Datum: 22.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-10-22 - Bekanntmachung.pdf
Download 2024-10-22 - Niederschrift ÖT.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.10.2024 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Fl.-Nr. 1288, Gemarkung Frauenroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung am 20.02.2024 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den ursprünglichen Bauantrag erteilt. Am 23.05.2024 erteilte das Landratsamt Bad Kissingen die Baugenehmigung (602-40-BV-2024-46) für die Lager- und Maschinenhalle. Zum ursprünglichen Bauantrag erhöht sich die Traufhöhe um 15 cm. Die Dachneigung wird von 16° auf eine Neigung von 12° reduziert. Dadurch reduziert sich die Firsthöhe um 60 cm. Zudem erhält die Halle auf die komplette Gebäudelänge ein Vordach mit einer Tiefe von 4,50 m.
Beschluss
Die bauliche Anlage liegt im Außenbereich der Gemarkung Frauenroth. Die Erschließung ist über die Straße „Schmalzmühlweg“ und den Feldweg Fl.-Nr. 1262 gesichert. Ein Anschluss an die Entwässerungsanlage bzw. an die Wasserversorgungsanlage wird nicht benötigt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne der baurechtlichen Vorschriften handelt, aus naturschutzrechtlicher Sicht keinen Bedenken begegnet oder wenn es als sonstiges Vorhaben nach Bewertung durch die Genehmigungsbehörde ausnahmsweise als genehmigungsfähig angesehen werden kann (§35 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Finanzierung der Investitionen im Abwasserbereich;
Ermittlung der beitragsrelevanten Grundstücks- und Geschossflächen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Aus Sicht der Verwaltung ist die überwiegende Finanzierung der anstehenden Investitionen im Abwasserbereich über Verbesserungsbeiträge alternativlos. Dies gilt auch bei einer möglichen Zwischenfinanzierung bzw. Übertragung der Projektträgerschaft, beispielsweise an Bayerngrund. Deshalb wurden bereits erste Erkundigungen über die notwendigen Vorarbeiten und hier vor allem für eine aktuelle Flächenaufnahme eingeholt.
Aktuell ist eine konkrete Vor-Ort-Aufmessung oder alternativ eine Flächenermittlung anhand von ALKIS-Daten, Orthophotos und ggf. einer Ortsbegehung, allerdings ohne tatsächliches Vor-Ort-Aufmaß möglich. Momentan wird auf Regierungsebene angedacht, eine Flächenermittlung aufgrund von Drohen-Aufnahmen gesetzlich zuzulassen.
Weiterhin ist zu entscheiden, ob die Aufnahme durch eigenes Personal oder durch einen Dienstleister erfolgen soll. Erste Orientierungsangebote bieten ein Vor-Ort-Aufmaß für 95,00 Euro bzw. eine Flächenermittlung nach Bestandsunterlagen für 38,00 Euro/Anwesen an. Bei rund 2.600 Anwesen sind demnach Gesamtkosten von rd. 115.000 Euro für eine mit Ungenauigkeiten behaftete Bestandsfortschreibung bzw. 293.930 Euro für eine konkrete IST-Aufnahme einzuplanen. Für eine Flächenermittlung anhand von Drohnenbefliegungen dürfte der Aufwand zwischen den beiden bislang angebotenen Alternativen liegen.
Nach Dafürhalten der Verwaltung ist eine Aufnahme durch eigenes Personal nicht zu stemmen, zumal erfahrungsgemäß beim eigenen Personal zudem mit einem höheren zeitlichen Vor-Ort-Aufwand zu rechnen ist, da solche Termine immer wieder zu Grundsatzdiskussionen über alle möglichen Themen genutzt werden. Zudem dürfte eine unabhängige Aufnahme durch einen Dritten auf höhere Akzeptanz bei den Beitragspflichtigen stoßen, da diese als unabhängiger gilt. Die Aufwendungen für die Flächenaufnahme selbst, auch bei Einsatz von eigenem Personal, ist über die Gebühren zu finanzieren, wobei erfahrungsgemäß ein meist sehr großer Anteil dieses Aufwandes durch Nacherhebungen von bislang unbekannten Flächenmehrungen wieder finanziell aufgefangen wird.
Aufgrund der hohen Auslastung der Dienstleister ist bei unserer Gemeindegröße mit einem Umsetzungszeitraum von bis zu 2 Jahren zu rechnen, weshalb eine entsprechende richtungsweisende Grundsatzentscheidung nicht allzu lange aufgeschoben werden kann.
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Daniel Wehner erklärt die Zusammensetzung der Preiskalkulation (Mischkalkulation m³ + Geschossfläche) und informiert, dass ohne Erhebung von Verbesserungsbeiträgen die Gebühr je m³ Abwasser sich immens erhöhen würde. Weiterhin werden durch Einmalbeiträge die Ausgaben für Zinsen reduziert, die sich dann auch wieder positiv auf den Preis auswirken. Die Vor- und Nachteile der beiden alternativen Angebote werden bezüglich Genauigkeit und Kostenaufwand ausgiebig diskutiert. Weiterhin werden auch die Vorschläge von freiwilligen Aufrufen wie in der Vergangenheit oder Anschreiben der Bürger ins Spiel gebracht. Dies trägt jedoch nach Meinung von Erstem Bürgermeister Daniel Wehner und weiteren Marktgemeinderäten nicht dazu bei, eine Gebührengerechtigkeit zu erwirken und sich gegen die Anfechtbarkeit von Bescheiden rechtssicher aufzustellen.
Beschluss
Das Marktgemeinderatsgremium ist sich vollauf bewusst, dass der als Grundsatzentscheidung angesehene Beschluss vom 19.06.2007, Nr. 4, ÖT „für den Neubau der Kläranlage in Großenbrach keine Beiträge zu erheben, sondern die damit einhergehenden Aufwendungen komplett über die Gebührenschiene zu finanzieren“ aufgrund der geänderten Finanzausstattung nicht mehr aufrechterhalten werden kann und zumindest eine Mitfinanzierung über Verbesserungsbeiträge nicht zu vermeiden ist.
Aufgrund der längeren Vorlaufzeiten muss auch frühzeitig eine Entscheidung über die Aktualisierung der Grund- und Geschossflächenaufnahmen getroffen werden. Um den Flächenbestand so genau als möglich zu erfassen, entscheidet sich das Gremium für ein komplettes Neuaufmaß vor Ort. Dies soll durch einen unabhängigen Dienstleister erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
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4. Spielgerät Schule Lauter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Vorsitzende des Elternbeirats der Grundschule Burkardroth Frau Manuela Eckert ist auf die Gemeinde zugekommen, weil sich die Kinder des Schulhauses Lauter ein Spielgerät für den Pausenhof wünschen. Hierfür haben die Kinder schon fleißig gesammelt und Geld eingenommen, so dass aktuell 4.000 € zum Gerät dazu gegeben werden können.
Die Idee ist, den Teich und die Büsche zu entfernen und dort ein Klettergerüst aufzustellen. Favorisierte Lösung wäre ein Balancierparcour mit Hangelement (Holzelemente), hierfür wäre laut Richtlinien kein explizierter Fallschutz notwendig sondern eine Wiese ausreichend.
Gemäß dem vorliegenden Angebot kostet das Klettergerüst brutto 11.125,31 € ohne Aufbau. Die Kosten für den Aufbau durch Mitarbeiter des Bauhofs werden von der Verwaltung mit ca. 3.000 € veranschlagt, allerdings wird der Eigenaufbau von Spielgeräten auch haftungstechnisch immer problematischer.
Von der Verwaltung kommen für eine eventuelle Anschaffung für die Schule in Lauter zwischenzeitlich nur noch Spielgeräte aus Recycling-Kunststoff (blauer Engel, 20 Jahre Garantie) in Frage, wie sie auch für die Spielplätze in Lauter und Gefäll neu angeschafft werden sollen, da diese langlebiger sind, wartungsarm und witterungsbeständig. Aus diesem Grund wurde ein Vergleichsangebot mit ähnlichen Spielgeräten (Einzelgeräte) eingeholt. Dieses beläuft sich auf 17.184,79 € inkl. Aufbau.
Bei beiden Varianten wären dann die regelmäßigen Prüfungen des Spielgerätes von der Gemeinde auszuführen. Das neue Spielgerät soll zusätzlich auch von den Kindern des Horts am Nachmittag mitbenutzt werden. Auch die Leitung des Horts spricht sich für die Anschaffung aus. Die Anschaffungen von Spielgeräten für Kindergärten wurden in der Vergangenheit mit 50% bezuschusst (MGR-Beschluss vom 12.03.2024, Nr. 8, ÖT).
Diskussionsverlauf
Erster Bürgermeister Daniel Wehner teilt mit, dass das Spielgerät auch vom Hort gewünscht wird und vom Hort mitgenutzt werden soll. Für die Kinder der Hortbetreuung gibt es im Außenbereich aktuell nur begrenzte Spielmöglichkeiten. Die Verfüllung des Teiches sei problemlos. Weiterhin erklärt sich die Vorsitzende des Elternbeirats Frau Eckert bereit, auf weitere Sponsorensuche zu gehen, um den Eigenanteil zu erhöhen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bezuschusst die Anschaffung von Spielgeräten aus Kunststoff für die Schule in Lauter analog der Bezuschussung für Kindergärten mit 50% bis zu einem Höchstbetrag von 9.000,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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5. Zuschussantrag des Hospizvereins Bad Kissingen e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
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ö
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Der Hospizverein Bad Kissingen e.V. prüft derzeit die Möglichkeit, in einem Mietobjekt in Bad Kissingen-Garitz eine hospizliche Wohngemeinschaft mit 10 Plätzen in behindertengerechten Einzelzimmern zu etablieren. Dieses Vorhaben wird vom Landrat Herrn Bold wertgeschätzt und unterstützt.
In den nördlichen Landkreisen des Regierungsbezirkes Unterfranken Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Haßfurt und insbesondere im Landkreis Bad Kissingen gibt es derzeit keine Möglichkeit, jüngere und alleinlebende Menschen am Ende ihres Lebens adäquat zu betreuen, wenn eine häusliche Versorgung nicht möglich ist und eine Pflegeheimunterbringung nicht gewünscht wird. Für die vorhandenen Hospizplätze in Würzburg (12 Betten) und Alzenau (10 Betten) existieren lange Wartelisten. Betroffene finden, wenn überhaupt, vielleicht eine Aufnahme in Fulda, Meiningen oder Coburg.
Da das Vorhaben von den Krankenkassen nicht unterstützt wird, und der Verein ein erforderliches monatliches Spendenaufkommen von ca. 20.000 EUR allein nicht aufbringen kann, sind diese auf finanzielle Hilfen angewiesen.
Der Verein bittet deshalb zu prüfen, inwieweit der Markt Burkardroth das Vorhaben möglichst mit monatlichen Spenden unterstützen kann.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wird allgemein die Wichtigkeit der Einrichtung wertgeschätzt. Im Bedarfsfall ist eine Platzsuche schwierig, da es in unserer Region keine solche Einrichtung gibt. Es wird der Hinweis gegeben, dass auch von höheren Stellen (Landkreis, Bezirk) eine bessere Unterstützung wünschenswert ist. Weiterhin wird vorgeschlagen, ob versucht werden kann einen Verteilerschlüssel für alle Kommunen über den Kreistag zu erlangen. Es wird die Meinung vertreten, dass der Markt Burkardroth hier ein Signal für die gute Sache setzen möchte und sich freuen würde, wenn andere Kommunen mitziehen.
Beschluss
Der Markt Burkardroth erklärt seine widerrufliche Bereitschaft, einen jährlichen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro zu leisten. Der Erste Bürgermeister Daniel Wehner wird in der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung den Punkt über die Zuschussentscheidung mit aufnehmen lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Behandlung der Anregungen der letzten Bürgerversammlungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
|
ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Bürgermeister Daniel Wehner bezieht zu den einzelnen Anregungen, Empfehlungen und Wünschen, die in den letzten vier Bürgerversammlungen (in Burkardroth/Wollbach/Zahlbach, Gefäll, Waldfenster und Frauenroth) vorgetragen wurden, eingehend Stellung. Im Ergebnis bleibt dazu festzuhalten, dass bei fast allen das Erforderliche bereits veranlasst ist. Für die übrigen Punkte sagt er die zeitnahe Erledigung zu. Gesondert vertieft werden nur einzelne Punkte:
Diskussionsverlauf
Abschließend stellt der Erste Bürgermeister fest, dass es keine Punkte gegeben hatte, die dem Marktgemeinderat zum Beschluss vorgelegt werden müssten. Die dargebrachten Anregungen, Empfehlungen und Wünsche konnten erledigt bzw. beantwortet werden. Noch ausstehende Kleinreparaturen oder Sonstiges werden zeitnah erledigt. Dass es keine großen Rückstände gibt, ist auf die konstante Abarbeitung der Kollegen der techn. Bauabteilung und des Bauhofs zurück zu führen, die immer zeitnah und vor Ort gute Arbeit leisten.
Aus dem Gremium wird ein Hinweis zu einer Berichtigung im Protokoll der Bürgerversammlung Waldfenster gegeben.
Beschluss
Es ist keine Beschlussnotwendigkeit gegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
|
ö
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7 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
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Auftragnehmer:
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Auftragssumme:
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Ersatzneubau KiGa Burkardroth 2. BA;
2.10 Trockenbau
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Dominik Schoch
97705 Stralsbach
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45.002,17 €
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Ersatzneubau KiGa Burkardroth 2. BA;
2.11 Sonnenschutz
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Sauer Sonnenschutztechnik
97753 Karlstadt
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14.198,49 €
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Neubau KiGa Gefäll;
Gewerk 14 - Außenputz
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Dominik Schoch
97705 Stralsbach
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64.854,65 €
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Neubau KiGa Gefäll;
Gewerk 15 – Fliesen
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Daniel Bocklet
97708 Bad Bocklet
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60.348,77 €
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Neubau KiGa Gefäll;
Gewerk 16 – Schreiner
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Die Schreinermeister
97653 Oberweißenbrunn
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Neubau KiGa Gefäll;
Gewerk 17 – Bodenbeläge
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Damian Werner
36148 Kalbach/Rhön
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18.631,29 €
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Hochbehälter Gefäll;
Konzeptvorstellung und weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
|
ö
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8 | |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 12. September 2023 hat der Marktgemeinderat das Büro BaurConsult mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Hochbehälter Gefäll beauftragt. Der Hochbehälter Gefäll wurde Anfang der 1990er Jahre errichtet. Aufgrund des Alters, geänderter Vorschriften und bereits erkennbarer baulicher Mängel soll dessen Sanierung in einer studienförmigen Ausarbeitung bewertet werden. Zudem soll eine Alternative zur Sanierung aufgezeigt und technisch - wirtschaftlich gegenübergestellt werden.
Der Inhalt der den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung vollständig in eigenem Anhang über das RIS zur Verfügung gestellten Studie kann wie folgt zusammengefasst werden:
Die Kosten für eine Behältersanierung mit Erneuerung der Installationen wurde mit 434.000 Euro netto ermittelt. Für einen alternativen Ersatzbau werden - ohne Rückbau des Bestandes - 1,02 Mio.Euro netto veranschlagt. Zuzüglich der Reinvestitionskosten ergeben sich Projektkostenbarwerte von 671.573 Euro bzw. 1.284.166 Euro.
Sanierung - Baukosten: gesamt ca. 434.000 €
Vorteile
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Nachteile
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- Investitionskosten insgesamt niedriger
- Keine weitere versiegelte / bebaute Fläche
- Nutzung vorhandener Anlagen und Bauteile
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- Alte Bausubstanz wird übernommen, evtl. vorhandene, nicht sichtbare Mängel werden übernommen, Schadstoff- / Baustoffanalysen
- Nicht alle Mängel können behoben werden
- erhöhter betrieblicher Aufwand zur Gewähr-leistung der Wasserversorgung während Bauphase
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Ersatzneubau - Baukosten: gesamt ca. 1.020.000 €
Vorteile
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Nachteile
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- Neue Bausubstanz
- Alle Mängel werden behoben
- Durch kleinere Wasserkammern (geringfügig) besserer Wasseraustausch
- Freie Gestaltung des Hochbehälters, Arbeits-sicherheit kann vollumfänglich eingehalten werden
- Während des Baus kann der bestehende Hochbehälter weiter genutzt werden, es sind keine zusätzlichen Maßnahmen notwendig
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- höhere Investitionskosten
- voraussichtlich Grunderwerb notwendig
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Die Ausarbeitung zeigt, dass sowohl die Sanierung als auch der Ersatzneubau mögliche Alternativen zur Instandsetzung des Hochbehälters Gefäll darstellen.
Im quantitativen Vergleich stellt sich die Sanierung des Hochbehälters als die wirtschaftlichere Alternative dar. Die Sanierung weist auch einige Vorteile auf, insbesondere dass das bestehende Gebäude sowie vorhandene Anlagen und Bauteile teils nachhaltig weiter genutzt werden können. Allerdings können bei der Sanierung nicht alle Mängel, wie z.B. die Treppensituation und Zugang / Einsicht in die Wasserkammern, behoben werden. Weitergehende Untersuchungen der Bausubstanz, die durch eine Sichtprüfung nicht erkennbar sind, können zudem zusätzliche Kosten verursachen.
Bei einem Ersatzneubau können dagegen alle Mängel behoben und ein Hochbehälter nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Allerdings sind hier die Investitionskosten höher.
Bei beiden Alternativen besteht ein gewisses Ausführungsrisiko aufgrund noch nicht vorhersehbarer Einflüsse. Dazu gehören beim Neubau z.B. die noch nicht bekannten Baugrundverhältnisse sowie mögliche privatrechtliche und genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen. Bei der Sanierung hingegen können nicht erkannte Schadstellen sowie ein erst im Zuge von Umbaumaßnahmen entdeckter Handlungsbedarf auftreten.
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit kann die Sanierung des Hochbehälters empfohlen werden. Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Betriebes, müssen jedoch in Kauf genommen werden.
Neben der klassischen zementgebundenen Beschichtung stehen für die Wasserkammerinnen-flächen noch weitere Beschichtungs- und Auskleidungsvarianten zur Verfügung. Hierzu zählen vorrangig ein Zweikomponenten-Kunstharzsystem, eine PE-Plattenauskleidung und eine Edel-stahlauskleidung. Monetär können die Varianten wie folgt gegenübergestellt werden:
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Zementgebun-dene Beschichtung
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2Komponenten-Kunstharzsystem
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PE-Platten-auskleidung
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Edelstahl-Auskleidung
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Untergrund-vorbehandlung
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70 €/m²
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70 €/m²
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Beschichtung Wand
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110 €/m²
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185 m²
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190 m²
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355 m²
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Beschichtung Boden
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115 €/m²
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185 €/m²
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200 €/m²
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350 €/m²
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Beschichtung Decke
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190 €/m²
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siehe zement-gebunden
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siehe zement-gebunden
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siehe zement-gebunden
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Nutzungsdauer/ Haltbarkeit
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25 Jahre
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50 Jahre
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50 Jahre
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Es zeigt sich, dass die zementgebundene Beschichtung gemeinsam mit der PE-Plattenausklei-dung die wirtschaftlichste Variante darstellt, wogegen ein Zweikomponenten - Kunstharzsystem sowie eine Edelstahlauskleidung aus Kostengründen i. d. R. ausscheiden. Die zementgebundene Beschichtung ist ein bewährtes System bei der Sanierung von Wasserkammeroberflächen und kann auch bei geringer Überdeckung sowie niedriger Alkalitätsgrenze angewendet werden. Aufgrund des diffusionsoffenen / -hemmenden Charakters werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Betons zudem nicht verändert. Weitere Vorteile liegen in der einfachen Ausbildung von Rohrdurchführungen und darin, dass Nacharbeiten unkompliziert zu realisieren sind.
Eine PE - Plattenauskleidung weist durch die sehr glatte Oberfläche den Vorteil einer noch ein-facheren Reinigung auf. Zudem sind die Anforderungen an den Betonuntergrund etwas geringer als bei einer mineralischen Beschichtung. Demgegenüber stehen die Nachteile, dass Nachar-beiten und die nachträgliche Ausbildung von Rohrdurchführungen mit einem erhöhten Aufwand verbunden sind sowie dass durch die Ausbildung des allseitigen Ringspaltes die bauphysikali-schen Eigenschaften des Betons verändert werden. Weiterhin sind Mängel am Stahlbeton (Be-wehrungskorrosion, Überdeckung, Alkalitätsgrenze) vorab zu beheben, was bei großflächiger Anwendung mit dem Aufbringen einer zementgebundenen Beschichtung vergleichbar ist.
Grundsätzlich ist eine fachlich einwandfreie Ausführung Grundvoraussetzung für das Erreichen der avisierten Nutzungsdauer. Bei einer Sanierung mit PE - Platten oder Edelstahl hat die Erfahrung gezeigt, dass weniger die Auskleidung selbst, sondern der Betonuntergrund den Zeitpunkt der nächsten Sanierung bestimmt. Eine entsprechend umfängliche Betonsanierung sollte bei der initialen Sanierung angestrebt werden, um die Nutzungsdauer zu erhöhen. Eine nachträgliche Zustandskontrolle des Betonuntergrundes ist durch die flächige Auskleidung allgemein erschwert
Diskussionsverlauf
Wassermeister Thorsten Zehe stellt die vom Büro BaurConsult erstellte Machbarkeitsstudie vor und beantwortet die Fragen der Marktgemeinderatsmitglieder. Er erläutert die Vor- und Nachteile, sowie die Kosten der verschiedenen Beschichtungen bzw. Auskleidungen und bestätigt, dass seiner Meinung nach, die Sanierung im laufenden Betrieb vorgenommen werden könnte.
Beschluss
Das Ratsgremium folgt der Empfehlung des Büros BaurConsult und entscheidet sich im Sinne der Wirtschaftlichkeit für die Sanierung des bestehenden Hochbehälters.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktgemeinderat Ariel Karwacki war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal zugegen.
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9. Informationen;
Notwendige Tonnagebeschränkungen als Ergebnis der durchgeführten Brückenprüfungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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22.10.2024
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ö
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informativ
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9 | |
Sachverhalt
Im Vermerk des Dipl-Ingenieurs Klaus Wolf vom 16.10.2024 verweist dieser als Ergebnis der turnusgemäß durchgeführten Brücken-Bauwerksprüfungen auf umgehend erforderliche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Nutzungseinschränkungen oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Für verschiedene Bauwerke sind Objektbezogene Schadensanalysen (OSA) zu veranlassen. Ohne Durchführung der OSA sind jedoch bereits vorab im Hinblick auf die Zustandsnoten folgende Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit umgehend zu veranlassen.
Bei den Brücken
04 BW 04 - Brücke zur Schmalzmühle
07 BW 06 - Brücke Talstraße
07 BW 11 - Waldberger Straße / Brücke nach Sandberg
ist demnach die Tragfähigkeit gemäß den einschlägigen Bestimmungen auf 6 t zul. Gesamtgewicht herabzustufen und entsprechend zu beschildern. Gleiches gilt auch für die Brücke
01 BW 06 Obere Marktstraße (Bachüberdeckung)
zudem ist hier der untertunnelte Gehwegbereich verkehrssicher gegen Überfahren aus dem Verkehrsraum Straße zu trennen. Für evtl. notwendiges lokales Überfahren zur Andienung angrenzender Gehöfte/Anwesen ist dies ggf. im Einzelfall hinsichtlich erforderlicher Tragfähigkeit/Zulässigkeit auf die zutreffende Örtlichkeit bezogen gesondert zu prüfen.
Diskussionsverlauf
Nach Rückfrage aus dem Gremium erläutert Erster Bürgermeister Daniel Wehner, dass es im Moment keine Möglichkeiten gibt, die Tonnagebeschränkungen zu umgehen. Eventuell wäre es im Einzelfall möglich, den Beton zu sanieren oder die Brücken durch Platten zu verstärken. Dies müsste jedoch geprüft werden. Der Markt Burkardroth führt schon seit vielen Jahren für alle Brücken ein Brückenbuch und alle Brücken sind aufgenommen, was nicht bei allen Kommunen im Landkreis der Fall ist. Die Bezuschussung bzw. Förderung von Brückensanierungen sei auch teilweise schwierig. Noch schwieriger ist es, Planungsbüros zu finden.
Beschluss
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2024 09:11 Uhr