Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung neuer Feldgeschworener
2 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.07.2024
3 Bauantrag: Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 1611/3 und Fl.-Nr. 1611/4, St.-Antonius-Straße 13, Gefäll
4 Tekturplan: Grundriss- und Fassadenänderung, Fl.-Nr. 1711, Zur Aschachquelle 14, Zahlbach
5 Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 3990, Nähe "Am Kalkofen", Stangenroth
6 Flurbereinigung Premich; Informationen zur Endabrechnung und Aufhebung der Ausbauvereinbarung
7 Feuerwehralarmierung und Katastrophenschutz; Umrüstung der Sirenen
8 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
9 Informationen zum Brennholzeinschlag

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-09-10 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-09-10 - Niederschrift ÖT.pdf

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1. Vereidigung neuer Feldgeschworener

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö 1

Sachverhalt

Auf Vorschlag der örtlichen Feldgeschworenen von Zahlbach und Premich sollen folgende Bürger als Feldgeschworenen berufen werden:
für Zahlbach und Salzforst:        Horst May, geb. 27.07.1958
für Premich:                        Frank Ziegler, geb. 06.07.1979
Die vorgeschlagenen werden nach einführenden Worten vom Ersten Bürgermeister Daniel Wehner über die Pflichten und Obliegenheiten belehrt und gemäß Art. 13 Abs. 2 AbmG sowie § 5 Abs. 1 FO mit folgender Eidesformel verpflichtet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam den Gesetzen,
gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten,
Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses
- so wahr mir Gott helfe –“
Im Anschluss an die Vereidigung unterzeichnen die neuen Feldgeschworenen die Niederschriften. Die neueste Auflage des Schriftwerkes „Der Feldgeschworene“ in dem die wichtigsten Rechtsvorschriften zusammengefassten sind, werden den Vereidigten noch nachgereicht.
Auch Kreisobmann Otto Funk schließt sich den Glückwünschen und dem Dank an und überreicht den beiden Neuvereidigten die Feldgeschworenen-Anstecknadel.

Beschluss

Das Ratsgremium bedankt sich bei den Neuvereidigten Feldgeschworenen für die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.07.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bauantrag: Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen, Fl.-Nr. 1611/3 und Fl.-Nr. 1611/4, St.-Antonius-Straße 13, Gefäll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Höhe“ in Gefäll. Die Erschließung ist gesichert. Die Bauherren möchten zwei Baugrundstücke erwerben, die Grundstücke verschmelzen und darauf ein Zweifamilienwohnhaus errichten.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird auch auf früher ablehnende Beschlüsse verwiesen, allerdings sollten hier Bauplätze für großzügigere Außenanlagen bzw. die Verhinderung von weiterer Bebauung zusammengelegt werden oder auch für eine eventuelle spätere Bebauung.
Das beabsichtigte Bauvorhaben für ein größeres Zweifamilienwohnhaus lässt sich auf den vorhandenen Bauflächen in den gemeindlichen Baugebieten aufgrund der zu geringen Flächengrößen nicht verwirklichen. Mehrere Ratsmitglieder befürworten ein diesbezügliches Umdenken, da sich die Gegebenheiten geändert haben und ansonsten beispielsweise auch Mehrfamilienwohnhäuser und damit entsprechende Mietraumschaffung verhindert bzw. sehr stark eingeschränkt wird.

Beschluss

Nach ausgiebiger Beratung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Erteilt werden Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und der Art der Dacheindeckung, sowie der Geschossigkeit und der Höhe der Abtragung 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Florian Eickhoff hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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4. Tekturplan: Grundriss- und Fassadenänderung, Fl.-Nr. 1711, Zur Aschachquelle 14, Zahlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dürre Wiese“ in Zahlbach. Die Erschließung ist gesichert. Das Bauvorhaben wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 20.10.2015 (TOP 2c) behandelt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 3990, Nähe "Am Kalkofen", Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das geplante bauliche Vorhaben liegt im Außenbereich von Stangenroth. Im Flächennutzungsplan wird der Bereich in dem sich das geplante Baugrundstück befindet als „ortsbildprägendes Grün“ bezeichnet. Eine ca. 5 Meter breite geschotterte Zufahrt zum geplante Baugrundstück Fl.-Nr. 3990 ist vorhanden. Hinsichtlich der Erschließung, muss bezüglich der Entwässerung und der Wasserversorgung noch ein Erschließungsvertrag mit dem Markt Burkardroth geschlossen werden.
Dem Antragsteller wurden vorab in einem persönlichen Gespräch nochmals die nicht zu beziffernde Höhe der komplett zu übernehmenden Erschließungsaufwendungen erläutert. Ebenso das nicht zu garantierende Ergebnis einer Bauleitplanung. Diese Unwägbarkeiten sind dem Antragsteller vollauf bewusst.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird in Aussicht gestellt, wenn aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken bestehen oder wenn das Bauvorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann. 
Für den Fall, dass das LRA bauleitplanerische Maßnahmen fordert, sind die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sowie die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans, Ausgleichsflächen und alle Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen von den Bauherren zu tragen. 
Bei der vorhandenen Zufahrt, Fl.-Nr. 407 zum geplanten Baugrundstück Fl. Nr. 3990, handelt es sich bei den letzten ca. 50 m um einen gemeindlichen Schotterweg. Die Bauherren übernehmen die Räum- und Streupflicht für die ca. 50 m lange gemeindliche Zufahrt, vom Markt Burkardroth wird in diesem Bereich kein Winterdienst geleistet. Die Erschließungskosten für den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungsanlage wie auch für die Kosten für den Anschluss an die Wasserversorgungsanlage inkl. Wasserzählerschacht (auf gemeindlichen Grund) müssen von den Bauherren getragen werden. Für den Fall, dass die Bauherren die vorhandene Zufahrt asphaltieren bzw. pflastern möchten, sind die Kosten vollumfänglich für einen nach Stand der Technik erforderlichen Straßenbau von den Bauherren zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Andreas Metz hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Flurbereinigung Premich; Informationen zur Endabrechnung und Aufhebung der Ausbauvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bei der Vorprüfung für den Abschluss und die Endabrechnung des Verfahrens in Premich wurden vom ALE noch vereinzelte Feststellungen getroffen, die zu geringen Kostenverschiebungen und damit zu summarischen Nachforderungen von annähernd 2.500 Euro zu Lasten der Gemeinde führen.
Um das Verfahren selbst zu einem Abschluss zu bringen und ein letztes Widerspruchsverfahren zu beenden sowie den bestehenden Ableitungsgraben zwischen den Anwesen Brückenstraße 2 und dem Nachbaranwesen dauerhaft zu sichern, hat sich der Markt Burkardroth vermittelnd in das Verfahren eingebracht. Als Entschädigung für die dauerhafte Sicherung zahlt der Markt das im Juni 2022 ausgeschüttete bis dato nicht von der TG Premich verwendete Restguthaben in Höhe von 4.197,25 Euro an die TG zurück. Die damalige Auszahlung resultierte aus einer Bereinigung des Teilnehmerkontos durch eine Zuteilung Landschaftspflegeflächen ohne Geld. Außerdem erhält der Markt als zusätzliche Flächenzuweisung das unmittelbar an der Fußgängerbrücke gelegene 764 m² große Grundstück bei gleichzeitiger 10%iger Kostenbeteiligung in Höhe von 267,40 Euro.
Weiterhin ist die Ausbauvereinbarung Nr. 6, MKZ 213012, vom 15.11.2011 über einen Grabenausbau mit Rahmendurchlässen unter Kostenbeteiligung des Marktes Burkardroth nicht umgesetzt worden. Der Vorstand der TG hat in seiner letzten Sitzung ergänzend beschlossen, den Ausbau Nr. 6 aus dem Plan herauszunehmen. Eine Umsetzung der Maßnahme ist wegen des weit fortgeschrittenen Verfahrensstandes nicht vertretbar und u.a. auch hinsichtlich der Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen nicht mehr realisierbar. Das ALE weißt weiter darauf hin, dass die Vereinbarung außer Kraft getreten ist, da mit der Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren begonnen wurde. Es wird darum gebeten, auch Seites der Gemeinde, der Auflösung der Vereinbarung offiziell zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und ermächtigt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung zur entsprechenden rechtlichen und finanziellen Abwicklung zum Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens der TG Premich. Weiterhin wird beschlossen, der Auflösung der Ausbauvereinbarung Nr. 6 vom 15.11.2011 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Feuerwehralarmierung und Katastrophenschutz; Umrüstung der Sirenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö 7

Sachverhalt

Dem Ratsgremium werden die Ergebnisse der Schallpegelsimulationen für die Feuerwehrsirenen im IST-Zustand sowie nach einer Umrüstung aufgezeigt. Unumgänglich ist eine Umrüstung auf die Digital-Alarmierung (= Ertüchtigung mit Empfangsteilen für TETRA-Digitalfunk). Hier liegen die Kosten bei ca. 3.500 bis 4.000 Euro pro Sirene bei einem Förderanteil von 2.181 Euro je Einheit. Hierzu ist auf Ministeriumsebene eine generelle Verlängerung des Bewilligungs- und Umsetzungszeitraumes in Arbeit.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Sirenen unter Verbesserung der Ortsabdeckung auf diese „neuartigen“ Sirenen umgebaut werden sollen, wie sie bereits in Stralsbach und bei der Fa. Albert-Haus in Zahlbach vorhanden sind oder lediglich die Empfangsteile für den TETRA-Digitalfunk ertüchtigt werden sollen. Sofern auch eine Umrüstung der Sirenen an sich erfolgen soll, ist weiter zu entscheiden, ob man dies in einem Zug macht oder über einen vorher definierten Zeitraum eine bestimmte Anzahl jährlich umbaut. Weiterhin sind zudem auch einige Sirenenstandorte und der Zugang zu diesen Alarmierungseinrichtung nicht uneingeschränkt möglich (Privatanwesen, Mietobjekte, Verkaufskandidaten, …).
Ein Hersteller führt zum Unterschied zwischen Elektronische Sirene als Alternative zur Motorsirene (Drehtellersirene) folgendes aus:
Gerade auf dem Land finden sich noch vielfach elektromechanische Motorsirenen, die als alleinige Sirene auf dem Dach des Feuerwehrhauses installiert sind. In Deutschland sind diese Einheitssirenen seit dem Ende des zweiten Weltkriegs im Einsatz. In der Bundesrepublik wurde die Motorsirene E57 installiert.
Die elektromechanischen Sirenen tun in vielen Feuerwehren seit Jahrzehnten ihren Dienst. Allerdings entspricht die Motorsirene schon lange nicht mehr dem Stand der Technik. Sie benötigt Drehstrom und ist deshalb nicht Strom unabhängig. Eine Betriebsbereitschaft bei Stromausfall erfordert ein Notstromaggregat. Ein Austausch der Einheitssirene durch eine zeitgemäße elektronische Sirene ist oft mit wenig Aufwand verbunden.
Eine einzelne elektromechanische-Sirene lässt sich in der Regel einfach durch eine elektronische Sirene ersetzen. Die elektronische Sirene empfiehlt sich hier als zeitgemäße, leistungsfähige Alternative zur Motorsirene. Die Bedienung ist einfach und ohne Kompromisse in der Leistungsfähigkeit. Die elektronischen Sirenen benötigen keinen Drehstrom und bleiben aufgrund der integrierten Batterien bis zu einem Monat betriebsbereit. Die Technik ist wartungsfreundlich.
Die Kosten für eine neue Sirene liegen bei ca. 17.500 Euro/Einheit. Ob, in welcher Form und für welchen Zeitraum hierfür nochmals Förderprogramme aufgelegt werden ist ungewiss.

Diskussionsverlauf

Über die neuen Sirenenhörner können in Katastrophenschutzfällen dann auch Durchsagen verbreitet werden. Letztendlich wird aber - wie auch jetzt - bei den neuen Sirenen die Ortsabdeckung der Schallausbreitung immer auch windabhängig sein.
Kollege Bernd Müller weißt darauf hin, dass in Stralsbach noch ein weiteres Sirenenhorn nachgerüstet werden muss. Außerdem ist nach mehrfach bestätigten Wahrnehmungen der Alarmierungston der Drehtellersirenen im Gebäudeinneren besser wahrzunehmen als bei den neuen Lautsprechersirenen.
Auch wenn aktuell insbesondere bei der Ortsabdeckung in Burkardroth und Stangenroth Defizite bekannt sind, sollen auch hier neue Sirenen möglichst unter Nutzung eines Förderprogrammes installiert werden.

Beschluss

Das Ratsgremium beschließt die baldmögliche Ertüchtigung aller vorhandenen Sirenen auf die TETRA-Digitalfunk-Alarmierung. In einem weiteren Schritt sollen die Vorbereitungen für einen Austausch der herkömmlichen Drehtellersirenen gegen elektronische Sirenen mit Sirenenhörnern getroffen werden, um im Bedarfsfall (z.B. Ausfall der vorhandenen Sirene) oder bei Neuauflegung eines entsprechenden Förderprogramms den Austausch kurzfristig veranlassen zu können. Zu diesen Vorbereitungen gehört bei den betroffenen Sirenen auch die Prüfung von alternativen Standorten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö 8

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Ersatzneubau KIGA Burkardroth
Lüftungsarbeiten
Fa. Bott,
36419 Geisa
131.067,97 €
Ersatzneubau KIGA Burkardroth
PV-Anlage
Fa. Elektro Zehe,
97705 Burkardroth
18.662,65 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Informationen zum Brennholzeinschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 10.09.2024 ö informativ 9

Sachverhalt

In Abstimmung mit Revierförster Despang können für die kommende Hiebsaison neben Nadelholz (mehrheitlich Käferholz) auch in begrenzter Menge wieder Laubholz bereits gestellt werden. Die Holzpreise sind stabil, da auch wertiges Käferholz weiterhin gut nachgefragt ist.
Die Aufforderung zu Brennholzbestellungen soll in der bisherigen Form erfolgen und die marktüblichen Preisfestsetzungen (Nadelholz 50,00/fm, Laubholz 83,00 €, Buche 85,00 Euro jeweils zuzügl. MWSt.) beibehalten werden.

Beschluss

Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Marktgemeinderäte Eugen Edelmann und Ariel Karwacki waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal zugegen.

Datenstand vom 04.10.2024 08:19 Uhr