Erlass einer neuen Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.10.2020 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die als Anlage 1 beigefügte Hundesteuersatzung. Die Hundesteuersatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlage 1
Hundesteuersatzung der Gemeinde Buttenwiesen gültig ab dem 01. Januar 2021

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.11.2020 09:46 Uhr