Datum: 01.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Amtsniederlegung von Marktgemeinderätin Kathrin Kupka-Hahn; Zustimmung zur Amtsniederlegung
2 Zusammensetzung des Marktgemeinderates Burkardroth; Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
3 Vereidigung des nachgerückten Marktgemeinderatsmitgliedes Markus Alles
4 Bestellung des Ortsreferenten von Frauenroth
5 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes
6 Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
7 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.09.2024
8 Fortsetzung des Förderprogrammes zur Revitalisierung der Alt-/Innenorte
9 Dritte Satzung zur Änderung der Vorkaufsrechtssatzung
10 Optimierung des Kanalsystems im oberen Bereich des Lärchenweges in Stangenroth
11 Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-10-01 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-10-01 - Niederschrift ÖT.pdf

zum Seitenanfang

1. Amtsniederlegung von Marktgemeinderätin Kathrin Kupka-Hahn; Zustimmung zur Amtsniederlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 1

Sachverhalt

Mit Schreiben, eingegangen am 10.09.2024, welches verlesen wird, erklärt Marktgemeinderätin Kathrin Kupka-Hahn aus familiären Gründen ihre Amtsniederlegung zum 30. September 2024.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamts bzw. der „Rücktritt“ der Amtsinhaberin von ihrem Ehrenamt stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den gemäß Art. 48 Abs. 3 GLkrWG das zuständige Gemeindeorgan (grundsätzlich der Gemeindewahlausschuss, nach Ende dessen Amtszeit der Marktgemeinderat) zu entscheiden hat. Die Inhaberin des Ehrenamts hat auch ohne Angabe eines Grundes (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG) einen Anspruch auf Zustimmung zur Amtsniederlegung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Rücktrittserklärung von Kathrin Kupka-Hahn anzunehmen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zuzustimmen.
Erster Bürgermeister Daniel Wehner stellt fest, dass Kathrin Kupka-Hahn somit ab sofort nicht mehr Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Zusammensetzung des Marktgemeinderates Burkardroth; Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Daniel Wehner erläutert, dass, nachdem der Marktgemeinderat Burkardroth den Rücktritt von Kathrin Kupka-Hahn angenommen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zugestimmt hat, über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden ist (Art. 37 GLKrWG). 
Nach Ende der Amtszeit des Wahlausschusses ist vom Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers der jeweiligen Liste zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG).
Der erste Listennachfolger des Wahlvorschlages der Liste „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ ist Herr Markus Alles.
Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.
In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt und zur Eidesleistung als Marktgemeinderatsmitglied bereit sei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Markus Alles Listenachfolger der Liste „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ ist und mit Erklärung zur Annahme der Wahl (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 GLKrWG i. V. m. Art. 47 Abs. 2 GLKrWG) und der Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO in den Marktgemeinderat Burkardroth nachrückt.
Mit der Amtsübernahme als Marktgemeinderatsmitglied durch Markus Alles entfällt die Zulässigkeit der Amtsbesetzung eines Ortssprechers für Frauenroth.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vereidigung des nachgerückten Marktgemeinderatsmitgliedes Markus Alles

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 3

Sachverhalt

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Kathrin Kupka-Hahn aus dem Marktgemeinderatsgremium muss der entsprechende Listennachfolger als Marktgemeinderatsmitglied vereidigt werden (Art. 37 i.V.m. Art. 48 Abs. 3 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)), da auch der Ausnahmetatbestand nach § 31 Abs. 4 Satz 6 GO aufgrund der fehlenden Unmittelbarkeit nicht greift. Hier heißt es: Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.“.
Der erste Bürgermeister Daniel Wehner nimmt demzufolge dem neuen Marktgemeinderatsmitglied
Markus Alles
den Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) mit der Eidesformel:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
ab.

Beschluss

Herr Markus Alles übernimmt mit Ableistung des Eides die Aufgaben im Ehrenamt als Mitglied des Marktgemeinderates Burkardroth. Bürgermeister Wehner beglückwünscht das neue Ratsmitglied zur erneuten Amtsübernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bestellung des Ortsreferenten von Frauenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 4

Sachverhalt

In der konstituierenden Marktgemeinderatssitzung am 08. Mai 2020 wurde unter TOP 8, öffentlich, Markus Alles als Ortsreferent für Frauenroth bestellt. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der aktuellen Fassung vom 11.02.2023 kann die Funktion des Ortsreferenten allerdings nur von einem aktiven Marktgemeinderatsmitglied bekleidet werden.
Durch das Nachrücken von Markus Alles in das Ratsgremium ab 01.10.2024 sind nunmehr die Voraussetzungen für eine Bestellung erfüllt.

Beschluss

Aus formellen Gründen wird die Beschlussfassung zur Bestellung eines Ortsreferenten für Frauenroth wiederholt und Markus Alles mit sofortiger Wirkung zum Ortsreferenten bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Absätze 6 und 7 des § 4 der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindever-fassungsrechts“ sind aktuell wie folgt gefasst:
(6)        1Die Funktion des Ortsreferenten kann nur von einem aktiven Marktgemeinderatsmitglied bekleidet werden. 2Die Ortsreferenten erhalten eine monatliche Entschädigung, die sich zusammensetzt aus einem Grundbetrag von 26,00 Euro, einer Telefon-/IT-Pauschale von 11,00 Euro, sofern vorhanden für die örtlichen Bekanntmachungstafeln eine Druckpauschale von 10,00 Euro sowie einer ortsgrößenbezogenen Vergütung von 0,08 Euro je Gesamteinwohner zu Beginn der Wahlperiode. 3Sie beträgt gerundet somit für den Gemeindeteil
Burkardroth        98,00 Euro,
Gefäll        94,00 Euro,
Katzenbach        80,00 Euro,
Lauter        93,00 Euro,
Oehrberg        83,00 Euro,
Premich        136,00 Euro,
Stangenroth        126,00 Euro,
Stralsbach        88,00 Euro,
Waldfenster        111,00 Euro,
Wollbach        106,00 Euro,
Zahlbach        108,00 Euro.

  1. 1Der Ortssprecher des Gemeindeteils Frauenroth erhält eine monatliche Entschädigung, die sich - wie bei den Ortsreferenten - an den in Absatz 6 genannten Ausgangspunkten orientiert und gerundet 61,00 Euro beträgt. ²Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend, analog auch der Tätigkeitsbereich (Absatz 5).

Durch das Nachrücken von Markus Alles in das Ratsgremium und die Bestellung zum Ortsreferenten ist die Satzung entsprechend anzupassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die dieser Niederschrift dauerhaft beigefügte 3. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 6

Sachverhalt

Das ausgeschiedene Marktgemeinderatsmitglied Kathrin Kupka-Hahn war auf Vorschlag der „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ auch stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern besteht. Durch ihr Ausscheiden muss eine Nachbesetzung erfolgen. Die Besetzung erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung verbleibt weiterhin bei der „Christlich-Sozialen Union in Bayern e.V. (CSU)“.
Von der CSU vorgeschlagen und vom Marktgemeinderat berufen waren bisher:
als Mitglied        Ariel Karwacki
und als dessen Stellvertretung        Kathrin Kupka-Hahn 
Zur Nachbesetzung schlägt die CSU 
als Stellvertreter        Markus Alles vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat folgt dem und bestellt den vorgeschlagenen Marktgemeinderat Markus Alles für Ariel Karwacki als stellvertretendes als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 7

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.09.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Fortsetzung des Förderprogrammes zur Revitalisierung der Alt-/Innenorte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Förderprogramm der ILE „Allianz Kissinger Bogen“ zur Revitalisierung der Alt- und Innenorte läuft am 31.12.2024, nach einer vierten Laufzeit von drei Jahren, aus. Die Gemeinderäte der ILE-Kommunen in der Allianz Kissinger Bogen müssen deshalb über die Verlängerung beraten und beschließen.
Die Verwaltungen der ILE-Kommunen in der Allianz Kissinger Bogen haben im Vorfeld die bisherigen Förderkriterien besprochen. Alle sprachen sich dafür aus, die bisherigen grundsätzlichen Voraussetzungen, bezüglich des Geltungsbereiches der Alt-/Innenorte, des Alters von 50 Jahren, des 12-monatigen Leerstandes und der Antragstellung vor Beginn der Maßnahme beizubehalten. Änderungsbedarf wird nicht gesehen.
Seit 2012 wurden im Markt Burkardroth 89 Anträge bewilligt, davon wurden 54 Anträge für die Innerortsrevitalisierung und 38 Bauberatungen mit Gesamtkosten von 477.500 Euro ausgezahlt. In den letzten fünf Jahren wurden im Schnitt 4,4 Anträge gestellt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur Revitalisierung der Alt- und Innenorte für die nächsten drei Jahre (2025 – 2027) fortzuführen. Ein Entwurf des Förderprogrammes ist dieser Sitzungsniederschrift dauerhaft beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Dritte Satzung zur Änderung der Vorkaufsrechtssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Nach Beschlussfassung der letzten Änderungssatzung zur Neufassung der Vorkaufsrechtssatzung am 09 November 2021, sollen weitere Flächen mit aufgenommen werden.
Für die zukünftig angedachte Erschließung eines möglichen Baugebietes für den Gemeindeteil Stralsbach sollen folgende Grundstücke mit aufgenommen werden:
Flurnummern: 959, 960, 961, 962, 962/2, , 2055, 2056; 2057, 2059; 2070, 2071, 2072, 2073, 2074, 2077, 2078, 2079 sowie Teilfläche von Flurnummer 2053 (nordwestliche Hälfte)

Beschluss

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat den Erlass der dieser Niederschrift dauerhaft beigefügten dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Burkardroth über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrecht-Satzung-Vkr-Satzung-).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Optimierung des Kanalsystems im oberen Bereich des Lärchenweges in Stangenroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Anwesen „Lärchenweg 9 bis 16“ in Stangenroth entwässern bislang über eine Kanalanbindung auf Höhe des Anwesens Höhenstraße 39. Zwischen den Anwesen „Lärchenweg 16 und 18“ erfolgt zusätzlich eine Oberflächenwassereinleitung aus einem über 10 ha großen Außengebiet. Aufgrund der bestehenden Kanalverbindung zwischen Mischwasser- und Regenwasserkanal erfolgt bislang die Grundlastableitung des Außengebietswassers in die Mischkanalisation. Nach eingehender Prüfung besteht die bauliche Möglichkeit, die Kanalanbindung der 6 Grundstücke (aktuell davon 4 bebaut) im Lärchenweg fortzuführen und das Außengebietswasser nach verschließen des Bypasses dauerhaft komplett über den Regenwasserkanal abzuleiten.
Die Aufwendungen für die vorgeschlagenen Kanalumbindung auf einer Länge von rd. 55 m werden mit einem Volumen von zirka 60.000 Euro veranschlagt.

Beschluss

Nach Beratung beschließt der Marktgemeinderat die Kanalumbindung im Lärchenweg ausführen zu lassen und beauftragt die Verwaltung zur Einholung von entsprechenden Angeboten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2024 ö 11

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
Auftragnehmer:
Auftragssumme:
Abbruch des ehemaligen Diskogebäudes in Premich
Timo Sitte Erdbau
97769 Bad Brückenau
91.159,95 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.02.2025 12:37 Uhr