Regelung des Eigentums und der Baulast an den gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft Lauterbach III
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Buttenwiesen übernimmt das Eigentum an allen im Flurbereinigungsplan auszuweisenden gemeinschaftlichen Anlagen der TG (Feld- und Waldwege einschließlich des Zubehörs, Gräben und Wasserläufe, Pflanzungen u. Ä. m).
Die Gemeinde Buttenwiesen übernimmt mit der Bauabnahme die Baulast der öffentlichen Feld- und Waldwege, welche die o. a. Verordnung vom 19. November 1968 nicht erfüllen.
Die Gemeinde übernimmt mit der Bauabnahme die Unterhaltung der übrigen gemeinschaftlichen Anlagen (wie z. B. Pflanzungen).
Für die neuen und auszubauenden öffentlichen Straßen ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich oder Ersatz durch Ausweisung entsprechender Anlagen erforderlich. Die Gemeinde Buttenwiesen übernimmt das Eigentum und die Unterhaltung an diesen Ausgleichs- und Ersatzflächen nach näherer Maßgabe des späteren Flurbereinigungsplans.
Für das durch die TG neu erstellte Wegenetz verfügt die Gemeinde Buttenwiesen die erforderlichen Widmungen bzw. deren Einziehung zeitnah.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2018 11:27 Uhr