Datum: 25.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-06-25 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-06-25 - Niederschrift ÖT.pdf
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1. Amtsniederlegung von Marktgemeinderat Klaus Schmitt;
Zustimmung zur Amtsniederlegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben, eingegangen am 06.06.2024, welches verlesen wird, erklärt Marktgemeinderat Klaus Schmitt aus beruflichen Gründen seine Amtsniederlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das ausscheidende Ratsmitglied bedauert, auch an seiner letzten Sitzung nicht teilnehmen zu können und bedankt sich im Zuge seiner Entschuldigung bei allen Gremienmitgliedern für die interessanten Gespräche und die fairen Diskussionen. Er lässt weiter mitteilen, dass ihn die Zeit im Gremium menschlich hat wachsen lassen, dankt für die tollen Momente und wünscht den Kolleginnen und Kollegen alles Gute.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamts bzw. der „Rücktritt“ des Amtsinhabers von seinem Ehrenamt stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den das zuständige Gemeindeorgan (Marktgemeinderat) zu entscheiden hat. Der Inhaber des Ehrenamts hat auch ohne Angabe eines Grundes (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG) einen Anspruch auf Zustimmung zur Amtsniederlegung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die Rücktrittserklärung von Klaus Schmitt anzunehmen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zuzustimmen.
Erster Bürgermeister Daniel Wehner stellt fest, dass Klaus Schmitt somit ab sofort kein Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth mehr ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Zusammensetzung des Marktgemeinderates Burkardroth;
Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Daniel Wehner erläutert, dass, nachdem der Marktgemeinderat Burkardroth den Rücktritt von Klaus Schmitt angenommen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zugestimmt hat, über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden ist (Art. 37 GLKrWG).
Nach Ende der Amtszeit des Wahlausschusses ist vom Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers der jeweiligen Liste zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG).
Der erste Listennachfolger des Wahlvorschlages der Liste „Bürgerblock Premich“ ist Herr Joachim Bühner.
Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.
In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt und zur Eidesleistung als Marktgemeinderatsmitglied bereit sei.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Joachim Bühner Listennachfolger der Liste „Bürgerblock Premich“ ist und mit Erklärung zur Annahme der Wahl (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 GLKrWG i. V. m Art. 47 Abs. 2 GLKrWG) und der Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO in den Marktgemeinderat Burkardroth nachrückt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Vereidigung des nachgerückten Marktgemeinderatsmitgliedes Joachim Bühner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Klaus Schmitt aus dem Marktgemeinderatsgremium muss der entsprechende Listennachfolger als Marktgemeinderatsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i.V.m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)).
Der erste Bürgermeister Daniel Wehner nimmt neuen Marktgemeinderatsmitglied
Joachim Bühner
den Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) mit der Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
ab.
Beschluss
Herr Joachim Bühner übernimmt mit Ableistung des Eides die Aufgaben im Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth. Bürgermeister Wehner beglückwünscht das neue Ratsmitglied zur Amtsübernahme und heißt ihn im Gremium Willkommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Klaus Schmitt war auf Vorschlag des „Bürgerblocks Premich“ auch Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Durch sein Ausscheiden muss eine Nachbesetzung erfolgen. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern. Die Besetzung erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung verbleibt weiterhin beim „Bürgerblock Premich“.
Vom Bürgerblock Premich vorgeschlagen und vom Marktgemeinderat berufen waren bisher:
als Mitglied Klaus Schmitt
und als dessen Stellvertreter Andreas Bauer
Zur Nachbesetzung schlägt der Bürgerblock
als Mitglied Joachim Bühner
und als dessen Stellvertreter Eugen Edelmamnn vor.
Beschluss
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag und bestellt den vorgeschlagenen Marktgemeinderat Joachim Bühner als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und Eugen Edelmann als dessen Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 04.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 04.06.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Bebauungsplan "Quellengarten" Gemarkung Oberthulba; Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 24. Mai 2024 informierte das Planungsbüro Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg über die Aufstellung des Bebauungsplans "Quellengarten", Gemarkung Oberthulba. Der Bebauungsplan "Quellengarten" wird gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 28.03.2023 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird aufgrund dessen verzichtet. Während der Frist vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 wird dem Markt Burkardroth Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschluss
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass von dem geplanten Bebauungsplan keine Belange des Marktes Burkardroth berührt und dementsprechend auch keine Einwände erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Ersatzneubau Kindertageseinrichtung Burkardroth 2.BA;
Grundsatzentscheidung PV-Anlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
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ö
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Nach einer Prüfung durch den Elektrofachplaner können bei optimaler Ausnutzung des nach Süden geneigten Neubau-Dachs vom 2.Bauabschnittes des Kindergartens Burkardroth 56 Module mit inzwischen ca. 400 Wp Leistung, also eine Gesamtleistung von 22,4 kWp installiert werden.
Zusammen mit der bereits in Betrieb befindlichen 70 kWp Anlage auf dem 1.Bauabschnitt würde die Gesamtanlage 92,4 kWp installierte Leistung betragen die im Jahr ca. 92.400 kWh Strom erzeugt und 53,96 t Kohlendioxid erspart. Es ergeben sich geschätzte Investitionskosten in Höhe von ca. 25.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Bei einer angenommenen Stromerzeugung von zusätzlichen 22.400 kWh pro Jahr und der derzeitigen Vergütung von 10,79 Cent/kWh (Volleinspeisung) erwirtschaftet die zusätzliche Anlage ca. 2.400 Euro/Jahr. Abzüglich der jährlichen Wartungskosten beträgt der Gewinn ca. 2.000 Euro/Jahr. Mit den geschätzten Investitionskosten von 25.000 Euro hätte sich die Anlage nach ca. 12,5 Jahren amortisiert.
Beschluss
Der Marktgemeinderat befürwortet die Ergänzung der bestehenden PV-Anlage um 22,4 kWp. Die Verwaltung wird ermächtigt die Leistung beschränkt auszuschreiben. Das Ausschreibungsergebnis wird dem Gemeinderat anschließend zum Beschluss vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Informationen zum Bürgerbus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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25.06.2024
|
ö
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8 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Wehner verweist auf den aufgelegten Flyer, der über die Fahrtrouten des Bürgerbusses sowie die entsprechenden Kontaktstellen informiert. Die Linien sind nunmehr seit einigen Wochen in Betrieb und laufen sehr gut. Für überragend befindet Bürgermeister Wehner die Vielzahl der ehrenamtlichen Fahrer und Fahrerinnen aus dem Marktbereich. Die Diensteinteilungen wechseln problemlos, und die Nutzungen der Linien sind für eine Neueinführung ebenfalls ganz ansprechend.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2024 12:06 Uhr