen
  • Empfehlungen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
berücksichtigt werden.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die genannten Belange mit den übersandten Formulierungen nicht Gegenstand einer vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sind, sondern in der darauffolgenden konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) gewürdigt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass im Planbereich keine Altlastenverdachtsflächen bekannt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

10.         Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen, Harald Albert
       Schreiben vom 12.08.2023, Az. KBI_HA 
Der Kreisbrandinspektor hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat von Burkardroth bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken bestehen, wenn die Belange zu:
  • der Struktur und Ausrüstung der Feuerwehr
  • der Entstehung eines Brandes und Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • den „Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“
  • die zu bereitstellende Löschwassermenge und
  • die Löschwasserversorgung
beachtet werden. 
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die genannten Belange mit den übersandten Formulierungen nicht Gegenstand einer vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) sind, sondern in der darauffolgenden konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) gewürdigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

11.         Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
       Schreiben / E-Mail vom 18.07.2023, Az. Uwe Seidl 
Das Wasserwirtschaftsamt hat mit o.g. Schreiben / e-mail zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass für die Beseitigung und Behandlung des auf den versiegelten Flächen (Bebauung, Verkehrswege) anfallenden Niederschlagswassers eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Das erstellte Konzept zum Sturzflutrisikomanagement ist zu beachten. Die darin vorgenommenen Bewertungen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden -soweit möglich- umgesetzt, um die Gefahren von kurzzeitigem, in überproportional anfallender Menge, und heftig/zügig abfließendem Niederschlagswasser zu minimieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

12.         Staatliches Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt-
       Schreiben vom 04.08.2023, Az. S 22 - 4621 
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt- hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.
Zur konkreten Anbindung des Gewerbegebietes fand zudem am 13.11.2023 zwischen den Vertretern des Staatlichen Bauamtes Schweinfurt -Straßenbauamt- und des Marktes Burkardroth in der Gemeindeverwaltung eine Besprechung statt. Darüber hinaus fand zu den Anregungen mit den zuständigen Behördenvertretern (Staatliches Bauamt, Verkehrsbehörde) eine Ortseinsicht statt, um die möglichen Zufahrten ins Gewerbegebiet zu beurteilen.
Als Ergebnis dieser Ortseinsicht kann festgehalten werden:
  • Die verkehrstechnische Erschließung kann/soll über die Bundesstraße B 286 erfolgen. 
  • Eine Anbindung an eine tangierende Hauptverkehrsstraße nach den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist gegeben.

Zur konkreten Ausgestaltung des Einmündungsknotens stellten die Vertreter des Staatlichen Bauamtes -Straßenbauamt- fest, dass hierfür grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Auswahl stehen:
Möglichkeit A)        Anbindung des Gewerbegebietes über einen vollkanalisierten Verkehrsknotenpunkt mit Linksabbiegespuren und einer ggf. induktionsgesteuerten Lichtsignalanlage (LSA).
Möglichkeit B)        Anbindung des Gewerbegebietes über einen Kreisverkehrsplatz (KVP).
In der Begründung zur Flächennutzplanänderung wird ausgeführt, dass die beiden o.g. Varianten als potenziell mögliche Zufahrten zum Gewerbegebiet bestehen.
Von der zunächst angedachten Möglichkeit einer Erschließung des Gewerbegebietes über die Kreisstraße KG 15 wurde Abstand genommen; nachdem
  • die Anbindung an die nördlich verlaufende Kreisstraße KG 15 (im Bereich der Einmündung des vorhanden Wirtschaftsweges) in Folge der zusätzlichen Baukosten für eine ca. 300 m lange Zubringerstraße abwegig ist,
  • diese „Anbindung“ eine unklare Verkehrsführung als Konsequenz haben würde (insbesondere für die aus Richtung Poppenroth kommenden Verkehrslenker).
  • dieser „Variante“ zudem zwei stattliche Großbäume (Naturdenkmal) zum Opfer fallen würden.


Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat hält die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2016 getroffene Entscheidung, dass die Anbindung mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu errichtenden Linksabbiegespur erfolgen soll, zunächst aufrecht.
Der Marktgemeinderat stellt aber fest, dass er im Rahmen der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens beabsichtigt im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt -Straßenbauamt- und gegebenenfalls der Regierung von Unterfranken, Würzburg, (als Fördergeber), eine abschließende Entscheidung zur angemessenen Anbindung des Gewerbegebietes zu treffen.
Gleiches gilt auch für die Eingabe 7. Landratsamt Bad Kissingen, Untere Kreisstraßenverwaltungs-/Verkehrsbehörde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 11

15.        Bayernwerk Netz GmbH, Fuchsstadt
       Schreiben / E-Mail vom 21.08.2023, Andreas Bauer
Die Bayernwerk AG hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Die 20-kV-Freileitung mit beiderseits 10 m Schutzstreifen wird in die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen, soweit dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der 20-kV-Freileitung nicht beeinträchtigt ist. Die übrigen Anregungen nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Diese werden im Rahmen der konkreten Bauleitplanung gewürdigt.
Die Bayernwerk Netz GmbH wird auch weiterhin an Aufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 12

18.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
       Schreiben vom 16.08.2023, Az. P-2023-3464-1_S2
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zu im Plangebiet möglichen „Spuren eines mittelalterlichen Turmhügels oder Wartturms“ einschließlich dem beigelegten Luftbild zur Kenntnis.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird dazu -nach eigener Ankündigung- im Rahmen der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) eingehen. Für den Hinweis auf den Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG bedankt sich der Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 13

21.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
       Schreiben vom 07.08.2023, Az. L-2.2-4611-45-1-1-26
Das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Mitteilung, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen.
Die Ausführungen zu notwendigen Ausgleichsflächen und dem damit einhergehenden Verlust von Flächen für die Nahrungsmittelproduktion nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis. Soweit es dem Markt Burkardroth möglich ist, wird/wurde der erforderliche Ausgleich möglichst am Ort des Eingriffes festgesetzt. Lediglich der nicht vor Ort auszugleichende Teil wurde im Außenbereich festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 14

22.        Bayerische Bauernverband, Würzburg
       Schreiben vom 16.08.2023, Az. 602 014 Kö-bo
Der Bayerische Bauernverband hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis.
Was die Größe des Baugebietes betrifft wird auf die Behandlung der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken -Höhere Landesplanungsbehörde- verwiesen. Danach wurde die Größe der Gewerbeflächen auf max. 9 – 10 ha reduziert.
Die Ausgleichsflächen werden in der Folge neu berechnet und entsprechend angepasst. Zur Ausgleichsfläche auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1895 stellt der Marktgemeinderat fest, dass sich -entgegen der anders lautenden Behauptung- die Fläche im Eigentum des Marktes Burkardroth befindet.
Soweit es dem Markt Burkardroth möglich ist, wird/wurde der erforderliche Ausgleich möglichst am Ort des Eingriffes festgesetzt. Lediglich der nicht vor Ort auszugleichende Teil wurde im Außenbereich festgesetzt. Die Anregungen zur Verbesserung der Biodiversität nimmt der Marktgemeinderat zur Kenntnis bzw. hat sie sich bereits zu Eigen gemacht.
Der Markt Burkardroth ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe den ihr zustehenden nötigen Raum erhalten und dort mit den ihr anvertrauten Flächen achtsam, d.h. verantwortungsvoll umgehen. In den letzten Jahrzehnten ist allerdings durch die intensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen einschließlich der Flur-„Bereinigungen“ die heute vermisste Biodiversität erst verlorengegangen. Diese gilt es grundsätzlich und auch auf landwirtschaftlichen Flächen (z.B. durch Blühstreifen, Lerchenfenster, Obstbaumreihen und/oder weiterer Möglichkeiten) zurückzugewinnen. Gerade zwischen Wirtschaftswegen und Ackerflächen können „Flächen für Biodiversität“, wie die in der vorliegenden Planung festgesetzten externen Ausgleichsflächen, problemlos verwirklicht werden.
Der Marktgemeinderat von Burkardroth ist der Auffassung, dass durch die vorliegende Planung keine Nachteile für die Landwirtschaft eintreten werden. Vielmehr entstehen gerade durch die zu verwirklichenden Ausgleichsflächen, mit der angestrebten Artenvielfalt, Lebensräume in direkter Nachbarschaft zu den vorhandenen Ackerflächen.  Diese sind für Flora und Fauna grundsätzlich eine Bereicherung. 
Die angesprochenen Festsetzungen für Gründächer und/mit gleichzeitig Photovoltaikanlagen sind nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanes und bleiben der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) vorbehalten. Der Marktgemeinderat stellt grundsätzlich fest, dass notwendige Maßnahmen zur Bewahrung von Natur, Landschaft und Klima in die DNA eines jeden Verantwortungsträgers Eingang finden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 15

24.        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. Oerlenbach
       Schreiben vom 21.08.2023, Az. Dieter Fünfstück
Der Landesbund für Vogelschutz hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Die Aussagen zu den momentanen Flächennutzungen werden korrigiert.
Die Aussagen zu Punkt 7.2 der Begründung „Überörtlichen Verkehrsverbindungen“ werden mit einer Aussage zur Verkehrsverbindung aus/nach Norden, der Anschlussstelle der Bundesautobahn BAB A7 Bad Brückenau – Wildflecken ergänzt.
Die Grenze des LSG des Naturpark Bayerische Rhön wird in die Änderung des Flächennutzungsplanes nachrichtlich übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 16

31.        Markt Geroda
       Schreiben vom 16.08.2023, Az. P-2023-3464-1_S2
Der Markt Geroda hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Die Aussagen zu Punkt 7.2 der Begründung „Überörtlichen Verkehrsverbindungen“ werden mit einer Aussage zur Verkehrsverbindung aus/nach Norden, der Anschlussstelle der Bundesautobahn BAB A7 Bad Brückenau – Wildflecken ergänzt. In der Begründung wird auf den eventuellen zusätzlichen Durchgangsverkehr, der sich aus dem Verkehrsaufkommen -ausgehend vom geplanten „Gewerbepark Stralsbach“ ergeben könnte, eingegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; B) Behandlung der Wünsche und Anregungen der Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Burkardroth hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 und 13.06.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Stralsbach beschlossen. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 13.06.2023, in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Burkardroth vom 07.07.2023 hingewiesen.
Während der Frist für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bürgern in 3 Eingaben Wünsche und Anregungen vorgetragen.
B)        Behandlung der Wünsche und Anregungen der Bürger

Beschluss 1

1.        Gerhard Kauf, In der Strütt 4, 97705 Stralsbach sowie 
       Waldemar Straub, Malzgraben 9, 97705 Stralsbach - Schreiben vom 17.08.2023
Herr Gerhard Kauf und Herr Waldemar Straub haben mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Zu 1. Lärmschutz
Der Hinweis wird zunächst zur Kenntnis genommen. Sollte sich im Rahmen der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan) herausstellen, dass für einen qualitativ hochwertigeren Lärmschutz der potenzielle Lärmschutzwall geschlossen werden sollte, wird das zum gegebenen Zeitpunkt beschlussmäßig im Marktgemeinderat behandelt.
Was die Bezeichnung des Sichtschutzwalles betrifft stellt der Marktgemeinderat fest, dass eine Festlegung eines/des Lärmschutzwalles eine notwendige Schallschutzmaßnahme darstellen muss, die durch ein entsprechendes Gutachten zu belegen ist.
Ein entsprechendes Gutachten wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt werden.
Zu den „Lüftungsanlagen“
Der Flächennutzungsplan regelt, dem Namen nach, die künftige bzw. die vorhandene Nutzung der Flächen. Textliche Festsetzungen, wie beispielsweise zu Lüftungsanlagen, bleiben der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan), vorbehalten.
Zu 2. Feldweganbindung an die neue Gewerbegebietsstraße
Aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken -Höheren Landesplanungsbehörde-, Würzburg, wurde das Gewerbegebiet auf eine Größe von ca. 9,4 ha reduziert. Konkret auf die Fläche zwischen Bundesstraße B 286 und der 20-kV-Freileitung der Bayernwerk Netz GmbH. 
Die verbliebene Fläche wurde als Sondergebiet Photovoltaik (SO Photovoltaik) festgesetzt. In Bezug auf die Gleichzeitigkeit der angesprochenen Nutzungen ergibt sich somit kein Konfliktpotential mehr.
Zu 3. Wasserrückhaltung, Wasserklärung und Wasserableitung
Der Marktgemeinderat geht davon aus, dass die Anregungen sich auf die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers beziehen. Hierzu wird festgestellt, dass -wie vorgetragen- heute/jetzt die „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21) gelten. Diese regeln (früher über Gewässerpunkte) über den anfallenden Schmutzeintrag/ der Schmutzfracht die Maßnahmen zur Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass bei der Erschließungsplanung zum Gewerbegebiet zu gegebener Zeit alle einschlägigen bzw. gültigen Regelwerke bzw. Gesetzesgrundlagen zu beachten sind.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass das östlichste Regenrückhaltebecken Nr. 3 (in Richtung Stralsbach) nicht mehr Gegenstand der überarbeiteten/reduzierten Planung bzw. entfallen ist.
Das Oberflächenwasser aus dem Gewerbegebiet wird also zum einen Teil in Richtung des GT. Lauter der „Lauter“ als Vorfluter und zum anderen Teil in Richtung Sportplatz Stralsbach nördlich des GT. Stralsbach in Richtung der „Aschach“ als Vorfluter abgeleitet.
Die Dimensionierung der Regenrückhaltebecken wird im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und dem Markt Burkardroth festgelegt. Angesichts der aufgetretenen 100-jährigen Regenereignisse in der jüngeren Vergangenheit, kann aber davon ausgegangen werden, dass bei hohem Gefährdungspotenzial die Berechnungsparameter mit einem größeren Sicherheitsfaktor gewählt werden. 
Für den Hinweis auf eine/die „Sturzflutgefahr“ bedankt sich der Marktgemeinderat.
Das erstellte Konzept zum Sturzflutrisikomanagement ist zu beachten. Die darin vorgenommenen Bewertungen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werden -soweit möglich- umgesetzt, um die Gefahren von kurzzeitigem, in überproportional anfallender Menge, und heftig/zügig abfließendem Niederschlagswasser zu minimieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Harald und Margit Kässner, Am Bauholz 6, 97705 Stralsbach
       Schreiben vom 18.08.2023
Herr Harald Kässner und Frau Margit Kässner haben mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die Beschlussfassung der Eingabe von Herrn Kauf und Herrn Straub verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Familie Steffen Grom und Familie Erwin Grom, In der Strütt 7, 97705 Stralsbach
       Schreiben vom 18.08.2023
Die Familien Grom haben mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen. Das Schreiben wurde dem Ratsgremium mit den Sitzungsunterlagen in Vorlage gebracht.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird im Hinblick auf Ihre Eingabe Ziffer 1 bis 4 auf die Beschlussfassung der Eingabe von Herrn Kauf und Herrn Straub verwiesen.
Zur Anmerkung hinsichtlich der Dimensionierung des Schmutzwasserkanals möchte der Marktgemeinderat auf folgende Gegebenheiten hinweisen:
Bei einer Kanalisation sind grundsätzlich zwei Systeme der Ableitung von Abwasser, das Mischsystem und das Trennsystem, möglich. Beim Mischsystem wird das anfallende Schmutzwasser und das anfallende Oberflächenwasser (Regenwasser) zusammen in einer Kanalleitung der Kläranlage zugeleitet. Bei diesem System ist zu beachten, dass für die Dimensionierung der Kanalleitungen von der Gesamtabwassermenge in der Hauptsache ca. 96 % Regenwasseranteil und nur ca. 4 % Schmutzwasseranteil (der sog. Trockenwetterabfluss) anfallen. 
Bei einem Trennsystem wird nur das anfallende Schmutzwasser in einer Kanalleitung der Kläranlage zugeleitet. Das anfallende Oberflächenwasser (Regenwasser) wird separat, entweder auch über Rohrleitungen oder oberflächig über Gräben (gegebenenfalls nach einer notwendigen Reinigung in einem Regenrückhalte- /Absetzbecken) in einen vorhandenen Vorfluter (Bach/Fluss) eingeleitet.
Die Ableitung der Wässer aus dem „Gewerbepark Stralsbach“ ist im Trennsystem geplant. Das Oberflächenwasser wird losgelöst und unabhängig von der Ortschaft Stralsbach in unterschiedliche Vorfluter (der „Lauter“ und der „Aschach“) abgeleitet. Lediglich das anfallende Schmutzwasser (Trockenwetterabfluss) wird der Kanalisation des Gemeindeteiles Stralsbach zugeführt.
Zu den Kanalleitungen im Gemeindeteil Stralsbach ist festzustellen, dass diese das anfallende Schmutzwasser aus dem „Gewerbepark Stralsbach“ problemlos aufnehmen können.
Sofern es in der Vergangenheit zu Geruchsbelästigungen gekommen ist, ist die Ursache dafür vermutlich das vorhandene Gefälle in den Abwasserleitungen selbst. Die Schmutzfracht verbleibt dann in den Rohrleitungen. Der Geruch tritt über die Kanaldeckel ins Freie. Meist treten solche Ereignisse in Zeiten mit wenig, oder ohne jede Regenereignisse auf.
Zu den angesprochenen Starkregenereignissen:
Für Starkregenereignisse (z.B. 100-jähriger Regen) und sogenannten „urbanen Sturzfluten“ sind die Kanalleitungen nicht dimensioniert und in der Folge auch nicht in der Lage das Oberflächenwasser abzuleiten. Gebäudeöffnungen an gefährdeten Stellen sind deshalb -wo notwendig- zu verschließen.
Abschließend wird festgestellt, dass der Markt Burkardroth immer bereit war und ist, an Stellen, an denen Defizite im Kanalsystem identifiziert wurden/werden, dass diese durch entsprechende bauliche Maßnahmen behoben wurden/werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Eugen Edelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal zugegen.

Beschluss 4

4.        Landwirtschaftlicher Betrieb S. und L. Metz GbR, 97505 Waldfenster
       Schreiben vom x/x, eingegangen am 18.07.2023
Der Landwirtschaftliche Betrieb Metz aus Waldfenster hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Flächennutzungsplanes Wünsche und Anregungen vorgetragen.

Hierzu beschließt bzw. stellt der Marktgemeinderat folgendes fest:
Um Wiederholungen zu vermeiden wird im Hinblick auf Ihre Eingabe auf die Beschlussfassung der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes Würzburg verwiesen.
Zu 1. und 2. des Schreibens:
Der Marktgemeinderat von Burkardroth nimmt mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass die genannten Ackerflächen nach biologischen Grundsätzen bewirtschaftet werden.
Die Verwendung der Ausgleichsfläche auf der Fl.-Nr. 1895 hat zwar einerseits einen Verlust explizit dieser Fläche als Ackerland als Folge. Andererseits sorgt die „Nichtbewirtschaftung“ dieser Fläche gerade in der „ausgeräumten“ Feldflur für die Biodiversität, die auf den Ackerflächen allein aufgrund der Tatsache, dass diese Fläche landwirtschaftlich genutzt wird, für eine andere Nutzung schlicht nicht zur Verfügung steht. 
Mit einer Ausgleichsfläche an dieser Stelle wird für eine Vielzahl von Kleinstlebewesen WIEDER ein Lebensraum geschaffen, der durch die Flurbereinigung (und vieles Mehr) in den letzten Jahrzehnten verloren gegangen ist. Beispielsweise ist auf dem Luftbild dieser Fläche aus dem Jahr 2015 etwa in der Mitte des Grundstückes ein stattlicher Großbaum mit einer Baumkrone von ca. 15 m zu sehen. Dieser Baum ist wohl für die „zwingend notwendige Produktionsfläche“ geopfert worden.
Der Marktgemeinderat stellt deshalb fest, dass das zitierte „harmonische Ökosystem“ noch nicht ganzheitlich Eingang in die Überlegungen der Einwender gefunden hat. Nur so ist es zu erklären, dass der v.g. mind. 100-jährige Baum für eine „Produktionsfläche“ gefällt worden ist. Dass ein solcher Baum an einer derart exponierten Stelle überhaupt und ohne Not „beseitigt“ worden ist, beschreibt allerdings und leider die vorhandene Einstellung und letztendlich einen defizitären Umgang mit der Natur. 
Der Marktgemeinderat würde sich deshalb darüber freuen, wenn die „Einwender“ für die Versorgung der örtlichen Bevölkerung gegebenenfalls zusammen mit anderen    Lebensmittelproduzenten lokale Produkte anbieten würden oder könnten (hierzu würden selbstverständlich auch alte Obstsorten beitragen, die gerade auf der kritisierten Ausgleichsfläche geerntet werden könnten).
Der Marktgemeinderat, stellt grundsätzlich fest, dass eine Ausgleichsfläche kein Verlust, sondern eine Bereicherung für Natur-, Landschaft UND Mensch ist.

Zum konkreten Schreiben mit den Lösungsansätzen: 
1. Biodiversitätsverbesserungen vor Ort und
2. Biodiversitätsverbesserungen auf minderwertigen Flächen
Zu 1.
Der genannte Sicht- und gegebenenfalls Lärmschutzwall wird im Zuge der Erschließung des Baugebietes errichtet und landschaftsgerecht gestaltet bzw. bepflanzt.      Damit wird auch die Biodiversität verbessert.
Im Baugebiet sind nahezu alle öffentlichen Pflanzflächen als Ausgleichsfläche festgesetzt. Ob die Untere Naturschutzbehörde im LRA dieses Vorgehen in dieser Form anerkennen wird, bleibt dem eigentlichen und konkreten Bebauungsplanverfahren noch vorbehalten.
Zu 2.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorgehen zu, dass bei der Suche von Ausgleichsflächen auch „minderwertige Flächen“ in die Betrachtung mit einbezogen werden. Diese vermeintlich minderwertigen Flächen, wie z. B. aufgelassene Erdaushubdeponien, bilden aber gerade durch den „Nicht-Bewuchs“ wiederum Lebensraum für eine völlig andere Tierwelt.
Inwieweit an solchen (den genannten) Stellen tatsächlich Ausgleichsflächen generiert werden können, muss mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Kissingen abgestimmt werden.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Kissingen für alle diesbezüglichen Aufgabenstellungen mit ihrer Expertise zur Verfügung steht, um mit den Beteiligten (Fachbehörden, Markt Burkardroth und Bürger) einvernehmliche Lösungen zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gewerbepark Stralsbach"; C) Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Burkardroth hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 und 13.06.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeteil Stralsbach beschlossen. 

Beschluss

C) Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Entwurf der „9. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Burkardroth im Gemeindeteil Stralsbach“ einschließlich Begründung, wird hiermit vom Marktgemeinderat in der vorliegenden Fassung vom 20.02.2024 gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung aufzufordern (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; A) Behandlung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 durchgeführt.
Nachfolgende Behörden wurden hierbei beteiligt:
1.        Regierung von Unterfranken, Würzburg
2.        Regionaler Planungsverband, Bad Kissingen
3.        Landratsamt Bad Kissingen - FB Bauleitplanung
3a        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Bauaufsichtsbehörde
3b        Landratsamt Bad Kissingen – Bautechnik
3c        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Immissionsschutzbehörde
3d        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Naturschutzbehörde
3e        Landratsamt Bad Kissingen – Kreisstraßenverwaltungsbehörde
3f        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Wasserrechtsbehörde
3g        Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt
4.        Kreisbrandinspektor Landkreis Bad Kissingen
5.        Kreisheimatpfleger
6.        AELF, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt
7.        ADBV, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Kissingen
8.        ALE Unterfranken, Würzburg        
9.        Bayerischer Bauernverband, Würzburg
10.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf
11.        Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg
12.        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
13.        Gemeinde Sandberg
14.        Markt Bad Bocklet
15.        Stadt Bad Kissingen
16.        Markt Oberthulba
17.        Gemeinde Riedenberg
18.        Markt Geroda
19.        Markt Wildflecken 

Auf die Abgabe von Stellungnahmen verzichteten:
5.        Kreisheimatpfleger
8.        ALE Unterfranken, Würzburg
13.        Gemeinde Sandberg

Von folgenden beteiligten Behörden wurden keine Einwände vorgetragen:
3c        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Immissionsschutzbehörde         keine Einwände
4.        Landratsamt Bad Kissingen – Kreisbrandinspektion         keine Einwände
6.        AELF, Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten (19.12.2023)        keine Einwände
7.        ADBV, Amt f. Digitalisierung, Breitband u. Vermessung (03.01.2024)        keine Äußerung
9.        Bayer. Bauernverband Unterfranken (2201.2024)        keine Einwände
11.        Deutsche Telekom Technik GmbH (13.12.2023)        keine Einwände
12.        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (04.12.2023)        keine Einwände
14.        Markt Bad Bocklet (06.12.2023)        keine Einwände
15.        Stadt Bad Kissingen (11.12.2023)        keine Einwände
16.        Markt Oberthulba (12.12.2023)        keine Einwände
17.        Gemeinde Riedenberg (02.01.2024)        keine Einwände
18.        Markt Geroda (02.01.2024)        keine Einwände
19.        Markt Wildflecken (02.01.2024)        keine Einwände

A)        Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Folgende Träger öffentliche Belange haben Hinweise und/oder Einwände vorgetragen, die beschlussmäßig behandelt werden:

Beschluss 1

1.        Regierung von Unterfranken (11.12.2023)
       Überschwemmungsgebiet und Heilquellenzone
       Das Vorhaben liegt teilweise in einem Überschwemmungsgebiet. Zudem liegt das Plangebiet im Heilquellenbereich Zone D gegen quantitative Beeinträchtigung Bad Kissingen/ Bad Bocklet. Im Bericht über die Umweltauswirkungen (Planbegründung, S. 14) wird das betroffene Überschwemmungsgebiet im Rahmen des Schutzgutes "Wasser/ Klima/ Luft" nicht genannt, ebenso wenig wird die Nähe zum Gewässer Lauter behandelt, das rund 18 m entfernt entlang des Plangebietes verläuft. Wir bitten um Ergänzung. Zudem sollte das Überschwemmungsgebiet in der Planzeichnung zum Bebauungsplan dargestellt werden. 
Abwägungsbeschluss: Werden im Entwurf entsprechend geändert bzw. eingehalten.
       Landschaftsschutzgebiet
       Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Bayerische Rhön" sowie im Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, welches im Regionalplan unter Anhang 3 Karte "Landschaft und Erholung" dargestellt ist. Wir bitten zudem darum, das Landschaftsschutzgebiet in der Planzeichnung darzustellen.
Abwägungsbeschluss: Wird im Entwurf entsprechend geändert bzw. eingehalten.
       Versiegelung im Außenbereich
       Gemäß dem Siedlungsleitbild der Region Main-Rhön soll die zusätzliche Versiegelung so gering wie möglich gehalten werden und eine Reduzierung bereits versiegelter Flächen angestrebt werden (vgl. Ziel B II 1.1 Abs. 2 RP3). Das Luftbild aus dem BayernAtlas lässt darauf schließen, dass der bisher errichtete Spielplatz großteils versiegelt wurde. Der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf sind keine klaren Angaben zur Ausgestaltung der Spielplatzerweiterung zu entnehmen. Insofern wird auch nicht über die geplante Oberflächenbefestigung Auskunft gegeben. In den Unterlagen ist jedoch festgelegt, dass die überbaubare Fläche im Geltungsbereich 1.400 m² beträgt, was der angegebenen Gesamtfläche des Plangebietes entspricht. Bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen wird hingegen festgestellt, dass "aufgrund der o.g. Ausführungen Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten" sind. Aufgrund der sensiblen und an die bestehende Siedlung nicht angebundene Lage des Plangebietes im Umfeld eines Gewässers und im LSG sollte der Spielplatz so ausgestaltet werden, dass er mit den o.g. Festlegungen vereinbar ist. Das schließt ein, den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten und dabei versickerungsfähige Oberflächenbeläge zu nutzen. Wir bitten darum, das Vorhaben und seine Ausgestaltung in den Planunterlagen genauer zu beschreiben, sodass auch nachvollziehbar wird, welchen Zwecken die "Mehrzweckspielfläche" künftig dienen soll. 
Abwägungsbeschluss: Die Ausgestaltung des Spielplatzes wird im Entwurf entsprechend erläutert und näher beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Regionaler Planungsverband Main-Rhön (11.12.2023)
       siehe Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zu den Themen "Überschwemmungsgebiet, Heilquellenschutz, LSG und Versiegelung im Außenbereich" 
Abwägungsbeschluss: Die Beschlüsse wie unter Ziffer 1 für die Regierung von Unterfranken gefasst werden bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Landratsamt Bad Kissingen - Bauleitplanung (15.01.2024)
Hinweise zu Rechtschreibfehlern in der Planung und zu den Verfahrensvermerken
Abwägungsbeschluss:  Werden im Entwurf entsprechend geändert bzw. eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

3d         Landratsamt Bad Kissingen - Naturschutz (12.01.2024)
Folgende Anmerkungen sind für den BPlan zwingend zu beachten:
       Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG "Bayerische Rhön", im Naturpark Bayerische Rhön und im Biosphärenreservat Rhön. Deshalb ist laut Leitfaden Schutzkategorie III und somit ein Faktor von mindestens 1,0 anzuwenden. Die Ausgleichsberechnung und die Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend anzupassen.
Abwägungsbeschluss: Die Ausgleichsberechnung wird mit dem Faktor 1,0 und die Ausgleichsmaßnahmen angepasst.
       "Eine genaue Beschreibung aller Maßnahmen befindet sich in der vorhergehenden Begründung." Die genaue Beschreibung konnte nicht gefunden werden. Bitte die genauen Maßnahmen noch aufführen, wie z.B. findet eine Versiegelung statt, wird Erdreich bewegt, welche Beläge werden genutzt …
Abwägungsbeschluss: Die genauen Maßnahmen werden im Entwurf in der Begründung noch ausführlich aufgeführt.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ... können vermieden werden, wenn Boden- und Bauarbeiten auf Ackerland außerhalb der Brutzeit der ackerbrütende Vogelarten stattfinden, also von Anfang September bis Ende Februar, oder der Nachweis erbracht wird, dass keine Vögel im Bereich des Baufeldes brüten z.B. durch Baubeginn vor der Brutzeit ab Anfang März, Einhalten einer Schwarzbrache von Anfang März bis Baubeginn oder durch Vergrämungsmahd nach vorheriger Begutachtung durch eine sachverständige Person (z.B. faunistisches Büro).
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden beim Bau des Spielplatzes eingehalten.
       Sollte entgegen der bisherigen Planung ein Eingriff in Gehölze notwendig werden, ist dieser nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also nur im Zeitraum vom 01.10. bis 01.03. zulässig. 
Abwägungsbeschluss: Es sind keine Gehölze vorhanden.
       Bei den Bauarbeiten in der Nähe von Gehölzbeständen (Laubbäume, Hecken, Gehölzränder etc.), die zu erhalten sind, ist die einschlägige DIN 18920 sowie die Richtlinie zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (RAS-LP-4) durch die ausführende Baufirma und die örtliche Bauleitung verbindlich zu beachten.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden beim Bau des Spielplatzes eingehalten.
       Für Wiesenansaaten sind Saatgutmischungen des Ursprungsgebietes 21 (Hessisches Bergland) zu nutzen.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden beim Bau des Spielplatzes eingehalten.
Für die Pflanzungen sind nur heimische Gehölze laut der Broschüre 
- des LFU "Arbeitshilfe zum Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen in Bayern; 
- des LfL "Heimische Gehölze unserer Kulturlandschaft"; 
- des BfN "Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze"
zulässig. Qualität: 2 x v., STU 12- 14cm bzw. Höhe 150- 175 cm. Das Vorkommensgebiet ist 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Pflanzung der Gehölze eingehalten.
Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen.
Abwägungsbeschluss: Wird im Entwurf entsprechend berücksichtigt.
       Die UNB bittet darum, folgende Anmerkungen dem BPlan hinzuzufügen:
Folgende Vorgaben sind bei der Anlage der Hecke zu beachten:
 - Anlage von mind. drei- bis fünfreihigen, strukturreichen Pflanzungen zur Erfüllung der agrarökologischen Funktionen und der Aufgabe als Lebensraum
 - Einbuchtungen fördern den positiven Randlinieneffekt
 - Abstand zwischen den Pflanzen ca. 1,5 Meter
 - Abstand zwischen den Reihen ca. 1,5 Meter
 - Baumanteil ca. 3 Prozent
 - Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr oder Herbst
Bei der Planung von Neupflanzungen sind standortgerechte Baumarten und Sorten in geeigneter Kombination zu wählen sowie klimatische, geographische und nutzungsspezifische Faktoren zu beachten. Insbesondere die Lage der Fläche, Exposition, Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit, Nutzung angrenzender Flurstücke und Erschließung sind zu berücksichtigen. 
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Pflanzung der Gehölze eingehalten.
       Im Interesse der Minimierung der Bodenversiegelung sind nur solche Freiflächen und Andienungsbereiche mit einem versiegelnden Belag auszustatten, für die es dringend erforderlich ist. Wo funktional möglich, sind primär versickerungsgünstige Beläge wie z.B. Schotterdecke, Schotterrasen, Betonpflaster mit Splittfuge etc. zu verwenden. 
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Planung des Spielplatzes eingehalten.
       Insgesamt ist die Versiegelung von Flächen auf das funktional absolut erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
Abwägungsbeschluss: Diese Hinweise werden bei der Planung des Spielplatzes eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

3f         Landratsamt Bad Kissingen - Wasserrecht (14.12.2023)
       Das Plangebiet liegt im 60-m-Bereich sowie teilweise im Überschwemmungsgebiet; das Wassserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat keine Bedenken hierzu.
       Für das Vorhaben ist aufgrund der Höhenlage keine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich des Heilquellenschutzes erforderlich.
       Gesammeltes Niederschlagswasser ist vorzugsweise ortsnah und breitflächig über die bewachsene Oberbodenschicht zu versickern. Hierbei ist auf die Niederschlagswasser-freistellungsverordnung (NWFreiV) i.V.m. den Techn. Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) verwiesen.
Abwägungsbeschluss: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

3g         Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt (06.12.2023)
Bei der Ausstattung der Spielgeräte sind die einschlägigen Vorschriften und Normen der Berufsgenossenschaften zu beachten. Weitere Hinweise zur Außenspielfläche sind zu beachten.
Abwägungsbeschluss: Die Hinweise werden bei der künftigen Planung des Spielplatzes entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

10.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Bodendenkmäler (12.12.2023)
       Derzeit sind im Bereich des Vorhabens keine Bodendenkmäler bekannt. Mit der Auffindung bislang unentdeckter ortsfester und beweglicher Bodendenkmäler (Funde) ist jedoch jederzeit zu rechnen.
       Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG sowie den Bestimmungen des Art. 9 BayDSchG in der Fassung vom 23.06.2023 unterliegen.
Abwägungsbeschluss: Die Hinweise werden im Entwurf berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; B) Eingaben aus der Bürgerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 durchgeführt.

Beschluss

B)        Behandlung der Wünsche und Anregungen der Bürger
Im Zuge der öffentlichen Auslegung sind keine Bürgereingaben eingegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; C) Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 durchgeführt.

Beschluss

C) Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der vom Büro Braun, auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Entwurf Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, wird hiermit vom Marktgemeinderat in der vorliegenden Fassung vom 20.02.2024 gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung aufzufordern (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Anpassung der Gemarkungsgrenzen, Flurneuordnung Waldfensterer Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nach dem Flurbereinigungsgesetz sollen die Gemarkungsgrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf die örtlich erkennbaren Grenzen verlegt werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst schlägt daher die im anliegenden Entwurf der Gemarkungsgrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband versehene neue Gemarkungsgrenze vor.

Beschluss

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst hat die im Entwurf der Gemarkungsgrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemarkungsgrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemarkungsgebiet Salzforst eine Flächenmehrung von 0,2160 ha. und für das Gemarkungsgebiet Waldfensterer Forst eine Flächenminderung von 0,2160 ha. Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemarkungsgrenzänderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Änderung der Gemeindegrenzen, §58 Abs. 2 FlurbG, Flurneuordnung Waldfensterer Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Nach dem Flurbereinigungsgesetz sollen die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf die örtlich erkennbaren Grenzen verlegt werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst schlägt daher die im anliegenden Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband versehene neue Gemeindegrenze vor.

Beschluss

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst hat die im Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet Burkardroth eine Flächenmehrung von 0,0138 ha. Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 12

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Kindergarten Gefäll
06 - Gerüst
Olson Malerbetrieb
97795 Schondra
9.202,27 €
Kindergarten Gefäll
07 - Zimmerer + Dachdecker
Zimmerei Thomas Müller
97705 Burkardroth
109.355,44 €
Kindergarten Gefäll
08 - Flachdachabdichtung
Kleinhenz & Wehner
97657 Langenleiten
108.975,46 €
Ersatzneubau KiTa Burkardroth;
1. BA, Gewerk 20 – Möblierung
VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken,
97941 Tauberbischofsheim
entfällt bei Lieferleistungen

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:04 Uhr