Datum: 12.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.02.2024
2 Bauantrag: Neubau Garage mit Lagergebäude, Kreuzbergstraße 13, Fl.-Nr. 181/1, Gem. Stangenroth
3 Bauvoranfrage: Errichtung eines Holzhauses, Fl.-Nr. 801/30, Einsiedelstraße 22, Gem. Oehrberg
4 Feuerwehrhaus Premich; Planvorstellung und Kostenberechnung
5 Geschwindigkeitsmessungen durch die gGKVS; Vereinbarung mit der VGem Bad Neustadt
6 Überprüfung und Anpassung Hallenmieten
7 Feuerwehrwesen; Bestätigung der bisherigen Förderpraxis
8 Förderung der Kindergärten; Bestätigung der bisherigen Förderpraxis
9 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
10 Informationen zum Bürgerbus

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-03-12 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-03-12 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.02.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Neubau Garage mit Lagergebäude, Kreuzbergstraße 13, Fl.-Nr. 181/1, Gem. Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Stangenroth. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage: Errichtung eines Holzhauses, Fl.-Nr. 801/30, Einsiedelstraße 22, Gem. Oehrberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nach Auskunft vom Landratsamt Bad Kissingen (E-Mail vom 09.06.2022) ist das Grundstück Fl. Nr. 801/30 der Gemarkung Oehrberg bebaubar. Die Erschließung muss hinsichtlich der Wasserversorgung und der Entwässerung noch über einen Erschließungsvertrag mit dem Markt Burkardroth gesichert werden. Die Zufahrt ist über die „Einsiedelstraße“, Fl. Nr. 867 vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Feuerwehrhaus Premich; Planvorstellung und Kostenberechnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Dem Ratsgremium wird die mit der Fachaufsicht abgestimmte Planung für den Anbau von 2 Stellplätzen und Umkleideräume am Feuerwehrhaus in Premich sowie die dazugehörige Kostenberechnung vorgestellt.
Die Planung wurde auf Anforderung der Kreisfeuerwehrführung und der Feuerwehrfachberatung nochmals geringfügig angepasst. Der Anbau erstreckt sich auf eine Fläche von 360 m² und umfasst eine Kubatur von 1.920 m³. Nach der Kostenberechnung ist mit reinen Baukosten für Baukonstruktion (Mauerwerk) und Technische Ausstattung (HLS-E) von aktuell fast 1,3 Mio. Euro zu rechnen. Die Gesamtkosten werden mit rund 1,88 Mio. Euro beziffert.
Leider stehen die zu erwartenden Fördermittel auch aufgrund der massiv gestiegenen Bau- und Planungsanforderungen an Feuerwehrhäuser leider in keinem annehmbaren Verhältnis. Je nach Einstufung der Baumaßnahme liegt die Festbetragsförderung bei 63.600 Euro oder 127.000 Euro pro Stellplatz. Damit errechnet sich ein Fördersatz von maximal 13,5 %.
Die vorhandenen Flächen  sind viel zu klein und müssen durch ausreichend dimensionierte Stellplätze ersetzt werden.

Beschluss

Das Ratsgremium billigt zusammen mit der vorgestellten Planung auch diesbezügliche Kostenberechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Geschwindigkeitsmessungen durch die gGKVS; Vereinbarung mit der VGem Bad Neustadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 26.02.2024 unterrichtet die VGem Bad Neustadt über den Sachstand der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Nach jetzigem Stand soll auf Grundlage einer Zweckvereinbarung an einem Fortbestand der Kommunalen Verkehrsüberwachung festgehalten werden. Hinsichtlich dieser Zielsetzung wurden in den Gremien der Gemeinden Burglauer, Niederlauer und Salz die Beschlüsse gefasst, dass auch über das Jahr 2024 hinaus eine Beteiligung an einer neuen Zweckvereinbarung Kommunale Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang erfolgen soll. Demzufolge beträgt die Summe der Messstunden/Monat der Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale ab 01.01.2025 35 Messstunden/Monat (Burglauer: 6, Niederlauer: 13, Salz: 16).
Die Summe der Messstunden/Monaten der externen Kommunen beträgt aktuell 38 Messstunden/Monat (Bad Bocklet: 10, Burkardroth: 10, Saal a. d. Saale: 6, Oberleichtersbach: 9, Geroda: 3). Um die gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 2 KommZG geforderte Nachrangigkeit zu erfüllen und die Kommunale Zusammenarbeit fortführen zu können, muss eine Reduzierung der Messstunden der externen Kommunen im verträglichen Umfang (etwa 1 Messstunde pro Monat je Kommune) erfolgen. 
Zur weiteren Planung und Vorbereitung der neuen Zweckvereinbarung bittet die VGem Bad Neustadt bis zum 20.03.2024 um Rückmeldung, ob und in welchem Umfang eine Reduzierung der Messstunden der einzelnen externen Kommunen ab 01.01.2025 erfolgt. Sofern eine Kommune bereit ist keine oder mehr als eine Messstunde zu reduzieren, bitten wir dies mit den anderen externen Kommunen abzusprechen, sodass die Nachrangigkeit gemäß KommZG hergestellt werden kann.
Grundsätzlich bestehen evtl. auch andere Möglichkeiten zur Abwicklung der Geschwindigkeitskontrollen, aufgrund der guten Erfahrungen sollte aber am jetzigen Vertrag festgehalten und einer Reduzierung von 10 auf 9 Messstunden zugestimmt werden.
Zwischenzeitlich hat die VGem Bad Brückenau erklärt, für ihre 2 Mitgliedsgemeinden die 3 Stunden für den Markt Geroda komplett zurückzugeben, so dass eine Stunde vakant wäre. Gegebenenfalls könnte der Markt Burkardroth sein bisheriges Kontingent damit beibehalten. Die Reine Messtunde kostet aktuell knapp 140 Euro/Monat. Dem sind – je nach Messergebnis – die Beteiligung an den Verwarngeldern gegenzurechnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möchte die innerörtliche kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs unter Federführung der VGem Bad Neustadt beibehalten und stimmt – falls eine Übernahme der Vakanzstunde von der Nachbarkommune nicht möglich sein sollte - einer Messstundenreduzierung von 10 auf 9 Stunden/Monat ab 01.01.2025 zu. Der Erste Bürgermeister wird zum Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Überprüfung und Anpassung Hallenmieten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In vergangenen Rechnungsprüfungen wurde auf die Überprüfung der Hallenmieten hingewiesen.
Die Festsetzung der Nutzungsentgelte für den Breitensport für die Schulturnhallen wurde in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 10.07.1990 beschlossen. Damals wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 8,00 DM je Belegungsstunde festgelegt. Für die Abrechnung ist nicht die tatsächliche Inanspruchnahme, sondern eine fiktive Belegung von 30 Wochenstunden jährlich zugrunde gelegt. Zurzeit werden insgesamt 21,25 Stunden verteilt auf die 3 Schulturnhallen mit einem Jahresentgelt von insgesamt 2.580 Euro abgerechnet. Übungsstunden mit Jugendlichen werden gemäß Beschluss vom 05.03.1996 im Sinne der Jugendförderung nicht eingefordert.
Das Entgelt wurde nach der Währungsumstellung verwaltungsintern auf 4,00 Euro pro Belegstunde gerundet. Trotz der Kenntnis darüber, dass eine Kostendeckung nicht erreicht werden kann hat sich der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 28.09.2004 gegen eine Entgelterhöhung ausgesprochen.
Vor allem in den letzten Jahren sind die Energiekosten stark angestiegen. Der Verbraucherpreisindex kann für die Steigerung der Verbrauchspreise als Anhaltspunkt angenommen werden. Betrachtet man die Zeitspanne 1990 bis 2022, so errechnet sich eine Steigerung um ca. 80%.
Aus diesem Grund ist abzuwägen, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Anpassung der Nutzungsentgelte vorgenommen werden soll. 

Beschluss

Nach reiflicher Abwägung hält der Marktgemeinderat an den bisherigen Abrechnungssätzen im Rahmen einer Vereinsförderung weiterhin fest, zumal die Schulturnhallen i.d.R. nicht für gewinnorientierte Veranstaltungen genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Feuerwehrwesen; Bestätigung der bisherigen Förderpraxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde unter TZ 19c folgendes festgestellt: „Bei Zahlungseingängen auf Kostenersatzansprüche (Haushaltsstelle 1300.1100) werden die für den Personaleinsatz der Feuerwehrdienstleistenden geltend gemachten Anteile des Ersatzes vollständig an die jeweiligen Feuerwehrvereine durch „Rot“-Absetzungen als (freiwillige) Förderung des Feuerwehrvereins weitergeleitet. … Künftig sollten sowohl die Einnahmen aus den Aufwendungs- und Kostenersätzen als auch die Ausgaben für die Vereinsförderung vollständig im Haushaltsplan veranschlagt und auch in der Haushaltsrechnung nachgewiesen werden. Hierfür wäre ggf. eine Haushaltsstelle für die Vereinsförderung zu bilden. Im Übrigen sollte der Marktgemeinderat sich damit befassen und – wenn diese Förderpraxis beibehalten werden soll – einen Grundsatzbeschluss hierzu fassen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 8 Abs. 2 Nr. 2 lit. f der Geschäftsordnung vom 27.05.2020 i.d.F. vom 26.07.2022, wonach der erste Bürgermeister Zuschüsse an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 1.500 € je Einzelfall leisten kann.“
Die bisherige Praxis der Weitergabe des Personalkostenanteils wird bereits seit 1988 durchgängig praktiziert. Eine gesonderte Festlegung hierfür liegt nicht vor, sondern wurde über die Zuschussermächtigung des Bürgermeisters im Rahmen der GeschO als abgedeckt angesehen. Bei einer erhöhten Einsatztätigkeit könnte der aktuelle Ermächtigungsrahmen überschritten werden. Von 2018 bis 2022 wurden über 31.000 Euro als Aufwendungsersatz eingenommen und hiervon rd. 18.000 Euro als Personalkostenanteile an die Feuerwehren weitergeleitet.

Beschluss

In Anerkennung des persönlichen Einsatzes der Feuerwehrdienstleistenden beschließt der Marktgemeinderat die bisherige Förderpraxis zur Weiterleitung der Personalkostenanteile an die Feuerwehren beizubehalten. Die Auszahlungen sind künftig als Zuschüsse zu verbuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Förderung der Kindergärten; Bestätigung der bisherigen Förderpraxis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Ebenfalls im Rahmen der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung sind unter TZ 20 verschiedene Hinweise zur freiwilligen Betriebskostenförderung der örtlichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ergangen.
„Der Markt betreibt selbst keine Kindertageseinrichtung, diese Aufgabe wird von freigemeinnützigen Trägern übernommen, die sieben Kindertagesstätten sowie zwei Horte im Gemeindegebiet betreiben. 
Vereinbarungen über eine freiwillige, über das gesetzliche Maß hinausgehende Betriebskostenförderung bzw. zur Übernahme eines ggf. entstehenden Betriebskostendefizits hat der Markt mit keinem der Träger abgeschlossen. Allerdings übernahm der Markt in der Vergangenheit im Rahmen von Einzelfallentscheidungen des Marktgemeinderats auf Antrag der Träger entstandene Betriebskostendefizite zu 50 %. Darüber hinaus erhalten die freien Träger weitere Zuschüsse, die unabhängig von einem Betriebskostendefizit oder -überschuss vom Markt geleistet werden. So übernimmt der Markt aufgrund eines Marktgemeinderatsbeschlusses vom 04.04.1989 die Wasser- und Abwassergebühren sowie (ohne Beschluss) die Abfallgebühren für die Kindertageseinrichtungen. Daneben werden die Personalkosten einer Hausmeister- oder Verwaltungskraft zu 50 %, maximal i.H. von 2.500 €/Jahr, erstattet. Hierzu legte uns die Verwaltung einen Aktenvermerk des damaligen ersten Bürgermeisters vom 13.03.2002 sowie einen Vermerk des Kämmerers vom 30.08.2005 vor. Weiterhin leistet der Markt Zuschüsse in Höhe von 50 % zu verschiedenen Instandhaltungs- und Investitionsausgaben (z.B. Beschaffung neuer Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände, Reparaturen etc.). Ebenso erhalten die freien Träger als Zuschuss für die laufende Vereinsarbeit die sog. Grundförderung als Geldbetrag je Vereinsmitglied (zw. 0,50 € und 2,00 €/Mitglied je nach Mitgliederanzahl) nach Abschnitt II.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Vereine vom 01.12.2015, i.d.F. vom 26.04.2017. Im Berichtszeitraum beliefen sich die geleisteten freiwilligen Zuschüsse des Marktes auf rd. 270 T€.“
Diese teilen sich gerundet wie folgt auf:
Förderbereich:
2018 – 2022
Ø pro Jahr
Wasser-/Kanalgebühren
38.500 €
7.700 €
Abfallgebühren
25.500 €
5.100 €
Vereinsförderung
5.000 €
1.000 €
Personalförderung Verwaltung/Hausmeister
17.800 €
3.560 €
Investitionszuschüsse (Spielgeräte, Ausstattungen)
170.500 €
34.100 €
Allgemeines, Sandaustausch
10.500 €
2.100 €
Defizitausgleich
2.200 €
440 €
Gesamt
270.000 €
54.000 €

„Im Jahr 2022 übernahm der Markt die Kindergartengebäude in den Ortsteilen Burkardroth und Gefäll von den örtlichen Kirchenstiftungen gegen Ablösezahlungen. Seitdem stellt der Markt die Gebäude kostenfrei an die freien Träger zur Verfügung; vertragliche Regelungen bestehen hierzu nach den uns erteilten Auskünften nicht.
Hierzu gibt der Prüfungsverband nachfolgende Hinweise:
a)         Die Förderung von Kindertageseinrichtungen über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus stellt eine grundsätzlich freiwillige Leistung dar, zu der die Kommunen nicht verpflichtet sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat dies mit Urteil vom 23.10.2013 - 12 BV 13.650 - nochmals ausdrücklich bestätigt. Auf die umfangreiche Urteilsbegründung sowie die Bestätigung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 01.02.2016, Az. Vf. 75-VI-14) verweisen wir an dieser Stelle. Bayernweit werden sowohl in größeren Städten als auch im ländlichen Bereich nach wie vor nicht wenige Einrichtungen ohne kommunalen Defizitausgleich betrieben.
b)         Nach den uns erteilten Auskünften wird vom Markt der Abschluss von Betriebsvereinbarungen mit den freien Trägern, worin auch die (ggf. anteilige) Übernahme entstehender Betriebskostendefizite geregelt würde, bisher nicht angestrebt. Sich ergebende Betriebskostendefizite der Träger sollen – wie bisher - zur Hälfte im Rahmen von Einzelfallentscheidungen des Marktgemeinderates ausgeglichen werden. Zusätzlich sollen weiterhin zahlreiche Zuschüsse (vgl. obige Darstellung) ergänzend zu der und unabhängig von der gesetzlichen Betriebskostenförderung geleistet werden. Für den (nicht seltenen) Fall, dass die gesetzliche Förderung (mehr als) ausreichend ist, bestünde folglich die Gefahr der Überförderung. Um dies zu verhindern, empfehlen wir grundsätzlich nur ein nach Berücksichtigung der gesetzlichen Förderung verbleibendes Betriebsdefizit (anteilig) auszugleichen und insoweit nur einen nachgewiesenen Bedarf (zusätzlich) zu fördern.
c)         Ergänzend wiesen wir darauf hin, dass nach der oben beschriebenen bisherigen Praxis der Markt keine Steuerungs- und Mitbestimmungsrechte beim Betrieb der Einrichtungen im Gegenzug für seine freiwilligen Zuschussleistungen erhält. Damit besteht für den Markt bislang auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung des Betriebs der jeweiligen Einrichtung zu nehmen oder steuernd auf das Betriebsergebnis einzuwirken. Über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen verpflichten sich Gemeinden nicht nur zur (anteiligen) Übernahme ggf. auftretender Defizite, sondern erhalten i.d.R. im Gegenzug auch umfangreiche Mitwirkungsrechte, wie z.B. eine Zustimmungspflicht zu Regelungen der Öffnungszeiten, der Elternbeiträge und der Haushaltspläne. Des Weiteren könnten genaue Vorgaben für die Ermittlung eines Betriebskostendefizits, zur Behandlung von Überschüssen der Vorjahre oder für die Beteiligung an Instandhaltungsaufwendungen getroffen werden. Wir verweisen hierzu auf das von uns (zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag) herausgegebene Muster einer Vereinbarung über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (abrufbar auf unserer Homepage).
d)         Soweit der Markt seit der Übernahme der Kindergartengebäude in den Ortsteilen Burkardroth und Gefäll diese ohne schriftliche vertragliche Regelung den freien Trägern kostenfrei zur Verfügung stellt, wäre Art. 38 Abs. 2 GO zu beachten. Demnach bedürfen Erklärungen, durch welche der Markt verpflichtet werden soll, der Schriftform, soweit keine ständig wiederkehrenden Geschäfte des täglichen Lebens von finanziell unerheblicher Bedeutung vorliegen. 
Der Marktgemeinderat sollte sich unter Beachtung unserer obigen Ausführungen mit der Angelegenheit befassen.“

Beschluss

Der Marktgemeinderat sieht zum aktuellen Zeitpunkt keine Veranlassung an der bestehenden Förderpraxis Änderungen vorzunehmen. Folgende freiwillige Förderungen werden bestätigt:
- Übernahme Wasser-, Kanal- und Müllgebühren
- Personalkostenzuschüsse mit 50 % für Hausmeister/Verwaltungskraft, max. 2.500 Euro/Jahr und Einrichtung
- Vereinsförderung gemäß Vereinsförderrichtlinien
- Investitionskostenzuschüsse und Übernahme Betriebskostendefizit von 50 % nach Einzelfallentscheidung
Aktuell wird von Seiten der Kommune auch weiterhin nicht auf den Abschluss von Defizitvereinbarungen gedrängt, zumal dies ansonsten aufgrund von hierbei festzuschreibenden Möglichkeiten zur Mitbestimmung die Eigenständigkeit der jeweiligen Einrichtungen einschränkt. Steuerungsmöglichkeiten bestehen bei der Beurteilung von Defizitprüfungen und wurden in der Vergangenheit auch entsprechend angewendet.
Die Regelungen zur Bereitstellung von gemeindlichen Gebäuden für den Kindergartenbetrieb sind – auch unter Beachtung von steuerrechtlichen Vorschriften - noch abschließend zu beurteilen, zu vereinbaren und schriftlich zu fixieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö 9

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Ersatzneubau KiTa Burkardroth;
2. BA – 2.2 Abbrucharbeiten
Sitte Erdbau GmbH
97769 Bad Brückenau
78.869,15 €
Ersatzneubau KiTa Burkardroth;
2. BA – 2.3 Rohbauarbeiten
Zänglein Objektbau GmbH
97688 Bad Kissingen
204.731,61 €
Ersatzneubau Kläranlage Premich;
Planungsleistungen
SRP Schneider + Partner
96317 Kronach
entfällt bei Dienstleistungen

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Klaus Schmitt war zum Zeitpunkt der Behandlung des TOP nicht im Sitzungssaal zugegen.

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10. Informationen zum Bürgerbus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 12.03.2024 ö informativ 10

Sachverhalt

Nachdem die letzten Anpassungen in das Konzept eingearbeitet wurden, kann das Projekt „Bürgerbus“ wie vorgesehen zum 01. Mai 2024 starten. Die Haltestellen sind noch kurzfristig endgültig festzulegen und werden einheitlich, entsprechend der Mustervorlage, ausgeschildert. Die Schulung und Unterweisung der Fahrer ist für den 11. April 2024 um 14.30 Uhr eingeplant. Nach den Vorstellungen von Bürgermeister Wehner sollen die vorhandenen Haltestellen des ÖPNV auch für den Bürgerbus genutzt werden.

Beschluss

Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2024 10:10 Uhr