Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 6. Sitzung des Gemeinderates | 26.10.2020 | ö | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die als Anlage 1 beigefügte Hundesteuersatzung. Die Hundesteuersatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlage 1
Hundesteuersatzung der Gemeinde Buttenwiesen gültig ab dem 01. Januar 2021
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 05.11.2020 09:46 Uhr