Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Verein Pro Jugend im Landkreis Bad Kissingen; Vorstellung von Frau Melanie Müller und Herrn Christian Wagner
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2024
3 Bauantrag: Abbruch des alten Wohnhauses mit Stallteil, Neubau einer Garage auf dem vorh. Grundmauern und Gewölbekeller, Fl.-Nr. 10, Frauenrother Straße 1, Gem. Wollbach
4 Neuerteilung einer beschränkten Erlaubnis für die Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4330 der Gemarkung Premich
5 Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; A) Behandlung der Eingaben der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
6 Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; B) Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss
7 Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 mit Erlass der Haushaltssatzung
8 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Abwasseranlage; Antrag für das Anwesen "Zur Walkmühle 10" in Burkardroth
9 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-06-04 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-06-04 - Niederschrift ÖT.pdf
Download Teil 01 - 2024 Haushaltssatzung - Entwurf.pdf

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1. Verein Pro Jugend im Landkreis Bad Kissingen; Vorstellung von Frau Melanie Müller und Herrn Christian Wagner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö informativ 1

Sachverhalt

In der Sitzung stellen sich Frau Melanie Müller als Leiterin des Vereins Pro Jugend und Herr Christian Wagner als künftiger gemeindlicher Jugendpfleger dem Gremium vor.
Frau Müller ist seit hier 2020 beschäftigt. Nach ihrem Sozialpädagogik-Studium war sie zunächst Geschäftsführerin des Kreisjugendringes und seit Oktober 2023 mit einem hälftigen Stellenanteil Geschäftsführerin des Vereins Pro Jugend.
Der 27-jährige Christian Wagner ist seit 01. April 2024 beim Verein Pro Jugend und zuständiger Gemeindejugendpfleger für Burkardroth und Oberthulba. In seiner Eingewöhnungszeit mit Besichtigung der Jugendräume und Vorstellung in Grund- und Mittelschule wurde auch Jugendabfrage mit einer hohen Rücklaufquote von über 100 Teilnehmern quer durch sämtliche Altersklassen initiiert. Als Ergebnis werden die Jugendräumlichkeiten nur von wenigen Umfrageteilnehmern regelmäßig besucht, der Bedarf nach Räumlichkeiten hoch bewertet.
Der Treffpunkt in Burkardroth war von seinen Vorgängerinnen gut aufgestellt und konnte einfach übernommen und weitergeführt werden. In Oehrberg wurde der neugeschaffene Raum im Feuerwehrhaus von den Jugendlichen sehr begeistert angenommen und für den Neustart eine Vorstandswahl zur Organisation der Eigenverantwortlichkeit durchgeführt. Der Zuspruch in Premich mit den im Pfarrheim zur Verfügung stehenden Räumen ist mit mehr als 30 Kindern sehr hoch, so dass diese in 2 Gruppen aufgeteilt wurden. Der Starttermin mit einem Kennenlerntreffen in Stangenroth war in den Pfingstferien mit 6 bis 7 Kindern wohl auch ferienbedingt noch schwach besucht. Sowohl am Marktfest als auch bei der Einweihung des Feuerwehrhaues in Oehrberg wurden Spielangebote vorgehalten und erfreuten sich auch eines guten Zuspruches. Zudem gab es in den Pfingstferien zwei Workshops für Sport und Kreativität.
Für die Zukunft sind weitere Aktionen/Projekte wie regelmäßige Jugendsprechstunde für sämtliche Probleme (Beginn ab morgen, auch wenn dies wohl zunächst nur schleppend anlaufen wird), Fahrradwerkstatt in Zusammenarbeit mit der Firma „Fahrwerk Mountainbike Technik“ aus Stangenroth, Naturschutzaktionen und weitere Workshops vorgesehen. Für den Sommer sind zudem 5 Ferienprogrammpunkte gemeldet.
Ein weiteres Projekt wird auch die Heranführung der Jugendlichen an die Politik betreffen. Dies ist noch in der Entstehungsphase und kann beispielsweise in einem durch den vom Bürgermeister avisierten münden.

Diskussionsverlauf

Im Beratungs- und Betreuungsbereich kann auf Nachfrage aus dem Gremium auch das Thema „Drogen“ Berücksichtigung finden und hierfür eventuell auch auf Erkenntnisse anderer Jugendhilfeeinrichtungen zurückgegriffen werden.

Beschluss

Die Ratsmitglieder nehmen die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis und freuen sich auf ein effektives und langjähriges Wirken zum Wohle der Kinder und Jugendlichen aus dem Marktbereich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.05.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Abbruch des alten Wohnhauses mit Stallteil, Neubau einer Garage auf dem vorh. Grundmauern und Gewölbekeller, Fl.-Nr. 10, Frauenrother Straße 1, Gem. Wollbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö 3

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 09.04.2024 wurde dem Baugesuch als Vorhaben im Innenbereich zugestimmt. Da die Baufläche allerdings vom Bebauungsplan „Rasen“ in Wollbach umfasst wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachneigung notwendig. Aufgrund der bereits erfolgten Zustimmung durch das Ratsgremium wurde die Befreiung entsprechend der GeschO als Akt der laufenden Verwaltung vom Bürgermeister gesondert ausgesprochen. Der Beschluss vom 09.04.2024 ist damit formal gegenstandslos.

Beschluss

Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Neuerteilung einer beschränkten Erlaubnis für die Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4330 der Gemarkung Premich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Robert Zehe, Asternweg 13, 97705 Burkardroth beantragte beim Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 10.02.2019 eine beschränkte Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Am 02.05.2024 hat das Landratsamt Bad Kissingen (Sachgebiet 41 – Wasserrecht) den Markt Burkardroth über die geplante Neuerteilung informiert und bis zum 31.07.2024 um eine Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Gegen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4330 der Gemarkung Premich besteht seitens des Markt Burkardroth keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; A) Behandlung der Eingaben der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde nach Behandlung der in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 durchgeführten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen vom Marktgemeinderat am 20.02.2024 unter TOP 9 Buchstabe C) gebilligt.
Die amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am 01.03.2024 im Internet sowie der „Ortsschelle“ als amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Burkardroth. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 20. Februar 2024 wurde im Zeitraum vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 im Internet veröffentlicht, sowie als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus, zu jedermanns Einsichtnahme aufgelegt.
In diesem Zuge wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung aufgefordert.
Nachfolgende Behörden wurden hierbei erneut beteiligt:
1.        Regierung von Unterfranken, Würzburg
2.        Regionaler Planungsverband, Bad Kissingen
3.        Landratsamt Bad Kissingen - FB Bauleitplanung
3a        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Bauaufsichtsbehörde
3b        Landratsamt Bad Kissingen - Bautechnik
3d        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Naturschutzbehörde
3e        Landratsamt Bad Kissingen - Kreisstraßenverwaltungsbehörde
3f        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Wasserrechtsbehörde
3g        Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt
10.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf

Bis auf zwei Fachabtteilungen beim Landratsamt Bad Kissingen (Bauleitplanung und Naturschutz) haben die übrigen beteiligten Träger öffentlicher Belange keine Bedenken oder Anmerkungen vorgetragen.
A)        Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die nachfolgenden Hinweise und/oder Einwände werden beschlussmäßig behandelt:

Beschluss 1

3.        Landratsamt Bad Kissingen - Bauleitplanung (19.04.2024)
Es wird empfohlen die Verfahrensvermerke an die Vorgaben gemäß der „Planungshilfen für die Bauleitplanung“ (erstellt vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) anzupassen. Unter dem Punkt 7. (Eintragung durch das Landratsamt) ist ausreichend Platz für Unterschrift und Dienstsiegel vorzusehen. Die Planungshilfe dient zudem als Vorlage für die Eintragungen (Unterschrift links, Dienstsiegel rechts).
Abwägungsvorschlag: Wird im Plan zur Beschlussfassung entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

3d         Landratsamt Bad Kissingen - Naturschutz (19.04.2024)
Folgende Punkte sind in den Planunterlagen aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht entsprechend einzufügen:
-        Sollte ein Eingriff in Gehölze notwendig werden, ist dieser nur außerhalb der
       Vogelbrutzeit, also nur im Zeitraum vom 01.10. bis 01.03. zulässig.
-        Bei den Bauarbeiten in der Nähe von Gehölzbeständen (Laubbäume, Hecken,         Gehölzränder etc.), die zu erhalten sind, ist die einschlägige DIN 18920 sowie die          Richtlinie zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (RAS-LP-4) durch die         ausführende Baufirma und die örtliche Bauleitung verbindlich zu beachten.
-        Für Wiesenansaaten sind Saatgutmischungen des Ursprungsgebietes 21 (Hessisches         Bergland) zu nutzen.
-        Das Vorkommensgebiet für heimische Gehölze ist 4.1 Westdeutsches Bergland,         Spessart-Rhön-Region.
-        Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten, Ausfälle sind zu ersetzen.
-        Folgende Vorgaben sind bei der Anlage der Hecke zu beachten:
        Abstand zwischen den Pflanzen ca. 1,5 Meter
        Abstand zwischen den Reihen ca. 1,5 Meter
        Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr oder Herbst
-        Bei der Planung von Neupflanzungen sind standortgerechte Baumarten und Sorten in         geeigneter Kombination zu wählen sowie klimatische, geographische und         nutzungsspezifische Faktoren zu beachten. Insbesondere die Lage der Fläche,         Exposition, Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit, Nutzung angrenzender
       Flurstücke und Erschließung sind zu berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag: Wird in der Begründung zur Beschlussfassung entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplans; B) Feststellungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Planentwurf zur Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Burkardroth im Gemeindeteil Lauter, einschließlich Begründung in der Fassung vom 20. Februar 2024 wurde im Zeitraum vom 18.03.2024 bis 19.04.2024 öffentlich ausgelegt. Die in diesem Zuge eingegangenen Stellungnahmen wurden im vorhergehenden Beschluss abschließend behandelt.

Beschluss

Der vom Büro Braun, Landschaftsarchitekten, Veitshöchheim, ausgearbeitete Planentwurf zur Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Burkardroth im Gemeindeteil Lauter, einschließlich Begründung in der Fassung vom 07. Mai 2024, wird hiermit vom Marktgemeinderat durch Beschluss  f e s t g e s t e l l t.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, nach Genehmigung der Planung durch das Landratsamt Bad Kissingen, bekannt zu machen.
Gleichzeitig wird die vorliegende Bebauungsplanänderung beschlossen. Diese wird mit der amtlichen Veröffentlichung rechtswirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 mit Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Haushaltsplanentwurf wurde entsprechend den anstehenden Aufgaben erstellt und im RIS vorab online gestellt.
Das umfangreiche Zahlenwerk wird anhand einer Bildschirmpräsentation durch Bürgermeister Daniel Wehner und Finanzsachbearbeiterin Sabrina Brixel detailliert vorgestellt und erläutert. Bei planmäßigem Verlauf wird 2024 ein Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.045.096 € bzw. ein um die Sonderrücklagenbuchungen ermäßigter Betrag von 1.015.114 € erwirtschaftet werden können. Die Vorstellung des Vermögenshaushaltes erfolgt anhand des Investitionsprogramms. Durch den erneuten Verzicht auf eine Kreditaufnahme bleibt der Markt Burkardroth weiterhin schuldenfrei.
Der diesjährige Haushalt mit folgenden Zahlen ab:
Verwaltungshaushalt        17.850.000 €        (VJ        16.740.000 €)
Vermögenshaushalt        9.135.000 €        (VJ        9.110.000 €)
Gesamthaushalt        26.985.000 €        (VJ        25.850.000 €)

Diskussionsverlauf

Die wenigen aufgeworfenen Fragen zu einzelnen Ansätzen werden beantwortet.

Beschluss

Nach Beratung wird beschlossen, die dieser Niederschrift dauerhaft beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 gemäß Art. 63 ff. GO zu erlassen. Gleichzeitig wird dem in Verbindung mit dem Investitionsprogramm erstellten und in den Haushaltsplan integrierten Finanzplan zugestimmt (Art. 70 GO, VV Nr. 2 zu § 24 KommHV).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Abwasseranlage; Antrag für das Anwesen "Zur Walkmühle 10" in Burkardroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die neue Eigentümerin des Anwesens „Zur Walkmühle 10“ in Burkardroth beabsichtigt eine Wohnhauserweiterung und beantragt mit E-Mail vom 29. April 2024 für die Abwasserentsorgung eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 6 der Entwässerungssatzung des Marktes Burkardroth (EWS). Demnach kann auf Antrag von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung ganz oder teilweise befreit werden, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
Das Abwasser des Anwesens wurde bislang – ebenso wie bei drei weiteren Anwesen in diesem Bereich – über eine eigene Grube abgeleitet. Der nächste in freiem Gefälle zu erreichende Anschlusspunkt befindet sich ab der Grundstücksgrenze in einer Entfernung von rd. 185 m oder in der obenliegenden Straße „Weizäcker“. Hier wäre eine Anbindung in 65 m Entfernung über eine Hebeanlage möglich, allerdings nur mit Überquerung von Privatflächen.
Aufgrund der anzunehmenden Kosten für eine Kleinkläranlage ist die Antragstellerin sehr stark an einem Anschluss interessiert, bittet aber - um die beabsichtigte Wohnhauserweiterung nicht zu verzögern - um Erteilung der beantragten Befreiung. Eine bereits mehrfach ins Auge gefasste Kanalerschließung mit erstmaligem Straßenausbau ist bislang an der Beteiligungsbereitschaft der Anlieger gescheitert. Nachdem für ein weiteres Anwesen ein Besitzerwechsel ansteht, könnte dies eine Möglichkeit für einen zeitgemäßen Ausbau bieten.
Von der Verwaltung wurden die Aufwendungen für eine 178 m lange 300er Kanalleitung mit 5 Schächten in einer Grobkostenberechnung anhand der letzten Kanalbaumaßnahme mit fast 150.000 Euro ermittelt. Die vom Büro aktualisierten Baukosten für einen 3 m breiten Straßenbau (55 cm Gesamt, 45 cm + 10 cm Trag-Deck) liegen bei 105.000 Euro. Dieser könnte sich wie beim Radweg Stangenroth evtl. noch merklich reduzieren, falls der Unterbau ausreichend tragfähig ist.

Diskussionsverlauf

Das Ratsgremium tendiert zu einer möglichen Kanalverlegung nur im Zusammenhang mit einem für die Anlieger kostenpflichtigen Straßenausbau. Auch wenn eine widerrufliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang und deren mögliche Folgen eine nicht unerhebliche finanzielle Gefahr für die Antragstellerin mit sich bringt, müssen jedem Käufer die Umstände der Grundstückserschließung hinreichend bewusst sein. Eine Bevorzugung Einzelner zur Abfederung oder Vermeidung von finanziellen Gefahren kann regelmäßig nicht durch eine Finanzierung der Gebührenbedarfsgemeinschaft erfolgen. Dies wäre aus Gründen der Gleichbehandlung ansonsten auch für die weiteren ca. 16 bislang nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Anwesen im kompletten Marktbereich in Erwägung zu ziehen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt nach eingehender Beratung einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des Anwesens „Zur Walkmühle 10“ für die gemeindliche Entwässerungsanlage zu. Die Zustimmung erfolgt ausdrücklich unter jederzeitigem Widerrufsvorbehalt, da eine Erweiterung des öffentlichen Abwasserleitungsnetzes in diesem Bereich angedacht ist. Sobald ein öffentlicher Kanal in der Straße „Zur Walkmühle“ errichtet bzw. der bestehende verlängert wird, ist das Anwesen an den öffentlichen Kanal anzuschließen und andere Abwasseranlagen sind zwingend stillzulegen und zurückzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö 9

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Ersatzneubau KiGa Burkardroth 2. BA
2.4 - Zimmererarbeiten
Reugels GmbH
97437 Haßfurt
495.687,80 €
Neubau KiGa Gefäll;
13 - Estrich
Estrich Fehr
97705 Burkardroth
41.526,29 €
Radweganbindung
Burkardroth - Stangenroth
Bauunternehmung Glöckle
97424 Schweinfurt
84.818,76 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2024 12:05 Uhr