Datum: 01.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Burkardroth
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-04-01 - Bekanntmachung.pdf
Download 2025-04-01 - Niederschrift ÖT.pdf
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1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
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ö
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1 | |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.03.2025 wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Hiergegen erheben sich keine Einwände. Die Niederschrift gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 GeschO als genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bauantrag: Neubau einer Doppelgarage, Höhenweg 9, Fl.-Nr. 1680, Gem. Gefäll
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Die geplante bauliche Anlage liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Höhe“ in Gefäll. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Befreiungen von den Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und Art der Dacheindeckung erteilt. Bezüglich des Überschreitens der Baugrenze wird die Befreiung nicht erteilt und damit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB verweigert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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3. Bauantrag: Errichtung einer Gerätehalle, Frankenstraße 25, Fl.-Nr. 102, Gem. Waldfenster
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Das geplante bauliche Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Waldfenster. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Hassenbach" mit Grünordnungsplan sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.02.2025 informiert das „Team 4, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH“, Oedenberger Straße 65, 90491 Nürnberg den Markt Burkardroth über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hassenbach“ mit Grünordnungsplan sowie Änderung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Hassenbach inkl. der Begründung in der Fassung vom 12.11.2024. Gemäß §4 Abs. 1 BauGB läuft vom 03.03.2025 bis einschließlich 03.04.2025 die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Dem Markt Burkardroth wird während dieser Frist Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnet.
Beschluss
Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen stellt der Marktgemeinderat fest, dass der geplante Radweg von Katzenbach nach Hassenbach entlang der Staatsstraße 2290 nicht berücksichtigt mit dargestellt wurde, dies ist zu ergänzen. Weiterhin wird entlang der Gemarkungsgrenze als Sichtschutz zur Bebauung der Orte Katzenbach und Lauter ein entsprechend breiter und ausreichend hoher Heckenriegel gefordert. Ansonsten werden seitens des Marktes Burkardroth keine Einwände erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, gleiches ggf. auch in späteren Verfahrensschritten zu bekunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
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5. Volkshochschule;
Überblick über Angebote und Auslastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Im Zuge der Neuorganisation der Volkshochschulen Bad Kissingen und Hammelburg mit Bildung einer Außenstellung Burkardroth ab 01.01.2019 erging im Zuge der Beschlussfassung vom 30.07.2019 die Aufforderung des Ratsgremiums, über die weitere Entwicklung und Auslastung der Kurse zu informieren. Auch bedingt durch die Corona-Einschränkungen sowie die notwendige Wiederbelebung des VHS-Angebotes konnte bisher kein halbwegs verlässlicher Überblick aufgezeigt werden. Dies war auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anhebung der Jahrespauschale von zuvor 0,50 Euro auf 1,20 Euro ab 2023 noch nicht möglich.
Der Marktgemeinderat ist sich seiner Verantwortung für die Erwachsenenbildung bewusst und möchte diese auch weiterhin für seine Bürger unterstützen, zumal auch für älter Mitbürgerinnen und -bürger mit diesen Angeboten eine wichtige Sozialkomponente verbunden ist. Aus diesem Grund hatte das Gremium in der öffentlichen MGR-Sitzung vom 25.10.2022 (TOP 2) auch beschlossen, die angekündigte Erhöhung bis auf weiteres mitzutragen.
Zwischenzeitlich hatte das VHS-Angebot ausreichend Zeit, sich wieder zu etablieren. Folgende Zahlen aus den beiden vergangenen Jahren können hierzu aufgezeigt werden:
2023 Frühjahr Durchgeführte Kurse: 13 Abgesagte Kurse: 7
2023 Herbst Durchgeführte Kurse: 13 Abgesagte Kurse: 8
2024 Frühjahr Durchgeführte Kurse: 13 Abgesagte Kurse: 12
2024 Herbst Durchgeführte Kurse: 15 Abgesagte Kurse: 9
An den angebotenen Kursen haben in der Summe 554 Personen teilgenommen. Den reinen Kursaufwendungen für 2023 und 2024 in Höhe von rd. 9.800 Euro stehen Kursgebühren von fast 18.000 Euro gegenüber, so dass rein aus den Kursen ein Überschuss von über 8.000 Euro erzielt wurde. Unter Abzug der Verwaltungspauschale an die leitende VHS in Bad Kissingen von jährlich ca. 9.000 Euro sowie die Personalkosten beim Markt Burkardroth mit rd. 6.500 Euro/Jahr ergibt sich in der Summe aktuell ein jährlicher Fehlbetrag für die VHS von durchschnittlich 10.500 Euro.
Da die Angebote der VHS insbesondere auch den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Kommune vor Ort zugutekommen, liegt es in der Entscheidung der jeweiligen Gemeinde, ob sie den bildungspolitischen Auftrag, der mit den VHS Angeboten abgedeckt wird, aufrechterhalten will oder nicht. Auf jeden Fall ist dies eine kommunale und eigenfinanzierte Angelegenheit der jeweiligen Kommune. In der MGR-Sitzung vom 25.10.2022 hatte Herr Balk als VHS-Leiter darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht eine abschließende Beurteilung des „Erfolges/Nutzen“ der VHS nach den reinen Teilnehmerzahlen aus dem Markt Burkardroth nicht angemessen und aussagekräftig genug sei.
Beschluss
Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es wird beschlossen, zum aktuellen Zeitpunkt das Angebot der VHS für den Markt Burkardroth wie bisher aufrechtzuerhalten. Um auch für die weitere Zukunft auf örtlicher Ebene das Angebot der VHS nicht zu gefährden sind mit der VHS-Leitung Gespräche zur Angebotswerbung (Druckumfang, -auflage und -kosten, Digitale Werbung und Social Media) zu führen sowie aufgrund des Zuschussbedarfes auch eine moderate Erhöhung der Teilnehmergebühren ins Auge zu fassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe von Vergabeentscheidungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
|
ö
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6 | |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Daniel Wehner gibt folgende Vergabeentscheidung aus vergangenen Sitzungen bekannt:
Bauaufträge:
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Auftragnehmer:
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Auftragssumme:
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Austausch Wasserleitung „Am Hang“; Ingenieurleistungen
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Planungsbüro Poch + Zänker
36041 Fulda
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entfällt bei Dienstleistungen
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Erstellung Sanierungskonzepte für verschiedene Brücken
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IB Federlein IngGmbH, 97616 Salz
IB Albus GmbH, 97616 Bad Neustadt
IB Klaus Wolf, 97708 Bad Bocklet
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entfällt bei Dienstleistungen
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Erwerb von Notstromgeneratoren
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112 Store GmbH
97228 Rottendorf
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entfällt bei Lieferleistungen
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Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Information;
Erteilung der bergrechtlichen Erlaubnis ,,Brend“ zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
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ö
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informativ
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7 | |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWI) erlässt aufgrund von §§ 5, 6, 7, 10, 11, 16 Abs. 4 BbergG und Art. 36 Abs. 1, 2 BayVwVfG folgenden
Bescheid.
Der Kupfer Copper Germany GmbH (HR-Nummer 130241, hinterlegt beim Amtsgericht Frankfurt am Main), Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn wird die Erlaubnis „Brend“ zur Aufsuchung der bergfreien Bodenschätze Kupfer (Cu), Blei (Pb), Zink (Zn), Silber (Ag), Gold (Au), Zinn (Sn), Wolfram (W), Lithium (Li), Molybd&n (Mo) Vanadium (V), Kobalt (Co) sowie Nickel (Ni) zu gewerblichen Zwecken erteilt.
Das Erlaubnisfeld ist durch die zeichnerische Darstellung in der dem Bescheid angefügten Karte bestimmt und erstreckt sich von den Feldeckpunkten 21 und 28 bis zur nördlichen Grenze zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Thüringen. Die durch die Koordinaten des Feldes bzw. des Hilfspolygonzuges zur Grenze festgestellte Fläche betragt 1.067.585.100 m². Das Feld liegt im Regierungsbezirk Unterfranken, den Landkreisen Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen sowie im Bergamtsbezirk Nordbayern.
Die Erlaubnis ist für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 28.02.2030 befristet.
Beschluss
Das Ratsgremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Überfahrttatenschutzmaßnahmen für den Marktsonntag in Burkardroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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01.04.2025
|
ö
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informativ
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8 | |
Sachverhalt
Die Verwaltung wurden von der Polizeiinspektion Bad Kissingen um Beachtung der Überfahrttatenschutzmaßnahmen für die Marktveranstaltung am 01. Juni 2025 hingewiesen.
Nach den Anschlägen durch Fahrzeuge in deutschen Städten hat sich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung massiv beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, Schutzmaßnahmen bzw. ein Zufahrtschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen zu festzulegen. Ob und welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind und in welchem Umfang entscheidet die Gemeinde als örtlich zuständige Sicherheitsbehörde. So auch bei unserem Marktfest.
Es könnten Bauhoffahrzeuge an den Zufahrten „Obere Marktstraße“, „Untere Markstraße“ und „Häfnergasse“ platziert werden. Da dies gleichzeitig auch der offizielle Rettungsweg ist müssten an jedem Fahrzeug, ganztägig, Mitarbeiter bereit stehen um im Rettungsfall sofort weg fahren zu können.
Diskussionsverlauf
Die Thematik wird umfangreich diskutiert, zumal aufgrund immer mehr steigender Anforderungen ein Rückgang von ehrenamtlichen Veranstaltungen zu befürchten ist. Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Zufahrtssicherung besteht aktuell noch nicht, wobei diese gewünschte Anforderung auch für weitere Veranstaltungen entsprechende Aufwendungen nach sich ziehen kann.
Die Feuerwehr Bu-Wo-Za war diesbezüglich auch schon beim Faschingszug in Stangenroth unterstützend tätig. Nachdem allerdings beim diesjährigen Blaulicht-Marktfest die Feuerwehrfahrzeuge anderweitig verplant sind, regt Kollege Ariel Karwacki an, die Anschaffung von IBC-Behältern in Erwägung zu ziehen. Diese dienen mit Wasser befüllt als Schutzbarrieren und können durch einen Notablasshahn schnell entleert und dann problemlos händisch die Zufahrt freigeräumt werden. Beiseite geräumt werden.
Das Ratsgremium ist sich bewusst, dass keine absolute Sicherheit gewährleistet werden kann, da auch Zufahrten mit schweren Motorrädern oder LKW´s kaum gänzlich unterbunden werden können.
Beschluss
Das Ratsgremium kommt überein, für das Marktfest die drei Zufahrtsstationen mit gemeindlichen Fahrzeugen zu blockieren. Die Rettungsdienst sollen darüber informiert werden, das grundsätzlich beim Marktfest eine Rettungszufahrt über die Häfnergasse zu erfolgen hat, um während der Veranstaltungsdauer nur die kurzfristige Öffnung dieser einen Zufahrtsmöglichkeit personell gewährleisten zu müssen. Mit einer solchen 1-Mann-Besetzung kann im Notfall auch die Zufahrt „Obere Marktstraße“ ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2025 09:35 Uhr