Datum: 30.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-07-30 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-07-30 - Niederschrift ÖT.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 16.07.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Änderung der Gemeindegrenzen, §58 Abs. 2 FlurbG, Flurneuordnung Waldfensterer Forst
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Nach dem Flurbereinigungsgesetz sollen die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf die örtlich erkennbaren Grenzen verlegt werden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst schlägt daher die im anliegenden Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband versehene neue Gemeindegrenze vor. In der Öffentlichen Sitzung am 20. Februar 2024 hat der Marktgemeinderat bereits der Gemeindegrenzänderung zugestimmt, jedoch hat sich durch Neukoordinierung einiger Punkte eine Flächenänderung ergeben, die ihrer Zustimmung bedarf.
Beschluss
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldfensterer Forst hat die im Entwurf der Gemeindegrenzänderungskarte mit einem grünen Farbband dargestellte neue Gemeindegrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet Burkardroth eine Flächenmehrung von 0,0133 ha. Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit bei der Verkehrsüberwachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2024
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Die kommunale Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr 2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Diese wurde zuletzt zum 01.01.2022 neu erlassen und zwischen den Gemeinden Burglauer, Hohenroth, Niederlauer, Salz als Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale sowie der Gemeinde Oberleichtersbach und den Märkten Bad Bocklet, Geroda, Saal a. d. Saale und Burkardroth geschlossen.
Die Gemeinde Hohenroth hat die Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen Zusammenarbeit beschlossen und fristgerecht zum 31.12.2024 gekündigt.
Zur Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung unter Berücksichtigung der erforderlichen Nachrangigkeit der übertragenen Aufgaben gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) fanden Abstimmungen zwischen den beteiligten Kommunen statt. Im Zuge der Neuausrichtung haben sich die Gemeinden Burglauer, Niederlauer und Salz für eine Fortführung der kommunalen Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang entschieden. Die Märkte Bad Bocklet, Burkardroth und Saal a. d. Saale haben einer Beteiligung an der kommunalen Verkehrsüberwachung ebenfalls zugestimmt und darüber hinaus die Reduzierung der Messstunden ab 01.01.2025 zugesichert. Der Markt Geroda hat die Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung zum 31.12.2024 beschlossen. Die Gemeinde Oberleichtersbach hat einer Beteiligung an der kommunalen Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang zugestimmt.
Auf Basis der Änderungen ist die Neufassung der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung erforderlich. Die neue Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch bis zum 31.12.2027. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Ein Entwurf der neuen Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Inhaltliche Änderungen sind farbig markiert.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der neuen Zweckvereinbarung zu und genehmigt die Zweckvereinbarung gemäß Anlage zu diesem Beschluss vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Mittelschulverbund Landkreis Bad Kissingen Mitte, Änderungen der Kooperationsvereinbarung vom 16.06.2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2024
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Die Probephase für die Ortsteile Poppenroth und Albertshausen, welche seit Schuljahr 2021/2022 zur Mittelschule Thulbatal wechseln können, hat sich als erfolgreich herausgestellt. Aus diesem Grund sollte daraus eine verbindliche Regelung durch Änderung der Kooperationsvereinbarung herbeigeführt werden. Hierfür werden auch die Beschlüsse der kommunalen Gremien notwendig.
Die Änderungen im Kooperationsvertrag sind nachfolgend aufgeführt:
§ 4 Abs. 2: Die bisherigen Schulsprengel werden als Einzugsbereiche der Schulen bestimmt. Die Einzugsbereiche bilden die Grundlage für die Abrechnung von Kosten.
Neu: Die bisherigen Schulsprengel werden als Einzugsbereiche der Schulen bestimmt. Der Einzugsbereich der Anton-Kliegl-Mittelschule wird für die Ortsteile Poppenroth und Albertshausen zum Schuljahr 2024/2025 beginnend mit Schülern der 5. Klasse dem Schuleinzugsbereich der Mittelschule Thulbatal zugeordnet. Das Verfahren ist aufwachsend und im Schuljahr 2028/2029 abgeschlossen. Die Einzugsbereiche bilden die Grundlage für die Abrechnung von Kosten.
§ 5 Abs. 3: Die Freiheit der Schulwahl innerhalb des Verbundes wird folgendermaßen beschränkt:
Grundsätzlich wird an der Sprengelpflicht in den ursprünglichen Schulsprengeln festgehalten. Ausnahmen sind möglich, wenn sich die Sachaufwandsträger über die Verteilung der Kosten von Sachaufwand und Schulbusfahrten einigen können und für die beteiligten Schulen keine Nachteile bei der Klassen- und Kursbildung ergeben.
Neu: Die Freiheit der Schulwahl innerhalb des Verbundes wird folgendermaßen beschränkt:
Grundsätzlich wird an der Sprengelpflicht nach § 4 Abs. 2 festgehalten. Ausnahmen sind möglich, wenn sich die Sachaufwandsträger über die Verteilung der Kosten von Sachaufwand und Schulbusfahrten einigen können und für die beteiligten Schulen keine Nachteile bei der Klassen- und Kursbildung ergeben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt den Änderungen im Kooperationsvertrag vom 16.06.2010 vollumfänglich zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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30.07.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
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Auftragnehmer:
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Auftragssumme:
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Aussegnungshalle Katzenbach
Natursteinarbeiten
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Fa. Scheurer,
97762 Gauaschach
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21.197,77 €
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Aussegnungshalle Katzenbach
Türentausch
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Fa. Jochen Burger,
97708 Bad Bocklet – Steinach
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7.366,10 €
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Aussegnungshalle Katzenbach
Malerarbeiten
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Fa. Dominik Schoch,
97705 Burkardroth – Stralsbach
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8.361,89 €
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Elektroprüfung gemeindliche
Gebäude
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Fa. DEKRA,
97084 Würzburg
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15.675,87 €
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.09.2024 08:19 Uhr