Datum: 09.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 12.03.2024
2 Bauantrag: Abbruch des bestehenden Dachgeschosses Aufstockung der Garage und des Wohnhauses mit Einbau einer Wohnung, Fl.-Nr. 1616/2, Weizäcker 1, Gem. Burkardroth
3 Bauantrag: Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus, Am Zinkenholz 9, Fl.-Nr. 569, Gem. Lauter
4 Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.-Nr. 310/5 und 311, Marienstraße 4a, Gem. Stangenroth
5 Bauantrag: Errichtung einer Werk- und Montagehalle, Fl.-Nr. 408/3, Am Kalkofen 4, Gem. Stangenroth
6 Bauantrag: Abbruch des alten Wohnhauses mit Stallteil, Neubau einer Garage auf dem vorh. Grundmauern und Gewölbekeller, Fl.-Nr. 10, Frauenrother Straße 1, Gem. Wollbach
7 Ausbau Fußweg in Premich; Maßnahmenvereinbarung mit der TG Premich
8 Behandlung der Anregungen der letzten Bürgerversammlungen vom Frühjahr 2024
9 Haushaltsjahr 2022; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
10 Haushaltsjahr 2023; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
11 Änderung der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen
12 Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Burkardroth; Satzungserlass
13 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-04-09 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-04-09 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 12.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 12.03.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag: Abbruch des bestehenden Dachgeschosses Aufstockung der Garage und des Wohnhauses mit Einbau einer Wohnung, Fl.-Nr. 1616/2, Weizäcker 1, Gem. Burkardroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die geplante baulichen Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Weizäcker“ in Burkardroth. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich des Überschreitens der bergseitigen Wandhöhe, der Geschossigkeit, des Unterschreitens der Dachneigung und der Dachform von der Garage erteilt. Weiterhin wird auch aufgrund der tatsächlichen örtlichen Höhenverhältnisse und da die Antragsteller die baulichen Möglichkeiten zur Einhaltung der Gebäudehöhen bis zum äußersten ausgereizt haben Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der talseitigen Wandhöhe erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus, Am Zinkenholz 9, Fl.-Nr. 569, Gem. Lauter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Lauter. Die Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beurteilung im unbeplanten mangels anderer Vorschriften nach der umliegenden Bebauung zu richten hat. Das geplante Gebäude wird die umliegende Bebauung teils merklich überschreiten. Bei einer Zustimmung sind Probleme spätestens dann zu befürchten, wenn künftige Bauvorhaben im dortigen Bereich noch höher geplant werden.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag: „Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. Das Ratsgremium ist der Ansicht, dass sich die künftige Gesamthöhe des Gebäudes nicht mehr in die umliegende Bebauung einfügt.“ wird negativ beschieden. Das gemeindliche Einvernehmen gilt damit als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

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4. Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Fl.-Nr. 310/5 und 311, Marienstraße 4a, Gem. Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Stangenroth. Im Flächennutzungsplan sind die beiden Grundstücke als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Ein „Antrag auf Vorbescheid“ wurde in der öffentlichen Sitzung am 20.02.2018 (TOP 6) vom Marktgemeinderat behandelt, dass Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt. Das Landratsamt Bad Kissingen hat am 23.03.2018 den Vorbescheid (602-40-V-2018-135) genehmigt. Die im Vorbescheid getroffenen Nebenbestimmungen (Grundstücke verschmelzen, Obstbäume pflanzen) müssen vom Bauherrn eingehalten werden. Ein entsprechender Erschließungsvertrag wurde bereits im Februar 2018 mit dem Markt Burkardroth geschlossen.

Beschluss

Die Gemeinde weist explizit darauf hin, dass die Gebäudeausrichtung nach dem nun vorgelegten Bauantrag merklich vom Vorhaben nach dem Vorbescheid abweicht. Bei Errichtung des angedachten Gehweges auf dem zu Gunsten der Gemeinde gesicherten 1 m breiten Streifen entlang des Grundstückes zur Marienstraße beträgt der Abstand zur nordöstlichen Gebäudeecke nur noch einen Meter. Soweit keine gesetzlichen Abstandsbestimmungen oder sonstige baurechtliche Vorschriften entgegenstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag: Errichtung einer Werk- und Montagehalle, Fl.-Nr. 408/3, Am Kalkofen 4, Gem. Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die geplante baulichen Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nordöstlich der Ortschaft“ in Stangenroth. Die Erschließung ist gesichert. Die Dachneigung bleibt letztlich unrelevant, da das Gebäude im Gewerbegebiet liegt und entsprechend der Ansichten die Dachneigung durch die vollständige Umfassung mit einer Attika nicht sichtbar ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich des Unterschreitens der Dachneigung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Florian Eickhoff hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Bauantrag: Abbruch des alten Wohnhauses mit Stallteil, Neubau einer Garage auf dem vorh. Grundmauern und Gewölbekeller, Fl.-Nr. 10, Frauenrother Straße 1, Gem. Wollbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Wollbach. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Ausbau Fußweg in Premich; Maßnahmenvereinbarung mit der TG Premich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Durch die Einzäunung des Betriebsgeländes der Baufirma ist die fußläufige Verbindung im unteren Ortsbereich entfallen. Aus diesem Grund wurde die Reaktivierung des Fußweges auf der Fl.Nr. 3343 angegangen und in einem ersten Bauabschnitt unter Nutzung des Regionalbudgets durch die Premicher Bevölkerung der obere Wegeteil hergerichtet und auf halber Strecke ein Ortstreffpunkt geschaffen. Die Reststrecke von rund 85 m kann im Zuge einer TG-Maßnahme in wassergebundener Bauweise ordnungsgemäß ertüchtigt werden. Nach der Kostenermittlung ist mit einem Gesamtaufwand von 15.400 Euro zu rechnen. Diese Summe stellt auch die Maximalsumme der förderfähigen Kosten dar. Bei einem Förder- bzw. Kostenbeteiligungssatz von 95 % verbliebe damit ein voraussichtlicher Eigenanteil von 770 Euro.
Entsprechend der vorgelegten Ausbauvereinbarung muss der Markt die Maßnahmenausführung übernehmen und auch das Kostenrisiko für Mehrkosten oder Beteiligungsausfälle tragen.

Beschluss

Nach kurzer Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Maßnahme unter den dargelegten Bedingungen auszuführen und ermächtigte den Ersten Bürgermeister zum Abschluss der vorgelegten Maßnahmenvereinbarung (VKZLE 778 131, MKZ 121 037)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Behandlung der Anregungen der letzten Bürgerversammlungen vom Frühjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Daniel Wehner bezieht zu den einzelnen Anregungen, Empfehlungen und Wünschen, die in den letzten sechs Bürgerversammlungen (in Premich, Lauter, Katzenbach, Stralsbach, Oehrberg und Stangenroth) vorgetragen wurden, eingehend Stellung soweit die Beantwortung nicht bereits im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung abschließend erfolgte. Im Ergebnis bleibt dazu festzuhalten, dass bei fast allen das Erforderliche bereits veranlasst ist. Für die übrigen Punkte sagt er die Vorbereitung zur - wenn notwendig - beschlussmäßigen Behandlung im Marktgemeinderat zu.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Haushaltsjahr 2022; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde am 27.02.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Prüfung unterzogen. Außer noch ausstehenden Hinweisen aus früheren Prüfungen wurden keine behandlungsnotwendigen Punkte festgestellt. 
Gemäß dem dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 04. Januar 2023 schließt das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Zahlen ab:
Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €
Nach der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Wahlperiode 2020 bis 2026 obliegt die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 7.500 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.750 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist, dem ersten Bürgermeister. Die diese Wertgrenzen übersteigenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind auf Seite 10 und die des Vermögenshaushaltes auf Seite 16 des Rechenschaftsberichtes aufgeführt und erläutert. Hinzu kommen gemäß der Feststellung aus der örtlichen Rechnungsprüfung noch mehrere Buchungen im Zusammenhang mit der vereinbarten Vorfinanzierung für den Platz an der Kirche Waldfenster in einer Summe von 182.339,70 Euro. Diese wurden noch im Haushaltsjahr 2022 vereinbarungsgemäß mit einer Rückerstattung in Höhe von 180.000 Euro durch die Kirche wieder ersetzt.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur folgenden Beschlussfassung übernimmt zweite Bürgermeisterin Silvia Metz die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, dem Marktgemeinderat bekanntgegeben und gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Daniel Wehner hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. Haushaltsjahr 2023; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 04.03.2024 vom Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Prüfung unterzogen. Außer noch ausstehenden Hinweisen aus früheren Prüfungen wurden keine behandlungsnotwendigen Punkte festgestellt. 
Gemäß dem dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Rechenschaftsbericht vom 06. Februar 2024 schließt das Haushaltsjahr 2023 mit folgenden Zahlen ab:
Der Schuldenstand seit 01. September 2013         0,00 €
Nach der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Wahlperiode 2020 bis 2026 obliegt die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 7.500 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.750 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist, dem ersten Bürgermeister. Die diese Wertgrenzen übersteigenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind auf Seite 10 und die des Vermögenshaushaltes auf Seite 16 des Rechenschaftsberichtes aufgeführt und erläutert.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur folgenden Beschlussfassung übernimmt zweite Bürgermeisterin Silvia Metz die Sitzungsleitung.
Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der vorgelegten Jahresrechnung sowie der durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, dem Marktgemeinderat bekanntgegeben und gemäß Art. 66 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Daniel Wehner hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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11. Änderung der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 25.07.2019 unter TOP 4 den Beitritt des Marktes Burkardroth zur „Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Erste Bürgermeister ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. § 12 der Zweckvereinbarung ist nunmehr an die aktuellen Grundlagen anzupassen.
Der Umlageschlüssel betrug anhand der damaligen Aufgabenverteilung von Herrn Bühner 1/6 für den Landkreis Bad Kissingen und 5/6 für die übrigen kommunalen Beteiligten. Herr Bühner ist seit dem Kalenderjahr 2023 im Jahresdurchschnitt zu gleichen Teilen für den Landkreis Bad Kissingen und die Kommunen tätig. Der Umlageschlüssel ist daher dahingehend zu ändern. 
Künftig trägt der Landkreis Bad Kissingen und die übrigen kommunalen Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen (s. geänderte Vereinbarung § 12 anbei sowie insbesondere Anlage 1 der Vereinbarung).
Ferner ist die Zweckvereinbarung (folgendermaßen) technisch aktualisiert worden (insbesondere §§ 8f.).

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Burkardroth den Änderungen der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen entsprechend des vorgelegten Vereinbarungsentwurfes zustimmt. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die aktualisierte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Burkardroth; Satzungserlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die aktuelle Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Burkardroth (EWS) datiert vom 09. Mai 1997. Zwischenzeitlich wurden in die entsprechende Mustersatzung verschiedene Ergänzungen und Berichtigungen aufgenommen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Hauptsatzung für die Entwässerungseinrichtung gänzlich neu gefasst werden.
Dem Ratsgremium werden anhand einer Gegenüberstellung die anstehenden Änderungen einzeln aufgezeigt und erläutert.

Beschluss

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat den Neuerlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Burkardroth (EWS) in der Fassung vom 09. April 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 09.04.2024 ö 13

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Kindergarten Gefäll
03 – Heizung
Detlef Krapf
97705 Burkardroth
126.674,08 €
Kindergarten Gefäll
04 – Lüftung
RGT Gesundheitstechnik
97616 Bad Neustadt/Saale
172.364,92 €
Kindergarten Gefäll
05 – Sanitär
Ress GmbH
97631 Bad Königshofen
105.685,07 €
Kindergarten Gefäll
09 – Innenputz Trockenbau Maler
Dominik Schoch
97705 Burkardroth
150.773,94 €
Kindergarten Gefäll
10 – Fenster (Holz-Alu)
Lampert GmbH & Co. KG
36452 Kaltennordheim
79.568,16 €
Kindergarten Gefäll
11 – Sonnenschutz
Weber GmbH & Co. KG
97647 Nordheim v. d. Rhön
18.560,43 €
Kindergarten Gefäll
12 – Metallbau Alutüren
JMF Metallbautechnik GmbH
98631 Grabfeld
54.645,80 €
Ersatzneubau KiGa Burkardroth
1. BA – Digitale Schließzylinder
Günter Fachhandel
97616 Bad Neustadt/Saale
9.166,81 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 11:22 Uhr